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   BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97   

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https://dejure.org/1997,3477
BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
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Gefechtsfeldradarunteroffizierin

Zur Auslegung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.");

Art. 100 GG, § 80 Abs. 2 BVerfGG, Begründungsanforderungen für eine Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle, "Auseinandersetzung mit herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung"

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrdienst für Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 57
  • NVwZ 1998, 170 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Das Gericht muß sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]; stRspr).

    Der bloße Hinweis auf bestimmte Fundstellen vermag die geforderte Auseinandersetzung insoweit nicht zu ersetzen (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]).

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 44, 297 [299]; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    An einer solchen Vorgehensweise wäre das vorlegende Gericht nicht durch Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gehindert gewesen (vgl. BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]; 71, 305 [337 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 94, 315 [322 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    An einer solchen Vorgehensweise wäre das vorlegende Gericht nicht durch Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gehindert gewesen (vgl. BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]; 71, 305 [337 f.]; stRspr).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Die in der Literatur (vgl. nur Scholz in Maunz/Dürig, GG , Art. 12a , Rn. 199 und 203; Ipsen/Ipsen in Bonner Kommentar, Art. 12a , Rn. 294; Gubelt in von Münch/Kunig, GG , Art. 12a , Rn. 20; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Art. 12a, Rn. 11; Grimm, ZRP 1987, 394) und der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NZWehrr 1996, 122 ) zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses herangezogene Vorschrift des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG unterzieht es einer nur systematischen Auslegung, ohne dabei die Gesetzgebungsgeschichte, den Willen des Verfassunggebers und die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung zu würdigen.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 94, 315 [322 f.]; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

    Denn die Vorlagefrage ist nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu: BVerfG Kammer-Beschluss vom 5.9.1997, NVwZ 1998, 170), da sich der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als rechtswidrig erweist.
  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 8 K 642/02

    Frage der Verfassungsmäßigkeit wegen Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht der

    Voraussetzung für eine sog. Richtervorlage nach § 100 GG ist, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 05.09.1997, NVwZ 1998, 170 ff.).
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