Rechtsprechung
BVerfG, 05.05.2017 - 2 BvQ 22/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Verlesung eines Strafurteils im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen einer eA, mit der die Verlesung eines amtsgerichtlichen Strafurteils in einer landgerichtlichen Berufungshauptverhandlung verhindert werden soll - Wolters Kluwer
Anforderungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verhinderung eines bleibenden Schadens für die Justiz und für die Strafrechtspflege durch öffentliche Verlesung des Strafurteils
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen einer eA, mit der die Verlesung eines amtsgerichtlichen Strafurteils in einer landgerichtlichen Berufungshauptverhandlung verhindert werden soll
- ra.de
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BVerfGG § 32 Abs. 1
Anforderungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verhinderung eines bleibenden Schadens für die Justiz und für die Strafrechtspflege durch öffentliche Verlesung des Strafurteils - datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen einer eA, mit der die Verlesung eines amtsgerichtlichen Strafurteils in einer landgerichtlichen Berufungshauptverhandlung verhindert werden soll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen - 25 Ns 24 Js 7896/11
- BVerfG, 05.05.2017 - 2 BvQ 22/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
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Auszug aus BVerfG, 05.05.2017 - 2 BvQ 22/17
Erweist sich die - eingelegte oder noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kommt eine einstweilige Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 108, 238 ; stRspr). - BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvQ 50/10
Unzureichende Antragsbegründung - keine förmliche Entscheidung über …
Auszug aus BVerfG, 05.05.2017 - 2 BvQ 22/17
Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn das Antragsvorbringen es dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2011 - 2 BvQ 50/10 -, juris, m.w.N.; stRspr).