Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18164
BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 (https://dejure.org/2019,18164)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 (https://dejure.org/2019,18164)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 1 BvR 675/19 (https://dejure.org/2019,18164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 28 Abs 4 S 1 FamFG, § 28 Abs 4 S 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Anspruch der Eltern auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht verletzt - keine ...

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Anspruchs der Eltern auf rechtliches Gehör; Videoübertragung der Kindesanhörung i.R.d. Sorgerechtsentzugs für die minderjährige Tochter

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Anspruchs der Eltern auf rechtlich...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Anspruch der Eltern auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht verletzt - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren hinsichtlich des Anspruchs der Eltern auf rechtliches Gehör; Videoübertragung der Kindesanhörung i.R.d. Sorgerechtsentzugs für die minderjährige Tochter

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Anspruch der Eltern auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht verletzt - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Anwesenheit der Eltern bei der Kindesanhörung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG verneint Recht der Eltern auf Anwesenheit bei Kindesanhörung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht der Eltern auf Anwesenheit bei Kindesanhörung - Kein Recht zur Mitverfolgung der Kindesanhörung mittels Videoübertragung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2532
  • FamRZ 2019, 1437
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Die Parteien müssen sich zu dem Sachverhalt, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt wird, vor Erlass der Entscheidung äußern dürfen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 28 ).

    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 28 ).

    Nicht jeder Verfahrensfehler ist zugleich auch als Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG zu werten (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 89, 28 ).

    Ein Verfassungsverstoß liegt zumindest dann vor, wenn die Auslegung durch die Gerichte zu einem Ergebnis führt, das nicht einmal der Gesetzgeber anordnen könnte (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zur vormaligen Regelung über die Kindesanhörung in Kindschaftssachen (§ 50b FGG a.F.) entschieden, dass es im Ermessen des Gerichts steht, ob die Anhörung in An- oder Abwesenheit der Eltern erfolgt (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Die Kindesanhörung entspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot, bei Sorgerechtsentscheidungen den Willen des Kindes zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Dafür bedarf es einer Gestaltung der Kindesanhörung, die auch unter Berücksichtigung der wegen der Auseinandersetzungen um das Sorgerecht besonders angespannten seelischen Verfassung des Kindes eine möglichst zuverlässige Aufklärung der Grundlagen einer am Kindeswohl ausgerichteten Entscheidung gewährleistet (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Soweit in einfachgesetzlicher Auslegung angenommen wird, bei der Ermessensausübung sei zu berücksichtigen, dass die Anwesenheit der Eltern regelmäßig nicht sachgerecht sei, weil dem Kind dann keine unbefangenen Äußerungen möglich sind (Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 159 Rn. 23; Engelhardt, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 159 Rn. 17; vgl. auch BGHZ 185, 272 ), ist dies verfassungsrechtlich wegen der gebotenen möglichst zuverlässigen Aufklärung des Kindeswillens und seiner Beziehung zu den übrigen Familienmitgliedern nicht zu beanstanden.

    Nicht nur die unmittelbare Anwesenheit der Eltern wird das Kind regelmäßig beeinflussen (vgl. BGHZ 185, 272 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Die Parteien müssen sich zu dem Sachverhalt, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt wird, vor Erlass der Entscheidung äußern dürfen (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 28 ).

    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 89, 28 ).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Um eine dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügende Information der Eltern über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit erfolgten Kindesanhörung zu gewährleisten, bedarf es nach § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG einer Dokumentation des wesentlichen Inhalts der Anhörung in den Verfahrensakten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. April 1996 - 1Z BR 36/96 -, FamRZ 1997, S. 223 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 13 UF 7/11 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Ein Verfassungsverstoß liegt zumindest dann vor, wenn die Auslegung durch die Gerichte zu einem Ergebnis führt, das nicht einmal der Gesetzgeber anordnen könnte (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Nicht jeder Verfahrensfehler ist zugleich auch als Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG zu werten (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 89, 28 ).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Um eine dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügende Information der Eltern über den Inhalt der in ihrer Abwesenheit erfolgten Kindesanhörung zu gewährleisten, bedarf es nach § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG einer Dokumentation des wesentlichen Inhalts der Anhörung in den Verfahrensakten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. April 1996 - 1Z BR 36/96 -, FamRZ 1997, S. 223 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 13 UF 7/11 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
    Zwar stellt die hier erfolgte Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen wegen des besonderen Eingriffsgewichts in das Elternrecht strenge Anforderungen auch an die Sachverhaltsaufklärung, so dass das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen deutlicher Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts prüft (vgl. BVerfGE 136, 382 ).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Dementsprechend ist das Gericht zur Information der Parteien über den gesamten Tatsachenstoff verpflichtet, den es im Rahmen seiner Entscheidung verwenden will (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 307/11, NJW 2013, 387 Rn. 32 mwN; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - KZR 110/18, NZKart 2019, 490 Rn. 8; vom 11. April 2013 - I ZB 93/11, juris Rn. 16; BVerfG NJW 2019, 2532 Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2012 - 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11; BVerfGE 84, 188, 190; jeweils mwN).
  • KG, 18.02.2021 - 3 UF 1069/20

    Elterliche Sorge: Anwesenheitsrecht einer Begleitperson bei der gutachterlichen

    Auch die Kenntnis des Kindes darüber, dass seine Angaben und sein Verhalten mittels Video von den Eltern wahrgenommen werden, ist mit der Gefahr eines der zuverlässigen Sachverhaltsaufklärung abträglichen Einflusses der Eltern sowie einer besonderen psychischen Belastung des Kindes verbunden (vgl. zur Kindesanhörung BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 BvR 675/19 -, NJW 2019, 2532 Rn. 21, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23

    Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln

    Das Gericht hat die Aufgabe, das Verfahren unter Berücksichtigung des Alters, des Entwicklungsstandes und der sonstigen Fähigkeiten des Kindes so zu gestalten, dass das Kind seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden lassen kann (BVerfG vom 05.06.2019 - 1 BvR 675/19, juris Rn. 15; BVerfG vom 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06, juris Rn. 14; BGH vom 31.10.2018 - XII ZB 411/18, juris Rn. 12).

    Das Familiengericht wird vorliegend dem Kind K zunächst einen Verfahrensbeistand zu bestellen und sodann die bisher noch nicht durchgeführte persönliche Anhörung des Kindes durchzuführen und den Eltern hierzu rechtliches Gehör (vgl. BVerfG vom 05.06.2019 - 1 BvR 675/19, juris Rn. 18) zu gewähren haben.

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 137-IV-20

    Corona, Einspruchsverwerfung, Zugangserschwerung, Datenschutz

    Fachgerichts ist zumindest dann eine Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn ein mit dem gerügten Verstoß inhaltsgleiches Gesetz als verfassungswidrig anzusehen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233 f.]; Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [36]; Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 37; Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 BvR 675/19 - juris Rn. 13), offenkundige Gesetzesverletzungen vorliegen, die mit einer Einschränkung des rechtlichen Gehörs einhergehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 302 [312]; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18 - juris Rn. 12), oder das Fachgericht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs eindeutig verkannt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310 f.]; Beschluss vom 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 126 [139]; vgl. zum Ganzen auch Degenhart in: Sachs, GG, 8. Aufl. Art. 103 Rn. 15; Radtke in: Epping/Hillgruber, GG, 3. Aufl., Art. 103 Rn. 5: jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 886/20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde betreffend den Verzicht auf

    Im Übrigen ergeben sich aus diesem Anspruch für die Auslegung und Anwendung von § 159 Abs. 2 FamFG keine Anforderungen an die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens in Kindschaftssachen, die nicht bereits aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG folgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juni 2019 - 1 BvR 675/19 -, Rn. 22).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Eine Aufzeichnung liefe auch der Vorschrift des § 163a FamFG zuwider (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 05.06.2019, 1 BvR 675/19, FamRZ 2019, 1437ff.).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Eine Aufzeichnung liefe auch der Vorschrift des § 163a FamFG zuwider (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 05.06.2019, 1 BvR 675/19, FamRZ 2019, 1437ff.).
  • OLG Bamberg, 03.08.2020 - 7 UF 251/18

    Unzulässigkeit der audiovisuellen Aufzeichnung einer Kindesanhörung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2019, 1437) liefe eine den Eltern zugängliche Videoaufzeichnung, von der das Kind in Kenntnis zu setzen wäre, ersichtlich dem Schutzzweck des § 163a FamFG zuwider und wäre der mit der Kindesanhörung bezweckten Sachverhaltsaufklärung kaum dienlich.
  • VK Berlin, 06.01.2021 - VK-B2-53/20

    Vollständige Akteneinsicht ist die Regel, nicht die Ausnahme!

    Vergleichbar ist die Situation auch bei familiengerichtlichen Kindesanhörungen in Abwesenheit der Eltern (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss v. 5. Juni 2019 - 1 BvR 675/19, NJW 2019, 2532).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - 2 M 78/19

    Anhörungsrüge bei Übersendung der Beschwerdebegründung nur zur Kenntnis

    Eine Art. 103 Abs. 1 GG genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt ferner voraus, dass die Verfahrensbeteiligten zu erkennen vermögen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris RdNr. 10; Beschl. v. 05.06.2019 - 1 BvR 675/19 -, juris RdNr. 12).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.08.2021 - 18 F 52/21
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.08.2021 - 18 F 85/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht