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   BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18, 2 BvR 339/19, 2 BvR 227/19   

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https://dejure.org/2021,7562
BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18, 2 BvR 339/19, 2 BvR 227/19 (https://dejure.org/2021,7562)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18, 2 BvR 339/19, 2 BvR 227/19 (https://dejure.org/2021,7562)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2021 - 2 BvR 2454/18, 2 BvR 339/19, 2 BvR 227/19 (https://dejure.org/2021,7562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union schon mangels Bezeichnung eines konkreten Hoheitsakts unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 18 Abs 2 EuGHSa, Art 19 Abs 3 EuGHSa
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache - kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG bezeichnet - Verletzung von Rechten iSd § ...

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der eingetragenen Wortmarke "bittorrent" durch das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als Maßnahme; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache - kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG bezeichnet - Verletzung von Rechten iSd § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache; kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichnet; Verletzung von Rechten iSd § ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache; kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichnet; Verletzung von Rechten iSd § ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache - kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG bezeichnet - Verletzung von Rechten iSd § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Eine solche Prüfungsbefugnis besteht aber nur, soweit diese Maßnahmen entweder Grundlage von Handlungen deutscher Staatsorgane sind (vgl. BVerfGE 134, 366 ) oder aus der Integrationsverantwortung folgende Reaktionspflichten deutscher Verfassungsorgane auslösen (vgl. BVerfGE 134, 366 ; 135, 317 ; 142, 123 ).

    Insofern prüft das Bundesverfassungsgericht mittelbar auch Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daraufhin, ob sie durch das auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Zustimmungsgesetz gebilligte Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der europäischen Integration durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, Rn. 9 und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Insofern prüft das Bundesverfassungsgericht mittelbar auch Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daraufhin, ob sie durch das auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Zustimmungsgesetz gebilligte Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der europäischen Integration durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, Rn. 9 und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, Rn. 17).

    Auch bei diesen Vorschriften handelt es sich nicht um Akte der deutschen öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 118, 79 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Insofern prüft das Bundesverfassungsgericht mittelbar auch Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daraufhin, ob sie durch das auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Zustimmungsgesetz gebilligte Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der europäischen Integration durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, Rn. 9 und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nur sein, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ; 129, 124 ).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 2752/11

    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Insofern prüft das Bundesverfassungsgericht mittelbar auch Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daraufhin, ob sie durch das auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Zustimmungsgesetz gebilligte Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der europäischen Integration durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, Rn. 9 und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nur sein, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ; 129, 124 ).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nur sein, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ; 129, 124 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Insofern prüft das Bundesverfassungsgericht mittelbar auch Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daraufhin, ob sie durch das auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG durch das Zustimmungsgesetz gebilligte Integrationsprogramm gedeckt sind oder gegen die der europäischen Integration durch das Grundgesetz sonst gezogenen Grenzen verstoßen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 140, 317 ; 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, Rn. 9 und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Auch bei diesen Vorschriften handelt es sich nicht um Akte der deutschen öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 118, 79 ).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18
    Auch bei diesen Vorschriften handelt es sich nicht um Akte der deutschen öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 118, 79 ).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 28.06.2016 - 2 BvR 322/13

    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

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