Rechtsprechung
BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 921 BGB, § 922 S 3 BGB, § 1004 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 921; GG Art. 103 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Übergehen obergerichtlicher Rechtsprechung
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine Änderung an der Grenze: Jägerzaun bleibt Jägerzaun
- presseportal.de (Kurzinformation)
Jägerzaun als Sieger - Nachbarn durften dahinter nicht eine zweite "Grenzanlage" errichten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden - Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unterlassungsanspruch
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2013 - 16 S 166/12
- LG Frankfurt/Main, 21.03.2013 - 16 S 166/12
- BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1113
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83
Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83), auf die dieser sich berufen hatte, sei deshalb nicht einschlägig.Wird danach die ursprüngliche Grenzeinrichtung - dort, in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein 60 cm hoher Holz-Spriegelzaun - in ihrem Erscheinungsbild durch einen daneben errichteten, mehr als dreimal so hohen Holzzaun wesentlich beeinträchtigt, so kann der Grundstücksnachbar nach § 922 Satz 3, § 1004 BGB die Beseitigung des Holzzaunes verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1984 - V ZR 176/83 -, NJW 1985, S. 1458 ).
In seinem die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss hat es im Widerspruch zum Hinweisbeschluss und der angefochtenen Entscheidung dann jedoch ausgeführt, es habe im Hinweisbeschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass es sich bei den fraglichen Zäunen nicht um eine Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB handele, weshalb die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83, NJW 1985, S. 1458) nicht einschlägig sei.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt allerdings dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die verdeutlichen, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ; stRspr).So kann es sich verhalten, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
Die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG hat hier besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14
Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus …
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ) und verpflichtet die entscheidenden Gerichte, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 -, juris, Rn. 14). - BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 96, 205 216 f. = NJW 1997, 2310, 2312; BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - XII ZR 98/17 - juris Rn. 7 mwN). - LG Landshut, 18.01.2017 - 13 S 2208/15
Keine Beseitigung eines Holzflechtzauns wegen rein optischer Veränderung des …
Dies ergebe sich insbesondere auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.7.2013 (Az.: 1 BvR 1018/13, BeckRS 2013, 53736) und dem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 4.2.2011 (BeckRS 2011, 25949 = Anlage K7).
- BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14
Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der …
Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 14). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Partei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (…BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris, Rn. 11, …und vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13, MDR 2013, 1113 = juris, Rn. 15). - BGH, 23.08.2017 - XII ZR 29/17
Gehörsverletzung durch das Erstgericht und das Berufungsgericht im …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt ein Gericht gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Pflicht, Parteivorbringen zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist - etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN;… vgl. auch BGH Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11 - NJW-RR 2014, 381 Rn. 9 mwN). - BGH, 21.03.2018 - XII ZR 98/17
Nachzahlung von Betriebskosten hinsichtlich Verteilung der Heizkosten und …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt ein Gericht gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Pflicht, Parteivorbringen zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall besondere Umstände darauf hindeuten, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist - etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN;… vgl. auch BGH Beschluss vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 301/11 - NJW-RR 2014, 381 Rn. 9 mwN). - OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 ; BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13 ). - OLG Celle, 17.06.2020 - 13 Kap 1/16
ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuch zurückgewiesen
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrages auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13, juris Rn. 14 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZR 82/12, juris Rn. 2 m.w.N.). - BGH, 25.07.2018 - XII ZR 76/17 Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 96, 205 216 f. =NJW 1997, 2310, 2312; BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - XII ZR 98/17 - juris Rn. 7 mwN).
- BSG, 21.01.2015 - B 13 R 403/14 B
Nicht mit Gründen versehene Entscheidung
- BSG, 30.04.2014 - B 5 RS 44/13 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2013 - L 3 SF 6/13
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19
Örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Publikums GmbH & Co. KG gegen einen …
- BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 3 SF 7/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2014 - L 4 KR 346/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2018 - L 13 AS 169/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2014 - L 9 AS 136/14
- BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 6/14 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2013 - L 9 AS 1386/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2013 - L 9 AS 1420/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2020 - L 4 KR 162/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2020 - L 4 KR 163/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 9 AS 1457/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 9 AS 1390/13
- BSG, 21.11.2013 - B 13 R 21/13 BH
- BSG, 21.11.2013 - B 13 R 22/13 BH
- OLG Köln, 16.02.2021 - 13 W 40/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 9 AS 925/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 9 AS 620/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2015 - L 9 AS 366/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2014 - L 9 SF 12/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2020 - L 4 KR 51/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 4 KR 147/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 4 KR 277/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 9 AS 459/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 9 AS 460/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 9 AS 462/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 9 AS 461/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2015 - L 9 AS 1446/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 12 SF 1/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 14 SF 8/14