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   BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11   

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BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11 (https://dejure.org/2013,28936)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11 (https://dejure.org/2013,28936)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2013 - 1 BvR 2447/11 (https://dejure.org/2013,28936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 BVerfGG, § 198 Abs 1 S 1 GVG, Art 23 S 1 ÜberlVfRSchG, Art 23 S 6 ÜberlVfRSchG
    Nichtannahmebeschluss: Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: erhebliche Bedenken gegen Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens - Verfassungsbeschwerde jedoch wegen Subsidiarität (Unterlassen der Erhebung einer Entschädigungsklage gem ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens bzgl. Hospitationsrechts eines Vaters im Physikunterricht seines Sohnes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: erhebliche Bedenken gegen Dauer des fachgerichtlichen Eilverfahrens - Verfassungsbeschwerde jedoch wegen Subsidiarität (Unterlassen der Erhebung einer Entschädigungsklage gem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens bzgl. Hospitationsrechts eines Vaters im Physikunterricht seines Sohnes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verschleppte Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 51
  • NVwZ 2014, 62
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    a) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    Denn jedenfalls bis zur Schaffung eines Rechtsbehelfs zur Rüge der Überlänge eines Verfahrens galt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Rüge überlanger Verfahrensdauer nicht als effektiver Rechtsbehelf und musste nicht eingelegt werden, bevor sich ein Beschwerdeführer zur Geltendmachung seiner diesbezüglichen Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden konnte (EGMR, Urteil vom 8. Juni 2006, Sürmeli/Deutschland, Nr. 75529/01, NJW 2006, S. 2389, Rn. 116; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 1942/12 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    b) Gemessen hieran wäre es dem Beschwerdeführer auch nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch zumutbar gewesen, zu versuchen, den gerügten Grundrechtsverstoß durch die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 ganz oder zumindest teilweise zu beseitigen (so auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall verletzt nicht immer auch das

  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16

    Anspruchsverwirkung, Aussetzungszinsen, Verfahrensdauer, Gewährleistungen

    Dem steht nicht entgegen, dass das Klageverfahren vor dem Finanzgericht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (ÜberlVfRSchG) am 3. Dezember 2011 bereits abgeschlossen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl

    Besondere Anforderungen an das zügige Verfahren sind schließlich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu stellen, um der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen (BVerfG NVwZ 2014, 62 f).
  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20

    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 1 BvR 2243/14

    Eilrechtsschutz nicht geboten, wenn Vollstreckungsschutz durch Umwandlung eines

    Dem Rechtsschutzsuchenden garantiert das Grundgesetz nicht nur den Zugang zu den Gerichten, sondern auch und gerade eine wirksame gerichtliche Kontrolle in einem förmlichen Verfahren mit einer innerhalb angemessener Zeit herbeizuführenden verbindlichen gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 113, 273 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, NVwZ 2014, S. 62 ).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Allerdings hat der Beschwerdeführer es versäumt, beim zuständigen Oberlandesgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGK 19, 424 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 49/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf zügiges Verfahren;

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer nach Erhebung der Verzögerungsrüge dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entsprechend gemäß §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz eine Entschädigungsklage erhoben hätte (vgl. zu diesem Erfordernis: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, NVwZ 2014, 62, 63 f).
  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 4 B 241/17

    Wunsch- und Wahlrecht; frühkindliche Förderung

    Er ist der Ansicht, die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2017 (4 B 112/17, juris Rn 17), auf die sich das Verwaltungsgericht ebenfalls beziehe, werde den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschl. v. 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 10) nicht gerecht.
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt den Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05. September 2013 - 1 BvR 2447/11, juris-Rz. 9 f.).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 26/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

    brandenburg.de; vgl. auch VerfGH Berlin LVerfGE 23, 40, 45 f; Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - 64/14, 64 A/14 - und - 91/14, 91 A/14 -, juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 79-IV-14 -, juris; zum Bundesrecht: BVerfGK 19, 424, 426 f; 20, 33, 36 f; BVerfG NVwZ 2013, 788; NVwZ 2014, 62, 63; NStZ-RR 2015, 61).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 385/20

    Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu

  • BVerfG, 20.04.2020 - 2 BvR 162/20

    Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung;

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 54/13

    Gesetzlicher Richter; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf ein faires und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 9 AS 791/13
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2017 - L 9 AS 1121/16
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