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BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 258 Abs. 1 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB; § 111d StPO
Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der teleologischen, weiten Auslegung; Verwendung auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe; Vorhersehbarkeit der Strafandrohung); Strafvereitelung; Verfall; Arrest - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Umfang des strafrechtlichen Analogieverbotes
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zur Frage der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Strafrechtliches Analogieverbot nicht gleichbedeutend mit weiter Wortlautauslegung der Norm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 21.05.2003 - 8 (A) Gs 408/03
- AG Wuppertal, 21.05.2003 - 8 (A) Gs 409/03
- LG Wuppertal, 12.06.2003 - 22 Qs 18/03
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 174
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale …
Kein anderes Ergebnis folgt aus dem vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG wistra 2004, 99). - BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auch bei einer Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG ist es jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. BVerfGK 2, 174 ). - LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu …
Es überschreitet mithin nicht die Wortlautgrenze des § 258 Abs. 1 StGB, in der Vereitelung von strafprozessualen Maßnahmen nach § 111 d StPO, die der Realisierung der späteren Verfallsanordnung dienen sollen, zugleich auch eine Vereitelungshandlung der Durchsetzung des Verfallsanspruchs selbst zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03 -). - LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06 Es überschreitet mithin nicht die Wortlautgrenze des § 258 Abs. 1 StGB, in der Vereitelung von strafprozessualen Maßnahmen nach § 111 d StPO, die der Realisierung der späteren Verfallsanordnung dienen sollen, zugleich auch eine Vereitelungshandlung der Durchsetzung des Verfallsanspruchs selbst zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.12.2003, wistra 2004, 99).
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