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   BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04   

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https://dejure.org/2009,488
BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04 (https://dejure.org/2009,488)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04 (https://dejure.org/2009,488)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 (https://dejure.org/2009,488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung der gesetzlichen Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme wegen Arbeitslosigkeit bzw nach Altersteilzeit - Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenzen durch das Ruhestandsförderungsgesetz sowie ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenzen durch das Ruhestandsförderungsgesetz; Schutz der Anwartschaft auf eine Rente aus einer eigenen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Art. 14 Abs. 1 GG; Die Anhebung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; SGB VI § 237 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; SGB VI § 237 Abs. 4
    Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenzen durch das Ruhestandsförderungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose VB gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.3.2009)

    Verfassungsrichter billigen Abschläge bei Vorruhestand // Auch spätere Verschärfungen sind rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 59
  • NZS 2009, 621
  • FamRZ 2009, 849
  • DVBl 2009, 599
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Die Anwartschaft auf eine Rente aus eigener Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 117, 272 ; stRspr).

    Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ; 117, 272 ; stRspr).

    Das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Zielsetzung des öffentlichen Interesses anerkannt (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 97, 271 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Der Gesetzgeber kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, die mit den angegriffenen Vorschriften verfolgte Einsparung in anderen Bereichen innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 103, 172 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Der Gesetzgeber hat mit dem Ruhestandsförderungsgesetz zudem eigene Übergangsvorschriften für Versicherte geschaffen, die zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung am 14. Februar 1996 bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten, und damit dem besonderen Vertrauensschutz der so genannten rentennahen Jahrgänge genügt (vgl. BVerfGE 117, 272 ).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 117, 272 ; stRspr).

    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 117, 272 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Der Ausgleich von zusätzlichen finanziellen Lasten durch diejenigen Personen, welche aus diesen besonderen Aufwendungen Nutzen ziehen, bildet eine sachlich gerechtfertigte Ausgestaltung des Rentenrechts (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 86).

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren der konkreten Normenkontrolle 1 BvL 3/05 bis 1 BvL 7/05 mitgeteilt, dass sich das durchschnittliche Zugangsalter für Altersrenten seit dem niedrigsten Stand in den Jahren 1998 und 1999 (62,5 Jahre) bei den Rentenzugängen des Jahres 2005 bereits um fast ein Jahr auf 63, 4 Jahre erhöht habe (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 83).

    Der Gesetzgeber hat dabei ein Mittel gewählt, das die Kosten des vorzeitigen Altersrentenbezugs allein denjenigen Versicherten auferlegt, die tatsächlich früher eine Altersrente beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 86), und den Vorteil des früheren Bezugs dadurch für die gesamte Versichertengemeinschaft kostenneutral ausgestaltet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i.V.m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI i.V.m. Anlage 19 SGB VI) verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 75 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Vereinbarkeit der Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI mit dem Grundgesetz bereits festgestellt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 61 ff.).

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Es kann offen bleiben, ob auch die gesetzliche Gewährung einer ungeminderten Altersrente bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres zu der von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition zählt (vgl. BVerfGE 22, 241 ; BVerfGK 2, 266 ).

    Sofern die Wahl besteht, werden sich Versicherte durch die Rentenkürzungen zudem regelmäßig veranlasst sehen, länger erwerbstätig zu bleiben und damit auch länger Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung zu zahlen (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

    Der Gesetzgeber durfte daraus entstehende nachteilige Folgen für Beitragszahler, Wirtschaft und Arbeitsmarkt als gewichtig bewerten (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

    Für die - wie der Beschwerdeführer - vor dem 1. Januar 1941 geborenen Versicherten war dadurch jedoch kein besonders schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden (vgl. BVerfGK 2, 266 ): Die Geburtsjahrgänge 1940 und früher waren nicht Regelungsthema der Vorschriften des Rentenreformgesetzes 1992.

    In diesen Fällen wiegt der Eingriff des Gesetzgebers jedoch weniger schwer (vgl. BVerfGK 2, 266 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

    Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis von Anfang an nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Zielsetzung des öffentlichen Interesses anerkannt (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 97, 271 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Der Gesetzgeber kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, die mit den angegriffenen Vorschriften verfolgte Einsparung in anderen Bereichen innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 103, 172 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 72, 9 ; 75, 78 ).

    Das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Zielsetzung des öffentlichen Interesses anerkannt (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 97, 271 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Der Gesetzgeber kann insbesondere nicht darauf verwiesen werden, die mit den angegriffenen Vorschriften verfolgte Einsparung in anderen Bereichen innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 103, 172 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

    Allerdings muss er die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Begriff des Eigentums gehören, achten und darf sie nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ; 117, 272 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Zwar wird das Vertrauen in eine bestehende Rechtslage grundsätzlich erst mit dem Änderungsbeschluss des Deutschen Bundestages zerstört (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).

    Im Sinne einer einfachen und klaren Gesetzesanwendung durfte sich der Gesetzgeber zur Vermeidung eines Ankündigungseffektes auf diese Fälle beschränken (vgl. BVerfGE 95, 64 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Dies gilt auch bei der Einführung von neuen Vorschriften, die einzelne Personengruppen begünstigen und wegen des Stichtages andere von der Begünstigung ausnehmen (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 297 ; 87, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Bei der Ausgestaltung kommt dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

    Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ; 117, 272 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
    Zwar wird das Vertrauen in eine bestehende Rechtslage grundsätzlich erst mit dem Änderungsbeschluss des Deutschen Bundestages zerstört (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des BVerfG wie des BSG geklärt, dass Rentenabschläge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16; BVerfG Beschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59; BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1) .
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Ausnahmsweise hat das Bundesverfassungsgericht sogar schon den Beschluss des Bundeskabinetts über ein Eckpunktepapier für eine geplante Neuregelung als Stichtag für die Zerstörung des Vertrauensschutzes ausreichen lassen, wenn dadurch ein Ankündigungseffekt vermieden werden konnte, also wenn eine Verstärkung der durch die Neuregelung zu bekämpfenden Praxis verhindert werden sollte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 -, Juris Rn. 32).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Dem Beschwerdeführer obliegt es bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 15, 59 ; 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6) und inwieweit es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
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