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   BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20   

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BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20 (https://dejure.org/2021,15185)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20 (https://dejure.org/2021,15185)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20 (https://dejure.org/2021,15185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 263 Abs. 1 StGB; § 95 Abs. 1a SGB V
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges (Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum entgegen sozialrechtlichen Vorgaben; Abrechnung von Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und einer ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen wegen mehrerer Betrugstaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 95 Abs 1a SGB 5, § 263 Abs 1 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Betrugsstrafbarkeit im Rahmen der Abrechnung von Vergütungsleistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum bei unzulässiger Beteiligung eines Apothekers (§ 95 Abs 1a SGB V) - strafrechtliche Verurteilung begründet keinen Verstoß gegen das ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Betrugsstrafbarkeit im Rahmen der Abrechnung von Vergütungsleistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum bei unzulässiger Beteiligung eines Apothekers (§ 95 Abs 1a SGB V) - strafrechtliche Verurteilung begründet keinen Verstoß gegen das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrugsstrafbarkeit im Rahmen der Abrechnung von Vergütungsleistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum bei unzulässiger Beteiligung eines Apothekers; Rüge eines Verstoßes gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Verschleifungsverbot durch die Annahme eines ...

  • rechtsportal.de

    Betrugsstrafbarkeit im Rahmen der Abrechnung von Vergütungsleistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum bei unzulässiger Beteiligung eines Apothekers; Rüge eines Verstoßes gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltene Verschleifungsverbot durch die Annahme eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Betrugsstrafbarkeit im Rahmen der Abrechnung von Vergütungsleistungen durch ein Medizinisches Versorgungszentrum bei unzulässiger Beteiligung eines Apothekers (§ 95 Abs 1a SGB V) - strafrechtliche Verurteilung begründet keinen Verstoß gegen das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrechtliches Analogieverbot - und die Eingrenzung der Betrugsstrafbarkeit

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Nach diesen Vorschriften hat die Begründung der Verfassungsbeschwerde den die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgang substantiiert und schlüssig vorzutragen (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ).

    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 105, 252 ; 130, 1 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr, vgl. BVerfGE 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Dabei ist "Analogie' nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Normative Gesichtspunkte können bei der Bewertung von Schäden eine Rolle spielen; sie dürfen die wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht überlagern oder verdrängen (vgl. BVerfGE 130, 1 ).

    Anders als im Falle der Ausreichung von Darlehen (vgl. hierzu BVerfGE 126, 170 ) oder des Abschlusses von Versicherungsverträgen (vgl. hierzu BVerfGE 130, 1 ) hatte der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall nicht den wirtschaftlichen Wert der Gegenleistung in einem Vertragsverhältnis zu beurteilen, sondern allein die Frage, ob die Forderungen, auf die gezahlt wurde, tatsächlich bestanden.

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr, vgl. BVerfGE 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Dabei ist "Analogie' nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Anders als im Falle der Ausreichung von Darlehen (vgl. hierzu BVerfGE 126, 170 ) oder des Abschlusses von Versicherungsverträgen (vgl. hierzu BVerfGE 130, 1 ) hatte der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall nicht den wirtschaftlichen Wert der Gegenleistung in einem Vertragsverhältnis zu beurteilen, sondern allein die Frage, ob die Forderungen, auf die gezahlt wurde, tatsächlich bestanden.

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Dabei ist "Analogie' nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (stRspr, vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

    Einzelne Tatbestandsmerkmale dürfen also auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfGE 87, 209 ; 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Nach diesen Vorschriften hat die Begründung der Verfassungsbeschwerde den die Rechtsverletzung enthaltenden Vorgang substantiiert und schlüssig vorzutragen (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 105, 252 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    a) Grundsätzlich kann die Strafbarkeit zwar entfallen, wenn die außerstrafrechtliche Norm, an die eine Strafvorschrift anknüpft, ihrerseits verfassungswidrig ist (vgl. zum Entfall der Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB wegen der Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 1499/05 -, Rn. 32 f.; vgl. andererseits zur Strafbarkeit nach § 284 StGB trotz möglicherweise verfassungswidrig defizitärer Regelungen zur Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallenbetreibern BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19 -, NJW 2020, S. 2282 ).
  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    a) Grundsätzlich kann die Strafbarkeit zwar entfallen, wenn die außerstrafrechtliche Norm, an die eine Strafvorschrift anknüpft, ihrerseits verfassungswidrig ist (vgl. zum Entfall der Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB wegen der Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 1499/05 -, Rn. 32 f.; vgl. andererseits zur Strafbarkeit nach § 284 StGB trotz möglicherweise verfassungswidrig defizitärer Regelungen zur Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallenbetreibern BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19 -, NJW 2020, S. 2282 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20
    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr, vgl. BVerfGE 75, 329 ; 126, 170 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 08.09.1997 - 2 BvR 2414/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Verurteilung eines Arztes wegen

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23

    Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig

    Wie in anderen Konstellationen gilt aber auch hier: Erbringt der Zahlungsempfänger eine Leistung vorab und täuscht anschließend im Rahmen der Abrechnung über das Vorliegen tatsächlicher Anspruchsvoraussetzungen, ist der gesamte ausgezahlte Betrag als Betrugsschaden anzusehen, wenn unter diesen Bedingungen kein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20, wistra 2021, 436).

    Dies spiegelt wider, dass erst die Anerkennung einer Forderung durch die Rechtsordnung dieser in einem Rechtsstaat wirtschaftlichen Wert verleiht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20, wistra 2021, 436).

  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 26/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines

    Denn erst die Anerkennung einer Forderung durch die Rechtsordnung, hier die Beachtung des Arztvorbehalts, verleiht dieser den wirtschaftlichen Wert (vgl BVerfG vom 5.5.2021 - 2 BvR 2023/20 - RdNr 18, juris; Wiegand, NZS 2021, 982) .
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Dabei ist "Analogie' nicht im engeren technischen Sinn zu verstehen; ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die - tatbestandsausweitend - über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20 u.a. -, Rn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass dem Abrechnungsbegehren eines Apothekers, der gegen § 7 Abs. 1 AVV verstoßen hat, Täuschungscharakter im Sinne des Betrugstatbestandes zukommt (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 63; gebilligt vom BVerfG im Beschluss vom 5. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20, juris; zust. Mosbacher, CCZ 2022, 1, 4; krit. Prütting/Wolk, JZ 2022, 1101, 1102 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

    Denn jedenfalls auf dem Boden bereits gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 63; nicht beanstandet vom BVerfG im Beschluss vom 5. Mai 2021 - 2 BvR 2023/20, juris) ist der Anfangsverdacht gegeben.
  • BayObLG, 26.09.2023 - 202 StRR 68/23

    Feststellungs- u. Darstellungsanforderungen für Betrugsschaden bei Scheingeschäft

    (aa) Hierzu hat das Landgericht aber keine Feststellungen getroffen, sodass bereits nicht ausgeschlossen werden kann, dass kein Schaden entstanden ist und, falls dies doch der Fall gewesen sein sollte, weil der Grundstückswert möglicherweise die vom Angeklagten übernommenen Verbindlichkeiten überstiegen haben sollte, wie hoch dieser konkret zu beziffern wäre (vgl. zur Notwendigkeit der konkreten Bezifferung und nachvollziehbaren Darlegung des Vermögensschadens grundlegend BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09 = BVerfGE 130, 1 = StraFo 2012, 27 = NJW 2012, 907 = ZWH 2012, 102 = JR 2012, 211 = EuGRZ 2012, 68 = JR 2012, 351 = ZD 2012, 375 = NStZ 2012, 496 = VersR 2012, 1257 = StV 2012, 641; Nichtannahmebeschl. v. 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20 = A& R 2021, 213 = GesR 2021, 659 = wistra 2021, 436 = medstra 2021, 376 = MedR 2022, 27; ebenso die seither ständige höchstrichterliche Rechtsprechung: vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - 2 StR 77/22 bei juris; 12.05.2022 - 5 StR 450/21 = NJW 2022, 2556 = wistra 2022, 476 = NStZ 2022, 763 = StV 2022, 784; 16.02.2022 - 4 StR 396/21 = ZInsO 2022, 1057 = wistra 2022, 471; 19.05.2021 - 1 StR 528/20 = wistra 2022, 34).
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