Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44163
BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17 (https://dejure.org/2018,44163)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17 (https://dejure.org/2018,44163)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 (https://dejure.org/2018,44163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 74 Abs 1 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rechtsschutzgleichheit hinsichtlich Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage eines syrischen Asylsuchenden; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines jungen syrischen Staatsangehörigen wegen Drohens der politischen Verfolgung im Falle ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gebot der Rechtsschutzgleichheit hinsichtlich Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage eines syrischen Asylsuchenden; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines jungen syrischen Staatsangehörigen wegen Drohens der politischen Verfolgung im Falle ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bewilligungsreife Prozesskostenhilfe - und die spätere geänderte Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die umstreitene Rechtsfrage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. Bergner/Pernice, in: Emmenegger/Wied-mann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige und noch nicht geklärte oder hoch streitige Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    So sind etwa die Voraussetzungen (Kostenvorschusspflicht, Anwaltszwang) und weitere Modalitäten (Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens, Amtsermittlung, weiterer Rechtsmittelzug) des jeweiligen Rechtsschutzwegs zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17

    Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17
    Mit Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 - lehnte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren, in dem sich ebenfalls die Frage nach der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung stellte, den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.

    So haben in der Folgezeit mehrere Obergerichte die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bejaht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17 -, juris, Rn. 28 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 2018 - 1 A 2/18.A -, juris, Rn. 40 ff.), während andere Obergerichte sie verneint haben (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 -, juris, Rn. 11 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Januar 2018 - 13a B 17.31116 -, juris, Rn. 27 ff., und Beschluss vom 22. Februar 2018 - 6 B 17.31442 -, juris, Rn. 17 f.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 Bf 92/17.A -, juris, Rn. 80 ff.).

    dd) Der Umstand, dass sowohl das für das Verwaltungsgericht maßgebliche Obergericht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 -, juris, Rn. 11 ff.) als auch zuletzt das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 -, juris) die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung nach Ergehen des angegriffenen Beschlusses zu Ungunsten des Beschwerdeführers geklärt haben, gebietet keine andere verfassungsrechtliche Beurteilung.

  • BVerfG, 18.10.2017 - 2 BvR 1352/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17
    Die Fallkonstellation entspreche nicht derjenigen, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. - zugrunde gelegen habe.

    Deshalb gebot es der Zweck der Prozesskostenhilfe, es dem Rechtsschutzsuchenden zu ermöglichen, die klärungsbedürftige Frage in die zur Klärung berufene Instanz zu bringen, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2017 - 2 BvR 1352/17 u.a. -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Das Bundesverfassungsgericht kann insofern nur eingreifen, wenn dabei Verfassungsrecht verletzt wird und die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der vom Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, Rn. 12).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie der bemittelten Partei zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 1050/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 22).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 1050/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 22).

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 72/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Prozesskostenhilfe;

    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe zuvörderst berufenen Fachgerichte jedoch dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung - ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Vergleich zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 ‌- VfGBbg 10/04 -‌, LVerfGE 15, 110, 113 f., und vom 15. März 2013 ‌- VfGBbg 49/12 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 ‌- 2 BvR 2726/17 -‌, Rn. 13, vom 23. Oktober 2018 ‌- 2 BvR 1050/17 -‌, Rn. 14, und vom 16. April 2019 ‌- 1 BvR 2111/17 -‌, Rn. 22, www.bverfg.de).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2023 - 2 O 98/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

    Dagegen reicht es für die Annahme hinreichender Erfolgsaussichten nicht aus, wenn die vom Kläger vertretene Rechtsauffassung vereinzelt geblieben ist, etwa eine einzige obergerichtliche Entscheidung vorliegt, die von einem im Übrigen weitgehend einheitlichen Meinungsstand abweicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 - juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 -, BVerwGE 169, 192 = juris Rn. 30; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, juris Rn. 20, jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 ME 8/22

    Abschiebungsanordnung; Beschwerdeausschluss; Corona-Test; Gesamtzuständigkeit

    Anderenfalls würde auch die von § 80 AsylG bezweckte Verfahrensbeschleunigung (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4.12.2018 - 2 BvR 2726/17 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 B 44/21 -, juris Rn. 8) verfehlt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 18 AS 784/22

    Prozesskostenhilfe - Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - Beweiserhebung -

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der PKH, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 - juris - Rn 13 mwN).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2020 - 2 K 1700/15
    Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt, weil die Rechtsverfolgung auch bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, juris, Rn. 31) aus den oben dargelegten Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht