Rechtsprechung
BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit idF vom 15.12.2009 - Differenzierung zwischen Schank- und Speisewirtschaften
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 Nr 9 PassivrauchSchG HA vom 15.12.2009
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (juris: PassivrauchSchG HA) idF vom 15.12.2009 - Differenzierung zwischen ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 Nr 9 PassivrauchSchG HA vom 15.12.2009
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (juris: PassivrauchSchG HA) idF vom 15.12.2009 - Differenzierung zwischen ... - Wolters Kluwer
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 HmbPSchG bzgl. Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG
- rewis.io
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (juris: PassivrauchSchG HA) idF vom 15.12.2009 - Differenzierung zwischen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 HmbPSchG bzgl. Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.07.2012 - 237 OWi 2104 Js 1105/11
- AG Hamburg, 12.07.2012 - 237 OWi 325/11
- BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 30. Juli 2008 (vgl. BVerfGE 121, 317 ff.) für das Landesrecht in Baden-Württemberg und Berlin die Fortgeltung der Vorschriften über das Rauchverbot bis zu einer gesetzlichen Neuregelung mit der Maßgabe angeordnet, dass in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird, der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten darf, wenn er über eine Gaststättenerlaubnis verfügt, die das Verabreichen zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle nicht einschließt und wenn die Gaststätte am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte, zu der Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 121, 317 ).Es hat sich dezidiert mit der besonderen Situation der getränkegeprägten Kleingastronomie, die nicht über die Möglichkeit der Einrichtung eigenständiger Raucherräume verfügt, beschäftigt und ausführlich dargelegt, wieso eine Ausnahme für diesen Gaststättentypus nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern vielmehr von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 121, 317 ).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Dabei muss das Gericht auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ; BVerfGK 14, 429 ). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ). - BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08
Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
Die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ; BVerfGK 14, 429 ). - BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
Auszug aus BVerfG, 05.10.2012 - 1 BvL 17/12
In dem Beschluss vom 24. Januar 2012 (1 BvL 21/11, NVwZ-RR 2012, S. 257 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht die im Urteil vom 30. Juli 2008 angelegte Differenzierung in Bezug auf die getränkegeprägte Kleingastronomie nicht aufgegeben, sondern fortgeführt.