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   BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12   

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https://dejure.org/2016,23631
BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12 (https://dejure.org/2016,23631)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2016 - 1 BvR 979/12 (https://dejure.org/2016,23631)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 1 BvR 979/12 (https://dejure.org/2016,23631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1 Abs 1 S 2 ErreichbAnO
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Verhältnismäßigkeit der Pflicht älterer Arbeitsloser (§ 428 SGB III ) zur zeitnahen Erreichbarkeit gem § 1 Abs 1 Erreichbarkeits-Anordnung (EAO; juris: ErreichbAnO) - hier: unzureichende Substantiierung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses der zeitnahen Erreichbarkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen für ältere Arbeitslose; Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Verhältnismäßigkeit der Pflicht älterer Arbeitsloser (§ 428 SGB III ) zur zeitnahen Erreichbarkeit gem § 1 Abs 1 Erreichbarkeits-Anordnung (EAO; juris: ErreichbAnO) - hier: unzureichende Substantiierung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses der zeitnahen Erreichbarkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen für ältere Arbeitslose; Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses der zeitnahen Erreichbarkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen für ältere Arbeitslose; Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht ordnungsgemäß begründete Nichtzulassungsbeschwerde - und die spätere Verfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslosengeld - und das Erfordernis der zeitnahen Erreichbarkeit

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 204/02 B

    Verfügbarkeit unechter Grenzgänger für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Zwar habe das Bundessozialgericht in einer früheren Entscheidung vom 25. März 2003 - B 7 AL 204/02 B - erklärt, dass ein Grenzgänger nicht durch die Angabe einer Briefkastenadresse in Deutschland seine Verfügbarkeit herstellen könne.

    Im Hinblick auf die Verwerfung seiner Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundessozialgericht als unzulässig trägt er vor, er habe sich in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde durchaus und unter spezieller Berücksichtigung des Bezugs von Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25. März 2003 (B 7 AL 204/02 B) auseinandergesetzt.

    Dessen Behauptung, er habe sich in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde sehr wohl mit dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 25. März 2003 - B 7 AL 204/02 B - auseinandergesetzt, vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Danach müssen solche Arbeitslose nicht notwendig unverzüglich und unmittelbar postalisch erreichbar sein; in ihrem Fall kann auch die postalische Erreichbarkeit durch einen Nachsendeantrag die Erreichbarkeit im Sinne des § 1 EAO herstellen (vgl. BSGE 95, 43 ).

    Jedenfalls auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 2005 (BSGE 95, 43 ) zur Lockerung der Erreichbarkeitsanforderungen für Bezieher von Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Abs. 1 SGB III wäre einzugehen gewesen.

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Werden mehrere gerichtliche Entscheidungen, die auf verschiedenen Gründen beruhen, mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen, bedarf es der Auseinandersetzung mit jeder einzelnen Entscheidung (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 128, 90 ).

    Die materiellen Ausführungen des Beschwerdeführers gehen in Bezug auf den Beschluss des Bundessozialgerichts ins Leere, da das Bundessozialgericht keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, sondern die Nichtzulassungsbeschwerde aus formellen Gründen als unzulässig verworfen hat (vgl. BVerfGE 103, 172 ; 128, 90 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (BVerfGE 99, 84 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass derjenige, der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, darlegen muss, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass derjenige, der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, darlegen muss, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass derjenige, der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, darlegen muss, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass derjenige, der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, darlegen muss, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Der Beschwerdeführer muss von der ihm fachgerichtlich eingeräumten Rechtschutzmöglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde in einer Weise Gebrauch machen, die gewährleistet, dass sich das Fachgericht mit seinem Vorbringen sachlich auseinandersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz und iÜ wegen nicht hinreichender

  • BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 691/06
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

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