Rechtsprechung
BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 1577/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Entschädigung des Minderheitsaktionärs bei Beschränkung bzw Verlust seines Anteilseigentums infolge eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages bzw eines squeeze out - kein Anspruch auf anteilige Ausgleichszahlung bei squeeze out im laufenden Geschäftsjahr
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Entschädigung des Minderheitsaktionärs bei Beschränkung bzw Verlust seines Anteilseigentums infolge eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages bzw eines squeeze out - kein Anspruch auf anteilige Ausgleichszahlung bei squeeze out im ... - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Nichtzahlung einer im Zuge eines Beherrschungsvertrages und Gewinnabführungsvertrages vorgesehenen Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre wegen vorherigen Ausschluss dieser Minderheitsaktionäre; Verfassungsmäßigkeit einer beim Ausschluss von ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verzinsungslücke bei Zusammentreffen von Squeeze out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verfassungsgemäß ("Wella AG")
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Zahlung des festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Nichtzahlung einer im Zuge eines Beherrschungsvertrages und Gewinnabführungsvertrages vorgesehenen Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre wegen vorherigen Ausschluss dieser Minderheitsaktionäre; Verfassungsmäßigkeit einer beim Ausschluss von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausgleichszahlungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 260
- WM 2013, 129
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 15.11.2016 - 26 W 2/16
Höhe der angemessenen Barabfindungen bei einem einem Beherrschungs- und …
Besteht kein Gewinnabführungsvertrag, ist anerkannt, dass wegfallende Dividendenzahlungen nicht neben dem Wert des Unternehmens und dem Börsenkurs zur Wertermittlung (als Untergrenze) herangezogen werden (vgl. zur Verzinsungslücke BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 05.12.2012 - 1 BvR 1577/11 - Rn. 16, AG 2013, 255 ff.). - OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der …
In diesen Betrag hatten die Vergleichsparteien zugunsten der Minderheitsaktionäre Ausgleichszahlungen für das Geschäftsjahr 2001 und das Rumpfgeschäftsjahr 1.01.2002 bis 31.03.2002 in Höhe von insgesamt 14, 71 EUR eingerechnet, obwohl nach Maßgabe der - später ergangenen - "Wella"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.04.2011 (II ZR 237/09, BGHZ 189, 261 ff., bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 5.12.2012 - 1 BvR 1577/11, AG 2013, 255 ff.) keine Ansprüche der Minderheitsaktionäre auf Ausgleichszahlungen bestehen. - LG Hamburg, 17.02.2020 - 403 HKO 144/18
Spruchverfahren wegen Squeeze-out anhängig
Die Barabfindung, die der im Wege der §§ 327a ff. AktG aus der Gesellschaft ausgeschlossene Minderheitsaktionär beanspruchen kann, muss aus verfassungsrechtlichen Gründen eine wirtschaftlich volle Entschädigung für den Aktienverlust gewähren (…BGH AG 2006, 887, Rn. 8;… BGHZ 207, 114 Rn. 12;… BGHZ 147, 108, Rn. 17 - DAT/Altana;… BVerfGE 100, 289, Rn. 50 ff. - DAT/Altana;… BVerfG NJW 2007, 828 Rn. 10; BVerfG ZIP 2013, 260, Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris).Die Abfindung muss so bemessen sein, dass die Minderheitsaktionäre den vollen Gegenwert ihrer Gesellschaftsbeteiligung erhalten (…BVerfG NJW 2007, 828 Rn. 10) und die Entschädigung den "wirklichen" oder "wahren" Wert des Aktieneigentums widerspiegelt (BGH ZIP 2013, 260 Rn. 8;… BVerfGE 100, 289 Rn. 56).
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14
Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag …
Die Antragsteller haben deshalb weder ganz noch teilweise einen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 5.12.2012 - I BvR 1577/11 Rn. 12 ff., AG 2013, 255 ff.). - LG Hamburg, 26.04.2019 - 403 HKO 10/18
Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
Dieser Schutz erstreckt sich auf die Substanz dieses Anteilseigentums in seiner mitgliedschaftsrechtlichen und vermögensrechtlichen Ausgestaltung (…vgl. BVerfGE 100, 289, juris-Rn. 42; BVerfG ZIP 2013, 260, juris-Rn. 8).Die Entschädigung muss dem "wirklichen" oder "wahren" Wert des Anteilseigentums entsprechen (…vgl. BVerfGE 100, 289, juris-Rn. 47 ff.; BVerfG ZIP 2013, 260, juris-Rn. 9).
- LG Hamburg, 23.02.2016 - 403 HKO 152/14
Angemessenheit der Barabfindung nach einem Squeeze-out
a) Die Barabfindung, die der im Wege der §§ 327a ff. AktG aus der Gesellschaft ausgeschlossene Minderheitsaktionär beanspruchen kann, muss eine wirtschaftlich volle Entschädigung für den Aktienverlust gewähren (BGH ZIP 2006, 2080, Tz. 8; BGHZ 147, 108, Tz. 17; BVerfGE 100, 289, Tz. 50 ff; BVerfG ZIP 2013, 260, Tz. 8 - jeweils zitiert nach juris). - LG Hamburg, 15.10.2015 - 403 HKO 42/14
OTTO AG für Beteiligungen: Spruchverfahren zum Squeeze-out ohne Erhöhung beendet
Die Entschädigung muss den "wirklichen" oder "wahren" Wert des Anteilseigentums widerspiegeln (BVerfG, ZIP 2013, 260, Rn. 8 m.w.N., BVerfGE 100, 289, Rn. 50 und 56 - hier und im Folgenden zitiert nach juris). - KG, 06.05.2015 - 2 W 144/13
Aktiengesellschaft: Berechnung des Barabfindungsanspruchs von …
Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvR 1577/11, ZIP 013, 260 ff).