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   BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12   

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https://dejure.org/2015,35369
BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 (https://dejure.org/2015,35369)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 (https://dejure.org/2015,35369)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 (https://dejure.org/2015,35369)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 23 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer niederländischen Versandapotheke gegen § 78 Abs 1 S 4 AMG (juris: AMG 1976) - Verletzung einer unionsrechtlichen Notifizierungspflicht (hier: gem Art 11 EWGRL 105/89) führt nicht zur Nichtigkeit nationaler ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Grundgesetz (GG); Behauptung der Verletzung einer Notifizierungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission; Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit den verfassungsrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Grundgesetz (GG); Behauptung der Verletzung einer Notifizierungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission; Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit den verfassungsrechtlichen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer niederländischen Versandapotheke gegen § 78 Abs 1 S 4 AMG (juris: AMG 1976) - Verletzung einer unionsrechtlichen Notifizierungspflicht (hier: gem Art 11 EWGRL 105/89) führt nicht zur Nichtigkeit nationaler ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Grundgesetz ( GG ); Behauptung der Verletzung einer Notifizierungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission; Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit den verfassungsrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde einer niederländischen Versandapotheke gegen § 78 Abs 1 S 4 AMG (juris: AMG 1976) - Verletzung einer unionsrechtlichen Notifizierungspflicht (hier: gem Art 11 EWGRL 105/89) führt nicht zur Nichtigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Preisregulierung durch Arzneimittelpeisverordnung ist verfassungsgemäß und europarechtskonform - niederländische Versandapotheke nicht erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisregulierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - und die holländische Versandapotheke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundrechte für ausländische Aktiengesellschaften

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1436
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
    Zwar können die Grundrechte nur durch solche Normen eingeschränkt werden, die formell und materiell verfassungsgemäß sind (vgl. nur BVerfGE 6, 32 ; 96, 10 ; 121, 317 ; 130, 131 ).

    a) Grundrechtlich geschützte Interessen können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Regelfall nur durch Normen eingeschränkt werden, die ihrerseits formell und materiell mit der Verfassung übereinstimmen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 96, 10 ; 121, 317 ; 130, 131 ; stRspr).

    Insoweit kann, wer durch eine Norm in seinen Grundrechten beeinträchtigt wird, auch rügen, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten und das Verfahren nicht eingehalten worden sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 72, 175 ; 95, 193 ; stRspr).

    Ebenfalls kann gerügt werden, dass eine Norm nicht mit den obersten Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang stehe oder den ungeschriebenen elementaren Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes widerspreche (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 54, 143 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit, der dem Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas entspringt (vgl. BVerfGE 123, 267 unter Verweis auf die Präambel und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG).

    Zwar verpflichtet der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 124 ) deutsche Stellen auch verfassungsrechtlich zur Einhaltung des Unionsrechts (vgl. BVerfGE 129, 124 ).

    Seine Geltung und Anwendung in Deutschland beruhen - in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 1 GG - vielmehr auf dem mit dem Zustimmungsgesetz zu den Verträgen erteilten Rechtsanwendungsbefehl, dem selbst keine Verfassungsqualität zukommt (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG; vgl. BVerfGE 22, 293 ; 31, 145 ; 37, 271 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
    Selbst wenn man einen derartigen Verstoß unterstellt, bliebe die Norm ein den Grundrechtsvorbehalt ausfüllendes Gesetz (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ; 110, 141 ; 115, 276 ; stRspr).

    Genügt sie den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, bleibt sie ein grundrechtliche Schutzbereiche wirksam beschränkendes Gesetz auch dann, wenn sie gegen Unionsrecht verstößt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ; 110, 141 ; 115, 276 ; stRspr).

    Seine Geltung und Anwendung in Deutschland beruhen - in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 1 GG - vielmehr auf dem mit dem Zustimmungsgesetz zu den Verträgen erteilten Rechtsanwendungsbefehl, dem selbst keine Verfassungsqualität zukommt (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG; vgl. BVerfGE 22, 293 ; 31, 145 ; 37, 271 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 129, 78 ).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Dasselbe gilt für die Berufsausübungsfreiheit, wobei dahinstehen kann, ob diese für die Beklagte unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG oder - wegen der im Wortlaut des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommenden Beschränkung auf Deutsche - aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG folgt, da das Schutzniveau dasselbe ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 1436 Rn. 8 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 - NJW 2016, 1436 = Juris Rn. 19, dem folgend auch Kammerbeschlüsse vom 31. März 2016 - 2 BvR 929/14 - NJW 2016, 2401 = Juris Rn. 23 und vom 2. Februar 2017 - 2 BvR 787/16 - Juris Rn. 30 jeweils unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 , Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 und Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; vgl. auch Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Stand: 39. Ergänzungslieferung Juli 2001, Art. 2 Abs. 1 Rn. 43; a.A. Dreier, in: ders., Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 3. Auflage 2013, Art. 2 Abs. 1 Rn. 58.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 - NJW 2016, 1436 = Juris Rn. 20.

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Genügt ein Rechtssatz des deutschen Rechts den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, bleibt er selbst dann wirksam, wenn er gegen Unionsrecht verstößt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ; 110, 141 ; 115, 276 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, Rn. 19).

    Diese müssen Verstöße gegen das Unionsrecht vermeiden, soweit es im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts möglich ist (vgl. BVerfGE 127, 293 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, Rn. 20).

    Das kann nicht unter Rückgriff auf den Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit überspielt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, Rn. 21).

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