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   BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12   

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BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 (https://dejure.org/2013,17965)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12 (https://dejure.org/2013,17965)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 (https://dejure.org/2013,17965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d StGB
    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Begründungsanforderungen an eine Fortdauerentscheidung; Abwägung im Einzelfall; Freiheitsgrundrecht; Sicherungsbelange der Allgemeinheit; verfassungsgerichtliche Kontrolldichte); Gefährlichkeitsprognose ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 63 StGB, § 67d Abs 2 S 2 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Das gilt auch für die Regelung der Unterbringung eines schuldunfähigen oder erheblich vermindert schuldfähigen Straftäters, von dem infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Dies gilt in Sonderheit dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Dabei hat der Strafvollstreckungsrichter die Aussagen oder Gutachten des Sachverständigen selbstständig zu beurteilen (BVerfGE 70, 297 ).

    Dieser lässt sich für die Entscheidungen über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann es auf die voraussichtlichen Wirkungen der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht (§ 67d Abs. 2 Satz 2 StGB) und der damit verbindbaren weiteren Maßnahme der Aufsicht und Hilfe ankommen (vgl. §§ 68a, 68b StGB), insbesondere also die Tätigkeit eines Bewährungshelfers und die Möglichkeit bestimmter Weisungen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Zu verlangen ist mithin vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Genügen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, § 67d Abs. 2 StGB) diesen Maßstäben nicht, so führt dies dazu, dass die Freiheit der Person des Untergebrachten auf solcher Grundlage nicht rechtmäßig eingeschränkt werden kann; sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Zwar ist ein Abweichen von einem eingeholten Sachverständigengutachten grundsätzlich möglich, da die Prognoseentscheidung nicht der Sachverständige, sondern das Gericht zu treffen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    Zwar ist ein Abweichen von einem eingeholten Sachverständigengutachten grundsätzlich möglich, da die Prognoseentscheidung nicht der Sachverständige, sondern das Gericht zu treffen hat (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.

    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    bb) Das Landgericht hätte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung allerdings die Art der drohenden erheblichen rechtswidrigen Taten (Deliktstypus) und das Maß der Gefährdung konkretisieren und auf dieser Grundlage einer Abwägung mit dem Freiheitsanspruch des Beschwerdeführers vornehmen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    aa) Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15 mwN); die Prognose muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27 sowie BT-Drucks. 18/7244 S. 23).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27).
  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Soweit sie dabei von den Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. abgewichen sind, haben sie das verfassungsrechtliche Erfordernis sorgfältiger Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, Rn. 35; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, Rn. 30) beachtet.
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 35/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Dabei darf in die Abwägung nur die Gefahr solcher rechtswidrigen Taten eingestellt werden, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach auch die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen können; ferner ist der Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass sich diese Gefahr realisiert (BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., zitiert nach juris Rn. 44 f und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, zitiert nach juris Rn. 26 f).

    Wohl kann das Gericht kraft seiner alleinigen Befugnis, die erforderliche Prognoseentscheidung zu treffen, von dem Sachverständigengutachten abweichen; regelmäßig muss es eine solche Abweichung jedoch sorgfältig begründen, um der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, a. a. O., Rn. 32, 35).

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die Art der vom Beschwerdeführer drohenden erheblichen Straftaten (den Deliktstypus) und den Grad der Wahrscheinlichkeit zu konkretisieren, dass er sie in Freiheit beginge; insoweit bedarf es zur Rechtfertigung der (Fortdauer der) Unterbringung einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, a. a. O., Rn. 42; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 306, 307).

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsfortdauer hätte sich das Landgericht mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 46, 58 und vom 5. Juli 2013, a. a. O., Rn. 43).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Will das Gericht von diesem jedoch abweichen, muss es seine Gründe offenlegen und plausibel darlegen, warum es zu einer anderen Einschätzung gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, juris, Rn. 35).

    Allein die Bezugnahme auf die vorletzte Stellungnahme der Maßregelvollzugsklinik vom 10. April 2012, die noch dazu keine eigenständige Gefahrenprognose enthält, sondern sich mit dem Vollzugsverhalten des Beschwerdeführers befasst, ersetzt nicht die richterliche Auseinandersetzung mit den Feststellungen des vorliegenden Sachverständigengutachtens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, juris, Rn. 36).

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    Die Beurteilung hat sich dabei - nicht anders als bei anderen qualifizierten Gefährlichkeitsprognosen auch - darauf zu erstrecken, ob und welche Katalogtaten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welche Schäden den bedrohten Rechtsgütern drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17, NStZ-RR 2019, 272, 273 (zu § 67d Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 S. 2 Voraussetzungen 2 (zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB aF); BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 43/19, NStZ-RR 2019, 373 mwN (jeweils zu § 63 StGB)).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Dabei bedarf die Abweichung von den Feststellungen eines Sachverständigengutachtens regelmäßig sorgfältiger Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, juris, Rn. 35).
  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 1739/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Will das Gericht jedoch von den Feststellungen des Sachverständigen abweichen, muss es seine Gründe offenlegen und plausibel darlegen, warum es zu einer gänzlich anderen Gefahrprognose gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, juris, Rn. 35).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15, juris; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 151/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • OLG München, 05.06.2014 - 1 Ws 365/14

    Beschwerdeführer

  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer

  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 166/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 93/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

  • OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen

  • LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

  • LG Essen, 14.05.2019 - 27 KLs 37/18
  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

  • KG, 06.10.2020 - 5 Ws 150/20

    Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB bei Diagnosewechsel

  • OLG München, 29.03.2021 - 1 Ws 194/21

    Beschwerde, Krankenhaus, Widerruf, Verteidiger, Strafvollstreckungskammer,

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