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   BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01, 1 BvR 518/01   

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https://dejure.org/2001,2996
BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01, 1 BvR 518/01 (https://dejure.org/2001,2996)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2001 - 1 BvR 481/01, 1 BvR 518/01 (https://dejure.org/2001,2996)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2001 - 1 BvR 481/01, 1 BvR 518/01 (https://dejure.org/2001,2996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Planfeststellungsbeschluss - EADS Airbus GmbH - Landschaftsschutzgebiet - Europäische Umweltrichtlinien - Naturschutzverband - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 119 Abs. 4; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Planfeststellungsbeschluß zur Erweiterung des Werksgeländes der EADS Airbus GmbH im Mühlenberger Loch nahe Hamburg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 337
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 -,.

    Mit Teilbeschluss vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) lehnte das Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde der Antragsgegnerin und der Beigeladenen den Antrag der Beschwerdeführer zu I. 1. und 2. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen ab, soweit der Antrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 21. Juli 2000 gerichtet war.

    Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) sei ihnen - so diese Beschwerdeführer ergänzend - der effektive Rechtsschutz im Hinblick auf ihre Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 GG versagt worden.

    So hat das Oberverwaltungsgericht im Teilbeschluss 2 Bs 370/00 die Entscheidung über die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Anordnung der sofortigen Vollziehung, die sich auf die zugelassene Erhöhung der Flugbewegungen auf 5000 je Jahr bezog, ausdrücklich wegen weiteren Klärungsbedarfs der Schlussentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes überlassen.

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    Die 1. Kammer des Ersten Senats hat mit Beschluss vom 10. Mai 2001 die Anträge der Beschwerdeführer zu I. 11. und II. 2. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen (vgl. DVBl 2001, S. 1139 ff.).

    Insoweit kann auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 10. Mai 2001 (DVBl 2001, S. 1139 f.) verwiesen werden.

    Ihrem Vorbringen lässt sich nämlich nicht entnehmen, dass das Oberverwaltungsgericht von Verfassungs wegen zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof verpflichtet gewesen wäre (vgl. DVBl 2001, S. 1139 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangt dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).

    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Grundrechte, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - grundsätzlich einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2001 - 2 Bs 38/01 -,.

    Schließlich ließ das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. Februar 2001 (2 Bs 38/01) die Beschwerde der Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss nicht zu.

  • VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    Dem Antrag der Beschwerdeführer zu I. 1. und 2. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gab das Verwaltungsgericht in vollem Umfang statt (15 VG 3923/2000).

    Im Übrigen lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge der Beschwerdeführer auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (15 VG 3923/2000 und 3932/2000).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Verfassungsrechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie unzulässig sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangt dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).
  • VG Hamburg, 15.01.2001 - 15 VG 3932/00
    Auszug aus BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2001 - 15 VG 3932/2000 -.
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Art. 20a GG enthält jedoch keine subjektiven Rechte (vgl. schon BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2001 - 1 BvR 481/01 u.a. -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2001 - 1 BvR 481/01 u.a. -, Rn. 24;Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, Rn. 32; siehe aus dem Schrifttum nur Steinberg, NJW 1996, 1985 ; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 24, 82 m.w.N.; Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 37 ff.; Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.03.2003 - 2 A 1158/00

    Verbandsklage - anerkannter Naturschutzverband - Klagebefugnis

    Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, dass das europäische Gemeinschaftsrecht de lege lata keine Popularklage oder eine solche auf Vollziehung gemeinschaftlicher Vorgaben kennt (vgl. hierzu insgesamt: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2001 - 2 Bs 370/00 -, NVwZ 2001, 1173 = NUR 2001, 592 = ZUR 2001, 344, m.w.N.; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 5. September 2001 - 1 BvR 481 und 518/01 -, NVwZ 2002, 337 = NordÖR 2001, 436).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 67-IV-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung im juristischen

    Soweit der Beschwerdeführer zu 2) pauschal die Verletzung von Prozessgrundrechten (Art. 78 Abs. 3 SächsVerf) rügt, ist nicht dargelegt, inwieweit ihm durch die angegriffenen Gerichtsentscheidungen der verfassungsrechtlich gebotene effektive Rechtsschutz verwehrt worden sein soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. September 2001 - 1 BvR 481/01 - juris Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 5 K 1216/08

    Immissionsschutzrecht

    Soweit sie mit dem Genehmigungsbescheid vom 19. Oktober 2006 als antizipierende Anordnung nach § 28 BImSchG für eine erstmalige Schallimmissionsmessung und wiederkehrende Messungen (und nicht i. S. kontinuierlicher Messungen gemäß § 29 BImSchG) ergangen ist, ist die Möglichkeit der Einbindung von Anordnungen nach § 28 BImSchG in dem Genehmigungsbescheid anerkannt (vgl. OVG Münster NVwZ 2002, 337 ff. und Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, §§ 26-31 BImSchG Nr. 9).
  • VG Neustadt, 18.09.2003 - 3 L 2252/03

    Erweiterung des Militärflughafens Ramstein

    Der Gesetzgeber hat in § 61 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ein Vereinsklagerecht, das sich nicht bereits aus Artikel 19 Abs. 4, Artikel 9 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20a Grundgesetz - GG - ergibt (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2001 - 1 BvR 481/01 und 1 BvR 518/01 - in NVwZ 2001, 1148 ff.), einfachrechtlich eingeführt.
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