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   BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63   

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BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63 (https://dejure.org/1967,162)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.1967 - 2 BvL 29/63 (https://dejure.org/1967,162)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 1967 - 2 BvL 29/63 (https://dejure.org/1967,162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 134
  • NJW 1967, 1707
  • NJW 1967, 2109 (Ls.)
  • NJW 1968, 348
  • DB 1967, 1618
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    d) Soweit noch Zweifel an der Richtigkeit der Ansicht bestanden, die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer sei ausschließlich nach den Bestimmungen der Art. 95 ff. EWGV zu beurteilen, sind diese Zweifel durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Europäischer Gerichtshof) vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Rspr.XII,258) ausgeräumt worden.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Vertragsgesetze (vgl. BVerfGE 12, 205 [240]).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Das ganze Gesetz ist vielmehr in einem solchen Fall nur dann nichtig, wenn sich aus seinem Sinn ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben, oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 305 [333]; 10, 200 [220]; 15, 1 [25]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Das ganze Gesetz ist vielmehr in einem solchen Fall nur dann nichtig, wenn sich aus seinem Sinn ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben, oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 305 [333]; 10, 200 [220]; 15, 1 [25]).
  • BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Deshalb ist die Vorlage insoweit unzulässig (vgl. hierzu BVerfGE 18, 274 [280 f.]; 19, 282 [286] sowie 7, 59 ff.; 10, 1 [3]; 13, 165 [167]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 16/58

    Kirchensteuerpflicht bei glaubensverschiedenen Ehen in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Deshalb ist die Vorlage insoweit unzulässig (vgl. hierzu BVerfGE 18, 274 [280 f.]; 19, 282 [286] sowie 7, 59 ff.; 10, 1 [3]; 13, 165 [167]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60

    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Deshalb ist die Vorlage insoweit unzulässig (vgl. hierzu BVerfGE 18, 274 [280 f.]; 19, 282 [286] sowie 7, 59 ff.; 10, 1 [3]; 13, 165 [167]).
  • BVerfG, 07.07.1959 - 2 BvL 5/59

    Anforderugen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Deshalb ist die Vorlage insoweit unzulässig (vgl. hierzu BVerfGE 18, 274 [280 f.]; 19, 282 [286] sowie 7, 59 ff.; 10, 1 [3]; 13, 165 [167]).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Das ganze Gesetz ist vielmehr in einem solchen Fall nur dann nichtig, wenn sich aus seinem Sinn ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben, oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 305 [333]; 10, 200 [220]; 15, 1 [25]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63
    Das ganze Gesetz ist vielmehr in einem solchen Fall nur dann nichtig, wenn sich aus seinem Sinn ergibt, daß die übrigen Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben, oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 305 [333]; 10, 200 [220]; 15, 1 [25]).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Die gesamten Vorschriften über die Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten wären nur dann für nichtig zu erklären, wenn sich aus ihrem Sinn ergäbe, daß die übrigen Bestimmungen ohne den nichtigen Teil keine selbständige Bedeutung hätten oder wenn die verfassungswidrigen Vorschriften Teil einer Gesamtregelung wären, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlören, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (BVerfGE 22, 134 [152]; ständige Rechtsprechung).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    231 2. § 25 Abs. 3 Satz 7 BbgLWahlG, der eine Ausnahme zugunsten von Parteien statuiert, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen, verliert als von der verfassungswidrigen Vorschrift untrennbarer Teil einer Gesamtregelung seinen Sinn und seine Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1978 ​- 2 BvR 134/76 -, ​BVerfGE 47, 253-285, Rn. 66, und vom 5. Juli 1967 ​- 2 BvL 29/63 -, ​BVerfGE 22, 134-156, Rn. 77, und Urteil vom 1. Dezember 1954 ​- 2 BvG 1/54 -, ​BVerfGE 4, 115-142, Rn. 66, juris).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Die allgemeine Ermächtigung zur Festsetzung von Schwellenpreisen hat gegenüber dieser speziellen Ermächtigung selbständige Bedeutung; die Nichtigkeit des zweiten Halbsatzes von § 5 DurchfG VO Nr. 19 hätte nicht die Ungültigkeit der Vorschrift insgesamt zur Folge (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 22, 134 [152]).

    Vielmehr hat die Festsetzung der Schwellenpreise selbständige Bedeutung auch ohne die Regelung der Subventionen (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 213 [217 f.]; 15, 1 [24 f.]; 22, 134 [152]).

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69

    Ergänzungsabgabe

    Offensichtlich unhaltbar ist diese Auffassung nicht (vgl. BVerfGE 10, 1 [3]; 22, 134 [147]; 23, 146 [149]).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01

    Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

    Soweit die Beschwerdeführerinnen selbst lediglich § 12 Abs. 1 KitaG, nicht jedoch dessen Absätze 3 und 4 angegriffen haben, ergibt sich die Aufhebung der weiteren Vorschriften auch daraus, dass die betreffenden Vorschriften als ineinandergreifende Gesamtregelung eine untrennbare Einheit bilden (s. §§ 41 Satz 2, 51 Abs. 3 VerfGGBbg; vgl. auch BVerfGE 47, 253, 284; 22, 134, 152; Schmidt-Bleibtreu in: Maunz/Schmidt Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: Juli 2002, Rn. 32 f. zu § 95; Rennert in Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rn. 38 zu § 95; Stuth in Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rn. 25 zu § 78) und somit nur ein Torso bestehen bliebe.
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Die Nichtigkeit des § 1 IngG hat demgemäß die Nichtigkeit des ganzen Ingenieurgesetzes zur Folge (BVerfGE 8, 274 [300 f.]; 9, 305 [333]; 22, 134 [152]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Ist eine einzelne Bestimmung eines Gesetzes nicht mit der Verfassung vereinbar, so wirkt sich dieser Umstand so weit auf die übrigen Regelungen aus, als die Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, die ohne den verfassungswidrigen Teil ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre (BVerfG, Beschl. v. 5.7.1967 - 2 BvL 29/63 -, BVerfGE 22, 134 [152], m. w. Nachw.; Beschl. v. 15.2.1978 - 2 BvR 134, 268/76 -, BVerfGE 47, 253 [284]).
  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Die Verfassungsmäßigkeit des AbschG hatte dieses Finanzgericht unter einem anderen Gesichtspunkt schon einmal mit einer - vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärten - Vorlage zur Nachprüfung gestellt (BVerfGE 22, 134 ff).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77

    Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungswidrigkeit (Nichtigkeit) einzelner Vorschriften eines Gesetzes grundsätzlich nicht die Nichtigkeit auch der übrigen Bestimmungen des Gesetzes zur Folge (BVerfGE 8, 274, 301; 22, 134, 152).

    Dieser Grundsatz erleidet nur dann eine Ausnahme, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, daß die übrigen, mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung neben den verfassungswidrigen Vorschriften haben (BVerfGE 8, 274, 301; 22, 134, 152 m.w.N.), ferner dann, wenn die verfassungswidrige Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus, wenn also die nichtige Vorschrift mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfGE 8, 274, 301; 26, 246, 258 m.w.N.; 32, 157, 167).

  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 62/78

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeldbezug

    1 des Zustimmungsgesetzes iVm Art. 189 EWG-Vertrag für verfassungswidrig gehalten werden (FG Rheinland-Pfalz EPG 1964, 23; vgl dazu BVerfGE 22, 134; FG Rheinland-Pfalz EEG 1965, 342).

    gibt, daß Art. 189 EWG-Vertrag, dem im Rahmen des gesamten Vertrages große Bedeutung zukommt (BVerfGE 22, 134, 152), mit Art. 79 Abs. 5, Art. 20 GG nicht vereinbar sein könnte.

  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
  • BFH, 10.07.1968 - VII 251/64

    Auswirkungen des Verböserungsverbots auf die Möglichkeit der Einbeziehung der

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 37.77

    Abgaben zur Deckung von Wohnungsbaufolgekosten einer Gemeinde - Zulässigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1992 - 6 A 12117/90

    Abfallgebührensatzung; Gebührensätze; Mängel der Gebührenkalkulation

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 41.77

    Abgaben zur Deckung von gemeindlichen Wohnungsbaufolgekosten - Zulässigkeit

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 7/64

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

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