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   BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09   

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https://dejure.org/2009,449
BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Fiktive Lizenzgebühren dürfen nicht "in der Luft hängen" - Die Bestimmung der Schadenshöhe durch das Tatgericht nach der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung und ohne Einholung eines Gutachtens ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Schätzung nicht "in der Luft ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Schadensbemessung bei nicht genehmigter Werbung mit Bild eines Prominenten

  • Telemedicus

    Sarah Wiener

  • Telemedicus

    Sarah Wiener

  • aufrecht.de

    Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken zulässig

  • Wolters Kluwer

    Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht; Grenzen des Ermessensgebrauchs bei der Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzes in Form einer fiktiven Lizenzgebühr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes

  • kanzlei.biz

    Nicht genehmigte Verwendung eines Bildes auf Werbeflyer

  • info-it-recht.de

    Fiktive Lizenzgebühren dürfen nicht "in der Luft hängen"

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; KUG § 22; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Nicht genehmigte Verwendung eines Bildes auf Werbeflyer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuerkennung einer Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbildes im Rahmen einer Werbemaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, 823 Abs. 2 BGB, § 22, § 23 Abs. 2 KUG
    Ist die Prominente nur in einem Spartenbereich bekannt, gibt es statt 100.000 EUR fiktiver Lizenzgebühren nur Handgeld

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lizenzgebühr und Selbstüberschätzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfreiwillig für Dosensuppen geworben - Fernsehköchin erhält von Supermarkt-Betreiber fiktive Lizenzgebühr

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schätzung von Lizenzgebühren

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zulässig

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei ungenehmigter Foto-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 375
  • MIR 2009, Dok. 081
  • DVBl 2009, 667
  • ZUM 2009, 479
  • afp 2009, 249
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Nicht anders als im Fall einer als Schadensersatz zu zahlenden fiktiven Lizenzgebühr ist deren Höhe auch im Rahmen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs vom Tatgericht gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BVerfG, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 22).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    aa) Nicht anders als im Fall einer als Schadensersatz zu zahlenden fiktiven Lizenzgebühr ist deren Höhe auch im Rahmen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs vom Tatgericht gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BVerfG, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 22).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Dabei sind alle tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere der Bekanntheitsgrad und der Sympathie-/Imagewert/Marktwert des Abgebildeten, die Auflagenstärke und Verbreitung, die Art und Gestaltung der Veröffentlichung sowie ihre Werbewirkung und ihr Aufmerksamkeitswert, aber auch die Art und Weise der Gestaltung der Veröffentlichung und die Rolle, die dem Betroffenen (etwa als Testimonial) zugeschrieben wird, ob der Betroffene für andere Werbeauftritte faktisch "gesperrt" wird usw. (vgl. etwa nur BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 23; BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 - F Rn. 43; v. 14.04.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557, 558 - R; Senat v. 11.08.2015 - 15 U 26/15, BeckRS 2016, 18841 Rn. 16 f.; Überblick bei Wanckel , in: Paschke u.a., a.a.O., 42. Abschn. Rn. 52 m.w.N.; für Abstellen auf abzuschöpfenden Nutzungswert indes Etting , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Diss.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

    Zu diesen vermögenswerten Rechten zählen auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.1999 - I ZR 49/97, Juris, Rn. 52 ff.; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - IX ZR 180/11, Rn. 37 ff.), dessen ideelle Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt werden (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, Juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    Im Übrigen habe auch das BVerfG die vermögensrechtlichen Teile des Rechts am eigenen Bild als verfassungsrechtlich geschützt angesehen (BVerfG GRUR-RR 2009, 375).

    Das BVerfG (GRUR-RR 2009, 375, 376) deutet an, dass hier der Schutzbereich des Art. 14 GG auch für die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eröffnet sein könnte.

    Die Bemessung der Lizenzgebühr erfolgt bei bestehender hinreichender tatsächliche Anhaltspunkte nach Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad der Werbung und der Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (BVerfG GRUR-RR 2009, 375, 377; LG Hamburg AfP 2006, 585, 586).

  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Dabei sind alle tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere der Bekanntheitsgrad und der Sympathie-/Imagewert der Abgebildeten, die Auflagenstärke und Verbreitung der Werbeanzeige, die Art und Gestaltung der Anzeige sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 23; BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, "Rücktritt des Finanzministers", juris Rn. 12; OLG München, Urt. v. 17.1.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 15).

    Die Zurückweisung des Beweisangebotes ist auch nicht ermessensfehlerhaft, weil ein Gutachten hier nicht erforderlich ist, um eine tatsächliche Grundlagen für die andernfalls "in der Luft hängende" Schätzung zu liefern oder weil das Gericht damit unter Anmaßung einer nicht vorhandenen Sachkunde auf fundierte Feststellungen zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits verzichten würde (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 21).

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 50/10

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Anhörungsrüge im Falle mangelnder

    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde begründet insbesondere die unterlassene Vernehmung einzelner vom Kläger benannter Zeugen nicht die Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, BGHZ 133, 110, 113 f.; BVerfG, Beschluss vom 5. März 2009 - 1 BvR 127/09, AfP 2009, 249 Rn. 17 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigen, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob sich das Gericht die Beantwortung der Beweisfrage auch ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen zutrauen darf, ist im Wesentlichen eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 75, 302 Juris Rn. 31; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 05.3.2009 - 1 BvR 127/09 -, Juris Rn. 18).
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