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   BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90   

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BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90 (https://dejure.org/1994,2395)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90 (https://dejure.org/1994,2395)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 1 BvR 1229/90 (https://dejure.org/1994,2395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gestattung von selbstgewählten Tätigkeitsschwerpunkten durch die Rechtsanwaltskammer - Verletzung der Berufsausübungsfreiheit - Wahrheitsgemäßer Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen als unzulässige Werbung - Vorliegen einer interessengerechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 775
  • DVBl 1995, 296
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]- Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80]; 71, 183 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82]; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").

    Die Angabe von Tätigkeitsbereichen unterfällt jedoch nicht dem Werbeverbot, da den Angehörigen freier Berufe für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleibt (BVerfGE 82, 18 [BVerfG 04.04.1990 - 1 BvR 750/87]; für die Teilnahme an der Anwaltsuchservice GmbH: Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1992 - 1 BvR 899/90 -, NJW 1992, S. 1613).

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]- Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80]; 71, 183 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82]; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89]- Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Danach fand sich vor der Neuregelung durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2278) die gesetzliche Grundlage für das Verbot, eine nicht genehmigte Berufsbezeichnung zu führen, in der Generalklausel des § 43 BRAO (BVerfGE 76, 196 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 362/79] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    So war einem Rechtsanwalt der Hinweis auf seine - auf Selbsteinschätzung beruhenden - Tätigkeitsschwerpunkte auch vor der Änderung des anwaltlichen Berufsrechts nicht verwehrt, sofern er in diesen Bereichen über besondere Erfahrungen verfügte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 712; NJW 1995, S. 775; so jetzt ausdrücklich § 7 BORA, BRAK-Mitt 1996, S. 242).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    § 43b BRAO schafft mithin für die Ermächtigungsnorm des § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO, die auf die Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung abstellt, inhaltliche Vorgaben und setzt Grenzen, gegen die mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind (vgl. zu § 43 BRAO a.F. und den Grenzen des anwaltlichen Werberechts BVerfGE 76, 196; BVerfG, BRAK-Mitt. 1995, 81 m.w.N.; BGHZ 115, 105, 108 ff.).

    Vielmehr ist die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes anwaltlicher Berufsausübung - wie in der Rechtsprechung geklärt - grundsätzlich als erlaubte Werbung anzusehen und nur dann zu beanstanden, wenn sie sich im Einzelfall als irreführend erweist (BVerfG NJW 1992, 1613 = BRAK-Mitt. 1992, 61; BVerfG NJW 1995, 775 = BRAK-Mitt. 1995, 81; BVerfG NJW 1995, 712 = BRAK-Mitt. 1995, 83; BGH, Urteil vom 13. September 1993 - AnwSt (R) 6/93 - NJW 1994, 141 = BRAK-Mitt. 1994, 51; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 67/92 - NJW 1994, 2284; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 66/92 - NJW-RR 1994, 1480; Urteil vom 18. Januar 1996 - I ZR 15/94 - NJW 1996, 852; Beschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 67/96 - aaO; Beschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 64/96 - NJW 1997, 2682 = BRAK-Mitt. 1997, 203).Handelt es sich aber bei der Benennung von Tätigkeitsschwerpunkten um eine grundsätzlich erlaubte Form der Werbung, ermächtigt § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO auch zur näheren Regelung der besonderen Berufspflichten im Zusammenhang mit dieser Form (OLG Nürnberg, MDR 2000, 547; AnwaltsG Freiburg, …

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

    Einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ist es aus Wettbewerbsgründen auch nicht verwehrt, einem um Rechtsrat Nachsuchenden die sachlich richtige Information über seine Leistungsfähigkeit und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit zu geben (BVerfG NJW 1995, 775; NJW 1995, 712; BGH, Urt. v. 16.06.1994 - I ZR 66/92, GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; Urt. v. 18.01.1996 - I ZR 15/94, WRP 1996, 288, 289 - Tätigkeitsschwerpunkte).
  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00

    Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch Werbung mit

    Es ist in der Rechtsprechung - auch vor dem Inkrafttreten der BO der Rechtsanwälte am 11.3.1997 (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2678) - anerkannt, daß der Rechtsanwalt über seine Leistungsfähigkeit und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sachlich richtige Informationen geben darf (vgl. BVerfG NJW 1995, 712; NJW 1995, 775; BGH GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; GRUR 1996, 365 - Tätigkeitsschwerpunkte; GRUR 1997, 473, 475 - Versierter Ansprechpartner; GRUR 1997, 665 - Schwerpunktgebiete; GRUR 1997, 765 - Kombinationsanzeige; NJW-RR 1998, 1282).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 20 U 27/00

    Anzeigenwerbung eines Zahnarztes mit Tätigkeitsschwerpunkten

    Die Formulierung in der Entscheidung NJW 1995, 775 unter 2.a), daß Art. 12 Abs. 1 GG dem Rechtsanwalt "... [k]einen Anspruch ... auf die förmliche Gestattung einer auf bloßer Selbsteinschätzung beruhenden Bezeichnung seines Tätigkeitsschwerpunkts verschafft", rechtfertigt dies nicht.
  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 2 U 45/95

    Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung durch Teilnahme an einer öffentlichen

    Hingegen sind Angaben über Tätigkeitsschwerpunkte und bevorzugte Interessengebiete, die den Eindruck einer objektiven, durch Dritte überprüften Qualifizierung vermeiden und das berechtigte Informationsbedürfnis des Publikums befriedigen, zulässig (BVerfG, BRAK-Mitt. 1995, 81 und 83; BGH, NJW-RR 1994, 1480; Senat, NJW 1992, 249, und Urt. v. 17.12.1993 - 2 U 135/93).
  • AnwG Frankfurt/Main, 16.01.1996 - I AG 10/95

    Abgrenzung Werbung / sachliche Unterrichtung

    Im Rahmen dieser Auslegung ist es zulässig, wenn der RA Angaben über Tätigkeitsbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte vornimmt unter der Voraussetzung, daß sie wahrheitsgemäß und unmißverständlich sind und nicht als reklamehaftes Sichherausstellen und damit als gezielte Werbung um Praxis erscheinen (BVerfG, Beschl. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91, BRAK-Mitt. 1995, 83; Beschl. vom 5.12.1994 - 1 BvR 1229/90, BRAK-Mitt. 1995, 81 ff.; Feuerich/Braun, a.a.O., Rdnr. 8).
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