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   BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15   

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BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15 (https://dejure.org/2016,19986)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15 (https://dejure.org/2016,19986)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15 (https://dejure.org/2016,19986)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss (Verfassungsverstoß bei vollständigem Fehlen einer Umschreibung des Tatvorwurfs; keine Nachbesserung im Beschwerdeverfahren; Funktion des Richtervorbehalts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Wohnung erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 105 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - keine Heilung von Begründungsmängeln eines Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung bzgl. Verdachts der Begehung einer Straftat (hier: Bedrohung)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - keine Heilung von Begründungsmängeln eines Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung bzgl. Verdachts der Begehung einer Straftat (hier: Bedrohung)

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung bzgl. Verdachts der Begehung einer Straftat (hier: Bedrohung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsbeschluss - und die formelhafte Begründung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Erforderlich zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung ist der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, wobei vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen nicht ausreichen, um einen solchen Verdacht zu begründen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • AG Bocholt, 01.04.2015 - 3 Gs 281/15

    Anordnung eines Durchsuchungsbeschlusses zwecks Auffindung von Beweismitteln

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 1. April 2015 - 3 Gs-91 Js 876/15-281/15 - und die Beschlüsse des Landgerichts Münster vom 18. Mai 2015 und 28. August 2015 - 10 Qs - 91 Js 876/15 - 10/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris; BVerfGK 5, 84 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15
    Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris; BVerfGK 5, 84 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

    Auch kann eine Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme, die durch die Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses präventiv erreicht werden soll, durch eine erst nach der Durchführung ergehende Entscheidung nicht mehr herbeigeführt werden (BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15 -, juris, Rn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (BVerfG Beschluss vom 5.7.2016 - 2 BvR 1710/15).
  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

    Sie verbietet schon, Mängel, die die Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses betreffen, nachträglich zu heilen (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15 -, juris, Rn. 13).
  • LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20

    Durchsuchungsanordnung, Voraussetzungen, eigenverantwortliche Prüfung

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2016, Az. 2 BvR 1710/15 - beck online ).

    Daher können Mängel bei der richterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.07.2016, Az. 2 BvR 1710/15 - beck online ).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Von Verfassungs wegen besteht die Pflicht, durch geeignete Formulierungen eines Durchsuchungsbeschlusses sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15 -, juris-Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2022 - 4 Qs 2/22
    Zum anderen findet in ihr die funktionale Aufgabenzuschreibung im Ermittlungsverfahren Ausdruck, nach der dessen Durchführung und Gestaltung dem alleinigen Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft als der "Herrin des Ermittlungsverfahrens" zufällt (vgl. BeckOK StPO/von Häfen, 42. Edition, Stand: 01.01.2022, § 162 Rn. 1), während dem Richter in diesem Verfahrensstadium allein die Funktion zukommt, bei grundrechtsrelevanten Eingriffen als unabhängige und neutrale Instanz präventiven Rechtsschutz zu Gunsten des Betroffenen zu leisten, indem er die von der Staatsanwaltschaft begehrte Maßnahme durch eigenverantwortliche Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen kontrolliert und gegebenenfalls begrenzt (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, NJW 2004, 3171; vom 5. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15, juris Rn. 11 ff.; LR/Erb, StPO, 27. Aufl., § 162 Rn. 1 f. mwN).
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