Rechtsprechung
BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten Durchsuchungsbeschluss - Aufhebung der Beschwerdeentscheidung trotz Erledigung durch Feststellung der Verfassungswidrigkeit
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens; Den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss; Formularmäßige Fassung der Durchsuchungsbeschlussbegründung
- judicialis
GG Art. 13
- jeno.ch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 07.11.2001 - 33 Gs 363/01
- LG Stralsund, 16.04.2002 - II Qs 138/02
- LG Stralsund, 27.05.2002 - II Qs 138/02
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02
Papierfundstellen
- StV 2003, 203
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und …
Insoweit bestehen Bedenken gegen die ermittlungsrichterliche Entscheidung, die den Inhalt des Antrags der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen wörtlich übernommen und keine Ausführungen zur Frage der Angemessenheit des Eingriffs gemacht hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
Diesen Anforderungen wird ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben - wie hier - nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371 f.; BVerfG wistra 1999, 257; NStZ 2000, 601; 2002, 372 f.; StV 2002, 406, 407; BVerfG, Beschl. vom 5. Dezember 2002 - 2 BvR 1028/02;… vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 105 Rdn. 5 m.w.N.). - BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
Voraussetzungen der Verdoppelung des Gegenstandswertes im …
Zu einer Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes, der sich auf das Doppelte des Regelgegenstandswertes für ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren in Höhe von 4.000 EUR beläuft (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 RVG; zur Verdoppelung des Gegenstandswertes vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 1028/02 -) besteht keine Veranlassung. - VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04 Außerdem gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf, dass der durch dieses Grundrecht vermittelte Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).
Die Aufhebung und Zurückverweisung ist jedoch im Hinblick auf eine noch ausstehende Entscheidung über die Kosten des Verfahrens sowie eine Entscheidung, ob dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu ersetzen sind, geboten (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05 Außerdem gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf, dass der durch dieses Grundrecht vermittelte Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).