Rechtsprechung
BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet vor gerichtlicher Entscheidung keine Setzung einer Frist zur Stellungnahme, wenn eine ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 356a StPO, § 120 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet vor gerichtlicher Entscheidung keine Setzung einer Frist zur ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 356a StPO, § 120 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet vor gerichtlicher Entscheidung keine Setzung einer Frist zur ... - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge ohne Fristsetzung für einer Stellungnahme
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet vor gerichtlicher Entscheidung keine Setzung einer Frist zur ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Nutzung prozessualer Abhilfemöglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet vor gerichtlicher Entscheidung keine Setzung einer Frist zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge ohne Fristsetzung für einer Stellungnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 18.02.2011 - 7 StVK 225/10
- OLG Naumburg, 16.05.2011 - 1 Ws 273/11
- OLG Naumburg, 23.06.2011 - 1 Ws 273/11
- BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Insoweit hat der Beschwerdeführer den Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt, nach dem es ihm obliegt, die im fachgerichtlichen Verfahren bestehenden prozessualen Möglichkeiten zur Abwehr eines gerügten Gehörsverstoßes zu nutzen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ). - BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Ob das Landgericht seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; speziell für den Fall divergierender Sachverhaltsangaben der Verfahrensbeteiligten BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ) hinreichend nachgekommen ist, kann daher nicht geprüft werden.
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Ob das Landgericht seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; speziell für den Fall divergierender Sachverhaltsangaben der Verfahrensbeteiligten BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ) hinreichend nachgekommen ist, kann daher nicht geprüft werden. - BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05
Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Ob das Landgericht seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; speziell für den Fall divergierender Sachverhaltsangaben der Verfahrensbeteiligten BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ) hinreichend nachgekommen ist, kann daher nicht geprüft werden. - BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Ob das Landgericht seiner Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; speziell für den Fall divergierender Sachverhaltsangaben der Verfahrensbeteiligten BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ) hinreichend nachgekommen ist, kann daher nicht geprüft werden. - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Damit hatte der Beschwerdeführer auch ohne Fristsetzung zu einer Stellungnahme ausreichend Gelegenheit (vgl. nur BVerfGE 6, 12 , m.w.N.; 49, 212 ; 60, 313 , m.w.N.). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Damit hatte der Beschwerdeführer auch ohne Fristsetzung zu einer Stellungnahme ausreichend Gelegenheit (vgl. nur BVerfGE 6, 12 , m.w.N.; 49, 212 ; 60, 313 , m.w.N.). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Insoweit hat der Beschwerdeführer den Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt, nach dem es ihm obliegt, die im fachgerichtlichen Verfahren bestehenden prozessualen Möglichkeiten zur Abwehr eines gerügten Gehörsverstoßes zu nutzen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ). - BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte …
Eine förmliche Fristsetzung durch das Gericht ist hierfür allerdings nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 2 BvR 1555/11, juris Rn. 4).