Rechtsprechung
   BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7
BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56 (https://dejure.org/1958,7)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.1958 - 2 BvL 18/56 (https://dejure.org/1958,7)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 1958 - 2 BvL 18/56 (https://dejure.org/1958,7)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,7) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Lex Salamander

Art. 80 GG, Anforderungen an die Ermächtigungsnorm

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Lex Salamander

  • openjur.de

    Lex Salamander

  • opinioiuris.de

    Lex Salamander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Ermächtigung zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen im UStG 1934

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 13.03.1958)

    Erzwingt Karlsruhe die Steuerreform? - Das zweite Veto: Auch die Zusatzbesteuerung mehrstufiger Betriebe widerspricht dem Grundgesetz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 282
  • NJW 1958, 540
  • DVBl 1958, 350
  • BB 1958, 299
  • DÖV 1958, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    bisher den Grundsatz auf, eine Ermächtigung dürfe nicht so unbestimmt sein, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4, 7 [21]; 5, 71 [76]).

    Dabei müssen sich die Grenzen der Ermächtigung aus dem Gesetz mit einwandfreier Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334f.]; 4, 7 [21]; 5, 71 [77]).

    In derselben Linie liegen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen ausgeführt ist, daß der Gesetzgeber, wenn er eine Ermächtigung erteilt, selbst die Entscheidung treffen müsse, welche Fragen durch den Delegatar zu regeln sind, welche Ziele er zu verfolgen und welche Grenzen er einzuhalten hat (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]).

    Er muß, wenn er zur Regelung bestimmter Fragen ermächtigt, selbst schon etwas gedacht und gewollt haben (BVerfGE 2, 307 [334]).

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    bisher den Grundsatz auf, eine Ermächtigung dürfe nicht so unbestimmt sein, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4, 7 [21]; 5, 71 [76]).

    Dabei müssen sich die Grenzen der Ermächtigung aus dem Gesetz mit einwandfreier Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334f.]; 4, 7 [21]; 5, 71 [77]).

    Dagegen ist die Ermächtigung des § 8 UStG 1951 eher zu vergleichen mit der des § 44 des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener vom 30. Januar 1954 (BGBl. I S. 5), zu der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 1956 ergangen ist (BVerfGE 5, 71 [75 ff.]).

    In derselben Linie liegen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen ausgeführt ist, daß der Gesetzgeber, wenn er eine Ermächtigung erteilt, selbst die Entscheidung treffen müsse, welche Fragen durch den Delegatar zu regeln sind, welche Ziele er zu verfolgen und welche Grenzen er einzuhalten hat (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    bisher den Grundsatz auf, eine Ermächtigung dürfe nicht so unbestimmt sein, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4, 7 [21]; 5, 71 [76]).

    Dabei müssen sich die Grenzen der Ermächtigung aus dem Gesetz mit einwandfreier Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334f.]; 4, 7 [21]; 5, 71 [77]).

    Unter Berufung auf diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht allerdings die relativ weite Ermächtigung der §§ 10, 38 Nr. 1 des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (BGBl. I S. 7; IHG) als verfassungsgemäß anerkannt (BVerfGE 4, 7 [21 ff.]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Das Finanzgericht Stuttgart war schon im Zeitpunkt der Vorlage ein Gericht im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 55 [62 ff.]; 7, 1 [5]).

    Der Bundesgesetzgeber hat aber durch die ausdrückliche Aufnahme des § 8 in den durch das Änderungsgesetz neugefaßten § 18 Abs. 1 Nr. 1 diese Vorschrift eindeutig in seinen Willen aufgenommen, so daß sie als ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz zu behandeln ist (BVerfGE 6, 55 [64 ff.]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    bisher den Grundsatz auf, eine Ermächtigung dürfe nicht so unbestimmt sein, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4, 7 [21]; 5, 71 [76]).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Das Finanzgericht Stuttgart war schon im Zeitpunkt der Vorlage ein Gericht im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 55 [62 ff.]; 7, 1 [5]).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Die Vorschriften, über deren Gültigkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt wird, sind ein "Gesetz" im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 184; 2, 124; 4, 331).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Diese Vorschriften bilden die mittelbare Entscheidungsgrundlage im Ausgangsverfahren, weil § 58 UStDB - die unmittelbare Grundlage - sich darauf stützt (vgl. BVerfGE 2, 341).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Die Vorschriften, über deren Gültigkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt wird, sind ein "Gesetz" im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 184; 2, 124; 4, 331).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
    Die Vorschriften, über deren Gültigkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt wird, sind ein "Gesetz" im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 184; 2, 124; 4, 331).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    199 aa) Die Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin werden durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 7, 282 ; 40, 237 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 80, 1 ; 139, 19 ).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage bei Delegation einer Entscheidung auf den Verordnungsgeber stellt insoweit eine notwendige Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesvorbehalts und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar (vgl. BVerfGE 7, 282 ; 41, 251 ; 48, 210 ; 56, 1 ; 58, 257 ).

    Eine Ermächtigung darf daher nicht so unbestimmt sein, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 7, 282 ; 19, 354 ; 55, 207 ).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Der Beitritt eines kollegialen Verfassungsorgans zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht setzt einen Beschluss des Kollegialorgans voraus (BVerfGE 7, 282 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht