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   BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13   

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https://dejure.org/2013,17962
BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 921 BGB, § 922 S 3 BGB, § 1004 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 921; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Übergehen obergerichtlicher Rechtsprechung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung an der Grenze: Jägerzaun bleibt Jägerzaun

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Jägerzaun als Sieger - Nachbarn durften dahinter nicht eine zweite "Grenzanlage" errichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden - Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1113
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83), auf die dieser sich berufen hatte, sei deshalb nicht einschlägig.

    Wird danach die ursprüngliche Grenzeinrichtung - dort, in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein 60 cm hoher Holz-Spriegelzaun - in ihrem Erscheinungsbild durch einen daneben errichteten, mehr als dreimal so hohen Holzzaun wesentlich beeinträchtigt, so kann der Grundstücksnachbar nach § 922 Satz 3, § 1004 BGB die Beseitigung des Holzzaunes verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1984 - V ZR 176/83 -, NJW 1985, S. 1458 ).

    In seinem die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss hat es im Widerspruch zum Hinweisbeschluss und der angefochtenen Entscheidung dann jedoch ausgeführt, es habe im Hinweisbeschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass es sich bei den fraglichen Zäunen  nicht  um eine Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB handele, weshalb die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83, NJW 1985, S. 1458) nicht einschlägig sei.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt allerdings dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die verdeutlichen, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ; stRspr).

    So kann es sich verhalten, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG hat hier besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ) und verpflichtet die entscheidenden Gerichte, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 96, 205 216 f. = NJW 1997, 2310, 2312; BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - XII ZR 98/17 - juris Rn. 7 mwN).
  • LG Landshut, 18.01.2017 - 13 S 2208/15

    Keine Beseitigung eines Holzflechtzauns wegen rein optischer Veränderung des

    Dies ergebe sich insbesondere auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.7.2013 (Az.: 1 BvR 1018/13, BeckRS 2013, 53736) und dem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 4.2.2011 (BeckRS 2011, 25949 = Anlage K7).
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