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   BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06   

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https://dejure.org/2006,2783
BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06 (https://dejure.org/2006,2783)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06 (https://dejure.org/2006,2783)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 1 BvR 1198/06 (https://dejure.org/2006,2783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten Verbraucherinsolvenzberatung im Rahmen der Beratungshilfe - keine analoge Anwendung von § 3 Abs 1 BeratHiG und Art IX Abs 1 S 1 KostÄndG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betreibers einer Verbraucherinsolvenzberatung auf Vergütung seiner Dienste als Beratungshilfe; Umfang der Überprüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts durch die Fachgerichte; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für Beratungshilfe durch "geeignete Stellen" im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    Vergütung für Beratungshilfe durch "geeignete Stellen" im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 13
  • NJW 2007, 830 (Ls.)
  • NZI 2007, 181
  • Rpfleger 2007, 329
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Ebensowenig wie ein Anspruch auf Bereitstellung und auf Erhalt eines Arbeitsplatzes besteht (vgl. BVerfGE 97, 169 ) folgt aus Art. 12 Abs. 1 GG für einen selbständig Berufstätigen ein Anspruch auf Sicherung seiner Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen lediglich die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Vor allem aber sind nur sie nach § 49 a BRAO zur Übernahme von Beratungshilfe verpflichtet, weshalb der Staat für diese Heranziehung ihnen auch die Zahlung einer Vergütung schuldet (vgl. BVerfGE 54, 251 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Ebensowenig wie ein Anspruch auf Bereitstellung und auf Erhalt eines Arbeitsplatzes besteht (vgl. BVerfGE 97, 169 ) folgt aus Art. 12 Abs. 1 GG für einen selbständig Berufstätigen ein Anspruch auf Sicherung seiner Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Diese Ungleichbehandlung ist durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05

    Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2006 - I-10 W 115/05 -,.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Dazu kann es im Zusammenhang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit insbesondere dann kommen, wenn mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen grundrechtliche Belange nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Darüber hinaus handelt es sich um eine Norm des einfachen Rechts, dessen Auslegung und Anwendung zunächst den Fachgerichten obliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 122 ; 89, 1 ; 97, 12 ; 99, 145 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom hier nicht einschlägigen und auch nicht als verletzt gerügten Verbot willkürlicher Anwendung des einfachen Rechts - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    a) Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom Willkürverbot - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Darüber hinaus handelt es sich um eine Norm des einfachen Rechts, dessen Auslegung und Anwendung zunächst den Fachgerichten obliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 122 ; 89, 1 ; 97, 12 ; 99, 145 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin

    aa) Das Bundesverfassungsgericht prüft in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Grenzen der Rechtsauslegung - abgesehen vom hier nicht als verletzt gerügten Verbot willkürlicher Anwendung des einfachen Rechts - nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Anders als das Inkassounternehmen unterliegt der Rechtsanwalt den besonderen anwaltlichen Pflichtenbindungen in Bezug auf Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Neutralität (vgl. BVerfG, Beschl. vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1198/06, NZI 2007, 181, 182).
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Das Bundesverfassungsgericht prüft - abgesehen vom Willkürverbot - insofern nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 19 B 180/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nur diese Berufsträger unterlägen zudem den besonderen anwaltlichen Pflichtenbindungen in Bezug auf Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Neutralität (BVerfG Beschluss vom 04.12.2006 -1 BvR 1198/06 = nach juris 14).

    Die Heranziehung der Rechtsanwälte zur Gewährung von Beratungshilfe stellt einen Eingriff in ihre in Art. 12 GG geschützte freie Berufsausübung dar, für den der Staat eine angemessene Entschädigung zu leisten hat (vgl. BVerfG Beschluss vom 04.12.2007 - 1 BvR 1198/06= nach juris Rn 14; siehe auch Beschluss vom 31.10.2007 - 1 BvR 574/07 = nach juris Rn 8 zur anwaltlichen Vergütung im Fall der Beiordnung nach § 121 ZPO).

  • BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15

    Dauerhafte Entfernung eines Notars aus seinem Amt aufgrund eines gravierenden

    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Grenzen der Rechtsauslegung - abgesehen vom hier nicht als verletzt gerügten Verbot willkürlicher Anwendung des einfachen Rechts - nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines englischen Notars gegen die Versagung in

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - L 6 AS 52/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Fulda, 03.01.2011 - S 3 SF 43/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • OLG Jena, 20.08.2012 - 9 W 345/12

    Beratungshilfe - Schuldnerberatungsstelle als andere Möglichkeit der Hilfesuche

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