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   BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52   

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https://dejure.org/1955,63
BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52 (https://dejure.org/1955,63)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1955 - 1 BvR 103/52 (https://dejure.org/1955,63)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1955 - 1 BvR 103/52 (https://dejure.org/1955,63)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

  • openjur.de

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

  • opinioiuris.de

    Ruhestandversetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmeregelung des Art. 132 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 294
  • NJW 1955, 1674
  • DVBl 1956, 420
  • DÖV 1956, 32
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß der Verfassungsgeber von seinen eigenen Grundsatznormen Ausnahmen statuieren kann, es sei denn, er hätte die äußersten Grenzen der Gerechtigkeit überschritten (BVerfGE 3, 225 [232/233]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
    Da der Beschwerdeführer sich auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und 14 GG beruft, kann im Rahmen des somit zulässigen Verfahrens auch geprüft werden, ob Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 132 GG verletzt ist (BVerfGE 1, 264 [271]), ohne daß entschieden werden muß, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig wäre, wenn der Beschwerdeführer allein eine Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG gerügt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 3, 58 [136] und Beschluß vom 7. Juli 1955 -- 1 BvR 635/52 --, BVerfGE 4, 205).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, daß die neben dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs angefochtenen Verwaltungsakte bereits am 29. Dezember 1949 und am 1. März 1950 ergangen sind, d. h. vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951; maßgebend für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist, daß die Verwaltungsakte erst mit der Rechtskraft des am 17. Januar 1952 zugestellten Urteils des Verwaltungsgerichtshofs formell unanfechtbar, also endgültig wirksam geworden sind (BVerfGE 3, 377 [379]).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf mehrere Instanzen in Dienststrafsachen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
    Da der Beschwerdeführer sich auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und 14 GG beruft, kann im Rahmen des somit zulässigen Verfahrens auch geprüft werden, ob Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 132 GG verletzt ist (BVerfGE 1, 264 [271]), ohne daß entschieden werden muß, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig wäre, wenn der Beschwerdeführer allein eine Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG gerügt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 3, 58 [136] und Beschluß vom 7. Juli 1955 -- 1 BvR 635/52 --, BVerfGE 4, 205).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
    Da der Beschwerdeführer sich auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und 14 GG beruft, kann im Rahmen des somit zulässigen Verfahrens auch geprüft werden, ob Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 132 GG verletzt ist (BVerfGE 1, 264 [271]), ohne daß entschieden werden muß, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig wäre, wenn der Beschwerdeführer allein eine Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG gerügt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 3, 58 [136] und Beschluß vom 7. Juli 1955 -- 1 BvR 635/52 --, BVerfGE 4, 205).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung erfordert eine Prognoseentscheidung, wobei der Dienstherr die Gesamtheit der Eigenschaften, die das jeweilige Amt von seinem Inhaber fordert, umfassend zu bewerten hat (vgl. BVerfGE 4, 294 ; BVerwGE 11, 139 ).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Der Beamte muß demnach für das ihm zu übertragende Aufgabengebiet in körperlicher, geistiger und charakterlicher Hinsicht geeignet und befähigt sein (vgl. BVerfGE 4, 294 [BVerfG 05.10.1955 - 1 BvR 103/52] [297]; von Mangoldt-Klein, Das Grundgesetz, 2. Auflage, Erläuterung IV 2 b zu Art. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Unter der erforderlichen "Eignung" ist umfassend die Gesamtheit der Eigenschaften, die das jeweilige Amt von seinem Inhaber fordert, zu verstehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 4.10.1955, BVerfGE 4, 294; Urteil vom 8.7.1997, BVerfGE 96, 152; BVerwG, Urteil vom 29.9.1960, BVerwGE 11, 139, 141).
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