Rechtsprechung
BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; § 92 BVerfGG
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (substantiierte Darlegung der Grundrechtsverletzung; lückenhafter Vortrag; unvollständige Auseinandersetzung mit den Gesamtumständen; Vorlage der Antragsschrift des Generalbundesanwalts); Nichtannahmebeschluss (BGH 5 StR 410/07) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer überlangen Verfahrensdauer im Strafverfahren
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Kriterien für das Vorliegen einer mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehenden Verfahrensverzögerung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 § 92
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 15.05.2007 - 720 Js 37622/06
- BGH, 25.10.2007 - 5 StR 410/07
- BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Auszug aus BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands, das Ausmaß der mit der Dauer des Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen sowie auch das Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung, wenn hierdurch Verfahrensverzögerungen verursacht wurden (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225). - BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu …
Auszug aus BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands, das Ausmaß der mit der Dauer des Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen sowie auch das Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung, wenn hierdurch Verfahrensverzögerungen verursacht wurden (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
Auszug aus BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands, das Ausmaß der mit der Dauer des Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen sowie auch das Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung, wenn hierdurch Verfahrensverzögerungen verursacht wurden (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225).