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   BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96   

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https://dejure.org/1997,11218
BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96 (https://dejure.org/1997,11218)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96 (https://dejure.org/1997,11218)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 1 BvR 1985/96 (https://dejure.org/1997,11218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 § 34 Abs. 2 § 92
    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96
    Dabei ist davon auszugehen, daß es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1952 ; NJW 1995, S. 1418 ; NJW 1997, S. 1433 ).
  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96
    Dabei ist davon auszugehen, daß es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1952 ; NJW 1995, S. 1418 ; NJW 1997, S. 1433 ).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1985/96
    Dabei ist davon auszugehen, daß es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1952 ; NJW 1995, S. 1418 ; NJW 1997, S. 1433 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - L 31 R 58/08
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist ein Missbrauch dann gegeben, wenn eine Rechtsverfolgung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (BVerfG, Beschlüsse vom 11.10.2001 - Az.: 2 BvR 1271/01; vom 10.02.1998 - Az.: 2 BvR 2283/97; vom 04.12.1997 - Az.: 1 BvR 1985/96).
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