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BVerfG, 05.02.1993 - 1 BvR 39/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kranzgeldparagraph - Bedeutung - Anschauung
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Geplatztes Heiratsversprechen: Das doppelt verfassungswidrige Kranzgeld
Verfahrensgang
- AG Münster, 08.12.1992 - 50 C 628/92
- BVerfG, 05.02.1993 - 1 BvR 39/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 662
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71
Kranzgeld
Auszug aus BVerfG, 05.02.1993 - 1 BvR 39/93
Das Amtsgericht hat sein Prüfungsrecht mit der Begründung bejaht, die Vorschrift des § 1300 BGB sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 (BVerfGE 32, 296 ) vorkonstitutionelles Recht.Ob der Gesetzgeber bei der Einführung des Art. 234 § 2 EGBGB durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) die Bestimmung des § 1300 BGB geprüft und als nachkonstitutionelles Recht in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. dazu BVerfGE 32, 296 [300]), bedarf hier nicht der Entscheidung.
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 05.02.1993 - 1 BvR 39/93
Diese Vorschrift ist nur verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (vgl. BVerfGE 76, 93 [96]; st. Rspr.).