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   BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95   

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BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 (https://dejure.org/1998,5475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen versäumter Geltendmachung der sie tragenden Gründe bereits im Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unzureichendem Rügeumfang vor den Fachgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Den Ausgangsbescheid, der keine selbständige Beschwer enthält, können die Beschwerdeführer nicht neben den ihn in vollem Umfang überprüfenden gerichtlichen Entscheidungen zum Gegenstand verfassungsgerichtlicher Kontrolle machen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 1990, S. 501 f.).
  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 12 UE 2936/93

    Türkei: Ausnahme von der bestehenden inländischen Fluchtalternative für Kurden;

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof - als hier zuständiges Obergericht - verneint nämlich in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr an den Ort der inländischen Fluchtalternative für Kurden aus dem Osten der Türkei, die - wie zumindest der Beschwerdeführer zu 1. - vor ihrer Ausreise bei den heimatlichen Sicherheitsbehörden konkret in den Verdacht geraten waren, die PKK zu unterstützen, und die deswegen Repressalien erleiden mußten (vgl. z. B. HessVGH, Urteile vom 8. August 1994 - 12 UE 2936/93 -, vom 26. September 1994 - 12 UE 170/94 und 12 UE 684/94 - und vom 22. April 1996 - 12 UE 502/95 -).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    So hätten die Beschwerdeführer beispielsweise im Antrag auf Zulassung der Berufung rügen können - und dies unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch tun müssen -, das Verwaltungsgericht habe der Sache nach zum Begriff der politischen Verfolgung und zur Asylerheblichkeit von Folter von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu etwa BVerfGE 81, 142 [151]; BVerwGE 67, 184 [194]) abweichende Maßstäbe zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94

    Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof - als hier zuständiges Obergericht - verneint nämlich in ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr an den Ort der inländischen Fluchtalternative für Kurden aus dem Osten der Türkei, die - wie zumindest der Beschwerdeführer zu 1. - vor ihrer Ausreise bei den heimatlichen Sicherheitsbehörden konkret in den Verdacht geraten waren, die PKK zu unterstützen, und die deswegen Repressalien erleiden mußten (vgl. z. B. HessVGH, Urteile vom 8. August 1994 - 12 UE 2936/93 -, vom 26. September 1994 - 12 UE 170/94 und 12 UE 684/94 - und vom 22. April 1996 - 12 UE 502/95 -).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
    Ein Beschwerdeführer ist über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn (hier: Stellung eines Antrages auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 4 AsylVfG) hinaus zur Wahrnehmung aller bestehenden Möglichkeiten angehalten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 16, 1 [3]; 22, 287 [290 f.]; 68, 384 [389]; 69, 122 [125 f.]; 70, 180 [185 f.]; 78, 58 [68 f.]; 81, 22 [27 f.]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 09.08.2002 - 2 BvR 1605/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Dies erfordert es, sich an dem fachgerichtlichen Verfahren angemessen zu beteiligen und die dortigen Möglichkeiten zur Korrektur der angegriffenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, NVwZ 1990, 651 und vom 5. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 -, JURIS sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2001 - 2 BvR 1459/99 - JURIS).
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