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   BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12   

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BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12 (https://dejure.org/2012,39854)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2012 - 1 BvL 4/12 (https://dejure.org/2012,39854)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 1 BvL 4/12 (https://dejure.org/2012,39854)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.08.2007 mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegung einer dauerhaften Bleibeperspektive in Fällen des § 104a Abs 1 S 1 AufenthG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 104a Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG vom 19.08.2007
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.08.2007 mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegung einer dauerhaften Bleibeperspektive in Fällen des § 104a Abs 1 S 1 AufenthG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 104a Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG vom 19.08.2007
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.08.2007 mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegung einer dauerhaften Bleibeperspektive in Fällen des § 104a Abs 1 S 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Inhabers eines Aufenthaltstitels nach § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG ausnahmslos von der Gewährung von Elterngeld auf Grundlage des § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchstabe d BEEG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1, AufenthG § 104a, BEEG § 1 Abs. 7 Nr. 1 Bst. c
    Vorlagebeschluss, Verfassungsmäßigkeit, Ausgangslage, fachrechtliche Ausgangslage, Elterngeld, Prognose, Aufenthaltsstatus, Integration, Verwurzelung

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.08.2007 mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Darlegung einer dauerhaften Bleibeperspektive in Fällen des § 104a Abs 1 S 1 AufenthG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Inhabers eines Aufenthaltstitels nach § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG ausnahmslos von der Gewährung von Elterngeld auf Grundlage des § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchstabe d BEEG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Elterngeld für Aufenthaltsberechtigte - BVerfG weist Zweifel des BSG an Verfassungsmäßigkeit zurück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Aufklärung fachrechtlicher Prämissen bei verfassungsrechtlicher Nomenkontrolle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Elterngeld für geduldete Ausländer - Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a AufenthG unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 132, 360
  • NVwZ-RR 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Das vorlegende Gericht sieht das mit der vorgelegten Regelung angestrebte Ziel, den Elterngeldanspruch auf Personen zu beschränken, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben werden, im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 111, 160 ff.; 111, 176 ff.) als verfassungsrechtlich unbedenklichen Differenzierungsgrund an.

    Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).

    Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen, können demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Das vorlegende Gericht sieht das mit der vorgelegten Regelung angestrebte Ziel, den Elterngeldanspruch auf Personen zu beschränken, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben werden, im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 111, 160 ff.; 111, 176 ff.) als verfassungsrechtlich unbedenklichen Differenzierungsgrund an.

    Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).

    Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen, können demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juni 2012 - 2 BvL 9/08 -, juris, Rn. 90; stRspr).

    Das vorlegende Gericht muss sich insofern eingehend mit der fachrechtlichen Ausgangslage auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juni 2012 - 2 BvL 9/08 -, juris, Rn. 90; stRspr) und ausführlich darlegen, welche Erwägungen seine rechtliche Würdigung tragen; auf diese Weise wird eine funktionsgerechte Aufgabenteilung zwischen dem verfassungsgerichtlichen Verfahren einerseits und dem fachgerichtlichen Verfahren andererseits gewahrt.

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Dies steht auch im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, NJW 2012, S. 1711 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 42).

    Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen, können demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Dies betrifft sowohl den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, als auch die rechtlichen Erwägungen (vgl. BVerfGE 68, 311 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Dies steht auch im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, NJW 2012, S. 1711 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 42).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt, dass bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltsstatus auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. -, juris, Rn. 101).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Nicht nur die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung, sondern auch die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von ihrer Verfassungswidrigkeit sind in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise dargelegt (vgl. BVerfGE 132, 360 m.w.N.).
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf

    Vor allem aber sind nach der Rechtsprechung des BVerfG neben dem rechtlichen Aufenthaltsstatus für die Frage der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer maßgeblich die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl BVerfGE 132, 134, 164 f RdNr 75; 132, 360, 368 f RdNr 25 und 27) .
  • ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit

    Das vorlegende Gericht muss sich insofern eingehend mit der fachrechtlichen Ausgangslage auseinandersetzen und ausführlich darlegen, welche Erwägungen seine rechtliche Würdigung tragen (BVerfG v. 04.12.2012 - 1 BvL 4/12 - BVerfGE 132, 360-361).
  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Das vorlegende Gericht muss in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 127, 335 ; 132, 360 ; stRspr).

    Die Darlegungspflicht betrifft sowohl den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, als auch die rechtlichen Erwägungen (BVerfGE 68, 311 ; 132, 360 ; stRspr).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Diese Richtervorlage hat das BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12, BVerfGE 132, 360) als unzulässig zurückgewiesen.

    obwohl nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) zum Vorlagebeschluss des BSG vom 15.12.2011 - B EG 15/10 R - zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 Nr. 2 d BEEG, der Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG weiterhin wie Geduldete behandelt und vom Elterngeld ausnimmt, aus der Regelung nicht der Rückschluss zu ziehen ist, "dass die Betroffenen aus tatsächlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden" und auch rechtlich aus der Regelung nicht zwingend eine positive Bleibeprognose zu ziehen sei,.

    Nach der Entscheidung des BVerfG zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) ist bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltstitels auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Diese Richtervorlage hat das BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12, BVerfGE 132, 360) als unzulässig zurückgewiesen.

    obwohl nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) zum Vorlagebeschluss des BSG vom 15.12.2011 - B EG 15/10 R - zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 Nr. 2 d BEEG, der Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG weiterhin wie Geduldete behandelt und vom Elterngeld ausnimmt, aus der Regelung nicht der Rückschluss zu ziehen ist, "dass die Betroffenen aus tatsächlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden" und auch rechtlich aus der Regelung nicht zwingend eine positive Bleibeprognose zu ziehen sei,.

    Nach der Entscheidung des BVerfG zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) ist bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltstitels auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Diese Richtervorlage hat das BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12, BVerfGE 132, 360) als unzulässig zurückgewiesen.

    obwohl nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) zum Vorlagebeschluss des BSG vom 15.12.2011 - B EG 15/10 R - zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 Nr. 2 d BEEG, der Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG weiterhin wie Geduldete behandelt und vom Elterngeld ausnimmt, aus der Regelung nicht der Rückschluss zu ziehen ist, "dass die Betroffenen aus tatsächlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden" und auch rechtlich aus der Regelung nicht zwingend eine positive Bleibeprognose zu ziehen sei,.

    Nach der Entscheidung des BVerfG zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) ist bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltstitels auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14

    Unzulässige Richtervorlagen zur Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht

    Dabei hat es zur Bewertung der Aussagekraft des jeweiligen Aufenthaltsstatus sowohl rechtliche als auch tatsächliche Erwägungen herangezogen (vgl. BVerfGE 132, 360 ; Britz, ZAR 2014, S. 56 ).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Diese Richtervorlage hat das BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12, BVerfGE 132, 360) als unzulässig zurückgewiesen.

    obwohl nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) zum Vorlagebeschluss des BSG vom 15.12.2011 - B EG 15/10 R - zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 Nr. 2 d BEEG, der Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG weiterhin wie Geduldete behandelt und vom Elterngeld ausnimmt, aus der Regelung nicht der Rückschluss zu ziehen ist, "dass die Betroffenen aus tatsächlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden" und auch rechtlich aus der Regelung nicht zwingend eine positive Bleibeprognose zu ziehen sei,.

    Nach der Entscheidung des BVerfG zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) ist bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltstitels auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Diese Richtervorlage hat das BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12, BVerfGE 132, 360) als unzulässig zurückgewiesen.

    obwohl nach der Entscheidung des BVerfG vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) zum Vorlagebeschluss des BSG vom 15.12.2011 - B EG 15/10 R - zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 7 Nr. 2 d BEEG, der Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG weiterhin wie Geduldete behandelt und vom Elterngeld ausnimmt, aus der Regelung nicht der Rückschluss zu ziehen ist, "dass die Betroffenen aus tatsächlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden" und auch rechtlich aus der Regelung nicht zwingend eine positive Bleibeprognose zu ziehen sei,.

    Nach der Entscheidung des BVerfG zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 04.12.2012 (1 BvL 4/12) ist bei der Prognose der Aufenthaltsdauer neben der Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltstitels auch dessen Einbindung in die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

  • BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10

    Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005

  • BVerwG, 29.11.2022 - 8 CN 1.22

    Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - L 13 EG 46/15
  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 S
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2191/12
  • FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14

    Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 13 EG 35/12
  • SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
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