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   BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16   

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BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16 (https://dejure.org/2019,49645)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2019 - 1 BvL 4/16 (https://dejure.org/2019,49645)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 1 BvL 4/16 (https://dejure.org/2019,49645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 16 Abs 4 AufenthG 2004, § 30 AufenthG 2004, § 33 AufenthG 2004
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Ausländer) von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: SGB 2) sowie des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs 5 SGB 2 - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Drittstaatenangehörigen von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II; Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II; Anforderungen an die Begründung eines ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Ausländer) von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: SGB 2) sowie des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs 5 SGB 2 - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Ausländer) von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II (juris: SGB 2) sowie des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB 2; ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ausländern von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ; Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II ; Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses; ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Ausländer) von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: SGB 2) sowie des Leistungsausschlusses von Auszubildenden nach § 7 Abs 5 SGB 2 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Kurzinformation)

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Grundsicherung ohne Arbeitserlaubnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen für Ausländer und Azubis: SG-Vorlagen unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (37)

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 32/17 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Sie hätten Anspruch auf Leistungen nach § 23 SGB XII, wobei das diesbezügliche Ermessen bei einem verfestigten Aufenthalt, der im Regelfall nach sechs Monaten vorliege, auf Null reduziert sei (BSGE 120, 149 ; ebenso BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 42).

    Fände die im Ausgangsfall relevante Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R -, Rn. 29, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 23) Anwendung und würden die Ausschlussregelungen entsprechend verfassungskonform ausgelegt, liegt es zumindest nahe, dass die Kläger einen Anspruch auf Leistungen hätten.

    Dieses Ermessen verdichte sich zu einem Anspruch, wenn sich der Aufenthalt von EU-Ausländern nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichen Aufenthalts in Deutschland verfestigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 42 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R - BSGE 120, 149, Rn. 53 ff; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R -, Rn. 44 ff.).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Im Anschluss entschied das Bundessozialgericht, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch von einem Anspruch auf Leistungen ausgeschlossen seien (BSGE 120, 149).

    Sie hätten Anspruch auf Leistungen nach § 23 SGB XII, wobei das diesbezügliche Ermessen bei einem verfestigten Aufenthalt, der im Regelfall nach sechs Monaten vorliege, auf Null reduziert sei (BSGE 120, 149 ; ebenso BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 42).

    Dieses Ermessen verdichte sich zu einem Anspruch, wenn sich der Aufenthalt von EU-Ausländern nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichen Aufenthalts in Deutschland verfestigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 42 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R - BSGE 120, 149, Rn. 53 ff; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R -, Rn. 44 ff.).

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Das Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG betrifft den Ausschluss von Ausländerinnen und Ausländern von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und den Leistungsausschluss von Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II, der auch Gegenstand einer weiteren Vorlage des Sozialgerichts Mainz ist (1 BvL 6/16).

    Der vom Sozialgericht wie auch im Verfahren 1 BvL 6/16 dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung vorgelegte Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II erfasst hilfebedürftige erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und die in Ausbildung stehen (vgl. § 7 Abs. 1 SGB II).

    Die Begründung ist nahezu identisch mit der Vorlage der Kammer im Verfahren 1 BvL 6/16, auf das insoweit verwiesen werden kann.

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

    Dazu gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ), insbesondere auch der verfassungskonformen Auslegung.

    Das vorlegende Gericht muss diese prüfen und vertretbar begründen, weshalb sie ausgeschlossen sein soll (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss (BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ), weil der Gesetzgeber in der Pflicht steht, die hier maßgeblichen Entscheidungen selbst zu treffen.

    Damit sind Ermessensleistungen im Bereich der Grundsicherung oder sonstige Öffnungsklauseln nicht von vornherein verfassungswidrig (vgl. zu § 6 AsylbLG BVerfGE 132, 134 ); vielmehr wird zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz darauf verwiesen, dass Verwaltung und Gerichte vorhandene Auslegungsspielräume nutzen müssen, um Bedarfe zu decken, wenn die für den Regelbedarf pauschal angesetzten knappen Summen dafür nicht genügen (vgl. BVerfGE 137, 34 ).

  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Fände die im Ausgangsfall relevante Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R -, Rn. 29, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 23) Anwendung und würden die Ausschlussregelungen entsprechend verfassungskonform ausgelegt, liegt es zumindest nahe, dass die Kläger einen Anspruch auf Leistungen hätten.

    Dieses Ermessen verdichte sich zu einem Anspruch, wenn sich der Aufenthalt von EU-Ausländern nach Ablauf von sechs Monaten tatsächlichen Aufenthalts in Deutschland verfestigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 32/17 R -, Rn. 42 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R - BSGE 120, 149, Rn. 53 ff; BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R -, Rn. 44 ff.).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die dafür maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Dazu gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ), insbesondere auch der verfassungskonformen Auslegung.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 , m.w.N.).

    Es muss erkennbar sein, dass das vorlegende Gericht alle Möglichkeiten einer Problemlösung durch Auslegung des einfachen Rechts erwogen hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; 131, 88 ).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit;

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer während der

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2015 - L 5 AS 643/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Sicherung des

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

  • EuGH, 25.02.2016 - C-299/14

    Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Gesetzgeber muss Unionsbürgern ohne ein Aufenthaltsrecht oder lediglich mit einem Aufenthaltsrecht, das sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, jedenfalls dann keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einräumen, wenn ihnen eine Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere eine Rückkehr in ihr Heimatland, möglich und zumutbar ist (zu § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II bzw § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII etwa LSG Baden-Württemberg vom 29.6.2015 - L 1 AS 2338/15 ER-B ua - juris RdNr 39; LSG Bayern vom 24.4.2017 - L 8 SO 77/17 B ER - juris RdNr 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.1.2019 - L 23 SO 279/18 B ER - juris RdNr 37; LSG Hessen vom 27.3.2019 - L 7 AS 7/19 - juris RdNr 5 ff; LSG Sachsen-Anhalt vom 4.7.2019 - L 4 AS 246/19 B ER - juris RdNr 43; LSG Nordrhein-Westfalen vom 6.10.2021 - L 12 AS 1004/20 - juris RdNr 84 ff; Harich, Bundestag-Ausschussdrucksache 18(11)851, S 22 [24]; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 RdNr 91 mwN, Stand Juli 2021; Ulmer, ZRP 2016, 224; in diesem Sinne auch bereits zu § 120 Abs. 1 BSHG BVerwG vom 8.7.1988 - 5 B 136/87 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 9 = juris RdNr 3; zweifelnd etwa LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.1.2018 - L 7 AS 2299/17 B - juris RdNr 14 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 28.1.2019 - L 18 AS 141/19 B ER ua - juris RdNr 5; aA etwa SG Mainz vom 18.4.2016 - S 3 AS 149/16 - juris RdNr 341 ff [die Vorlage wurde verworfen durch BVerfG [Kammer] vom 4.12.2019 - 1 BvL 4/16 - juris]; Devetzi/Janda, ZESAR 2017, 197 [199 ff]; Oberhäuser/Steffen, ZAR 2017, 149 [151]; Schreiber, SR 2018, 181 ff; Siefert in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 23 RdNr 98 ff; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, § 7 RdNr 143, Stand Juni 2021; siehe zum Streitstand auch die Nachweise bei BVerfG [Kammer] vom 12.2.2020 - 1 BvR 1246/19 - juris RdNr 18 ff) .
  • SG Speyer, 17.08.2017 - S 16 AS 908/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der unter dem Aktenzeichen 1 BvL 4/16 anhängige Vorlagebeschlusses des SG Mainz vom 18.4.2016 - S 3 AS 149/16 ermöglicht die vorläufige Entscheidung nach § 41a Abs. 7 S 1 Nr. 1 SGB II deshalb auch in Fällen des § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB II in der seit dem 29.12.2016 geltenden Fassung.

    113 a) Derzeit ist auf Grund des Vorlagebeschlusses des SG Mainz vom 18.04.2016 (S 3 AS 149/16) beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 4/16 ein konkretes Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG mit dem Gegenstand der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II anhängig.

    Dass der gleiche Spruchkörper seine These, die Wahrscheinlichkeit, dass auf Grund der Entscheidung des BVerfG (1 BvL 4/16) über den Vorlagebeschluss des SG Mainz vom 18.04.2016 (wohl irrtümlich mit dem Aktenzeichen S 3 AS 99/14 bezeichnet) § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a) SGB II nicht weiter angewandt werden könne, sei gering, nicht mit Sachargumenten, sondern lediglich mit einem Verweis auf eine (noch dazu durch einseitige Zitierweise suggerierte) "überwiegende Ansicht" begründen vermag (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2017 - L 5 AS 449/17 B ER -, Rn. 20), spricht für sich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Auch wenn § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG seinem Wortlaut nach als Ermessensvorschrift ausgestaltet ist (vgl. zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch im Ermessen stehende Leistungen BVerfG, Urteil vom 4.12.2019 - 1 BvL 4/16 - juris Rn. 18 und die Anmerkung zu dieser Entscheidung von Stotz, jurisPR-SozR 6/2020 Anm. 1; zudem Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl. 2020, § 6 Rn. 18 ff.) und im Grundsatz nicht geeignet ist, strukturelle Leistungsdefizite im Regelbereich des § 3 AsylbLG zu kompensieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BverfGE 132, 134, juris Rn. 89 und oben B. III. 1. b) cc) (4) sowie unten B. III. 3. c) cc) (5)), genügt in diesem Zusammenhang die danach mögliche Bedarfsdeckung wegen des begrenzten Anwendungsbereichs und der eindeutigen gesetzgeberischen Vorgabe zur Normauslegung verfassungsrechtlichen Anforderungen (so auch Deibel, ZFSH SGB 2015, S. 117, 119 f.).
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