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   BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02   

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https://dejure.org/2003,10053
BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02 (https://dejure.org/2003,10053)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02 (https://dejure.org/2003,10053)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 1 BvR 2357/02 (https://dejure.org/2003,10053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Grundsatz der Subsidiarität; Substantiierte Behauptung der Verletzung; Behauptung der Verfassungswidrigkeit des § 522 Abs. 2 und 3 Zivilprozessordnung (ZPO) wegen Verstoßes gegen Justizgewähranspruch und Gleichheitssatz; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2738
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    Er trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    a) Zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 81, 97 ; 95, 163 ).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    a) Zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 81, 97 ; 95, 163 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    a) Zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 81, 97 ; 95, 163 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    Er trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    Insbesondere wurde nicht dargelegt, aus welchen Gründen das Gericht die Rechtslage in krasser Weise verkannt hat (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02
    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 173/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung der Berufung

    Ein Angriff gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO muss spätestens auf den gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO hin erhoben und konkret dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2003, NJW 2003, S. 2738 ).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 143/05

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des SGB II, insb §

    Die Regelung trägt dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 71, 305 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2738 ).
  • BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO daher spätestens dann vorgebracht werden, wenn das Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO mitgeteilt hat, wie es zu entscheiden beabsichtige (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 2738 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wegen Verletzung des

    Indem er zu dem gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergangenen Hinweisbeschluss des Landgerichts trotz der ihm hierfür gewährten mehrwöchigen Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, hat der Beschwerdeführer jedoch nicht alle ihm zumutbaren Mittel ergriffen, um seine Rechte vor den Fachgerichten geltend zu machen und die nunmehr geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 1 BvR 1907/13 -, juris, Rn. 1, vom 8. September 2004 - 1 BvR 428/04 -, juris, Rn. 6, und vom 5. Mai 2003 - 1 BvR 2357/02 -, NJW 2003, 2738, 2739 = juris, Rn. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2006 - L 25 B 1008/05

    Verfassungsmäßigkeit des in Ost und West unterschiedlichen Regelsatzes des § 20

    Die Regelung trage dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Verfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 71, 305, 336; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, NJW 2003, S. 2738, 2739).
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