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   BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12   

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BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12 (https://dejure.org/2012,43921)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 1 BvL 20/12 (https://dejure.org/2012,43921)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 (https://dejure.org/2012,43921)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF vom 09.12.2010 - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zur Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht (BVerfGE 128, 90)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF vom 09.12.2010 - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zur Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht (BVerfGE 128, 90)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einfügung von § 10 Abs. 5 S. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 01.01.2011 ohne Übergangsregelung

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF vom 09.12.2010 - unzureichende Auseinandersetzung mit Rspr des BVerfG zur Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht (BVerfGE 128, 90)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einfügung von § 10 Abs. 5 S. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ( BEEG ) zum 01.01.2011 ohne Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Die Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit und zur Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm genügen nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu stellen sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Neben der Entscheidungserheblichkeit muss das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, begründen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).

    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Die Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit und zur Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm genügen nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu stellen sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Das Vorlagegericht erwähnt zwar den Beschluss vom 7. Dezember 2010 (1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90) zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005, setzt sich aber nicht mit den darin gemachten Ausführungen zum Vertrauensschutzprinzip (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und konkret zur unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht auseinander.

    Nach den Gründen dieser Entscheidung (vgl. BVerfGE 128, 90 ) bewirkte die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe keine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung.

  • SG Landshut, 07.12.2011 - S 10 AS 484/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Wegfall der

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    b) aa) Der durch das HBeglG 2011 angefügte § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führte dazu, dass in den Hauptfällen einkommensabhängiger Sozialleistungen, also beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und im Übrigen auch beim Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die Elterngeldzahlungen nunmehr in voller Höhe anzurechnen sind (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 12. August 2011 - S 8 AS 169/11 -, juris; SG Augsburg, Urteil vom 22. November 2011 - S 17 AS 1102/11 -, juris; SG Landshut, Urteil vom 7. Dezember 2011 - S 10 AS 484/11 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2012 - S 172 AS 3565/11 -, juris; Dau, SGb 2011, S. 198; Lenze, info also 2011, S. 3; Adamy, SozSich 2010, S. 325 ).
  • SG Augsburg, 22.11.2011 - S 17 AS 1102/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Wegfall der

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    b) aa) Der durch das HBeglG 2011 angefügte § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führte dazu, dass in den Hauptfällen einkommensabhängiger Sozialleistungen, also beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und im Übrigen auch beim Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die Elterngeldzahlungen nunmehr in voller Höhe anzurechnen sind (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 12. August 2011 - S 8 AS 169/11 -, juris; SG Augsburg, Urteil vom 22. November 2011 - S 17 AS 1102/11 -, juris; SG Landshut, Urteil vom 7. Dezember 2011 - S 10 AS 484/11 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2012 - S 172 AS 3565/11 -, juris; Dau, SGb 2011, S. 198; Lenze, info also 2011, S. 3; Adamy, SozSich 2010, S. 325 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • SG Berlin, 12.06.2012 - S 172 AS 3565/11

    Waldorfschule muss selbst bezahlt werden - Kein Anspruch gegen Jobcenter auf

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    b) aa) Der durch das HBeglG 2011 angefügte § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führte dazu, dass in den Hauptfällen einkommensabhängiger Sozialleistungen, also beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und im Übrigen auch beim Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die Elterngeldzahlungen nunmehr in voller Höhe anzurechnen sind (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 12. August 2011 - S 8 AS 169/11 -, juris; SG Augsburg, Urteil vom 22. November 2011 - S 17 AS 1102/11 -, juris; SG Landshut, Urteil vom 7. Dezember 2011 - S 10 AS 484/11 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2012 - S 172 AS 3565/11 -, juris; Dau, SGb 2011, S. 198; Lenze, info also 2011, S. 3; Adamy, SozSich 2010, S. 325 ).
  • SG Marburg, 12.08.2011 - S 8 AS 169/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12
    b) aa) Der durch das HBeglG 2011 angefügte § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führte dazu, dass in den Hauptfällen einkommensabhängiger Sozialleistungen, also beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und im Übrigen auch beim Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die Elterngeldzahlungen nunmehr in voller Höhe anzurechnen sind (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 12. August 2011 - S 8 AS 169/11 -, juris; SG Augsburg, Urteil vom 22. November 2011 - S 17 AS 1102/11 -, juris; SG Landshut, Urteil vom 7. Dezember 2011 - S 10 AS 484/11 -, juris; SG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2012 - S 172 AS 3565/11 -, juris; Dau, SGb 2011, S. 198; Lenze, info also 2011, S. 3; Adamy, SozSich 2010, S. 325 ).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Die notwendige Überzeugung von einer Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 5 S 1 BEEG (vgl zu den Voraussetzungen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nur BVerfG Beschluss vom 4.6.2012 - 2 BvL 9/08 ua - BVerfGE 131, 88, 117 f; s auch BVerfG Beschluss vom 5.12.2012 - 1 BvL 20/12 - juris RdNr 36 zu § 10 Abs. 5 BEEG) kann sich der Senat - in der hier allein zu prüfenden Sachverhaltskonstellation einer Berücksichtigung (auch) des Mindestelterngeldes als anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II bzw des Kinderzuschlags bei vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätigen Eltern - nicht bilden (vgl zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes in seinen Auswirkungen auf den individuellen Sachverhalt nur BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 12 AL 3/11 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 6; eine Verfassungswidrigkeit verneinend Frerichs, Sozialrecht aktuell 2011, 167; Mutschler in Tilmanns/Mutschler , MuSchG/BEEG, 1. Aufl 2015, § 10 BEEG RdNr 29 f; Jaritz in Roos/Bieresborn, MuSchG/BEEG, 2014, § 10 RdNr 34 ff; aA Lenze, info also 2011, 3; verfassungsrechtliche Bedenken bei Dau, jurisPR-SozR 7/2013, Anm 5; Dau, jurisPR-SozR 2/2012 Anm 2; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 11a RdNr 316, Stand 1/2015; Söhngen in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 11a RdNr 37).

    Eine Rechtsposition, die durch den Vertrauensschutzgrundsatz gegen ihre im Hinblick auf die umfassende bedarfsmindernde Berücksichtigung des Elterngeldes nachträgliche Entwertung hätte geschützt werden können, ist erst mit der auf den Weiterbewilligungsantrag des Klägers vom 17.12.2010 folgenden Feststellung eines Rechts auf Kinderzuschlag für die Zeit von Januar bis März 2011, also mit und nicht vor Inkrafttreten des HBeglG 2011, entstanden (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 5.12.2012 - 1 BvL 20/12 - juris RdNr 39 f).

    Vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen zur Erwerbsintegration wegen der Ausgestaltung des vormaligen Elterngeldes (vgl hierzu BT-Drucks 16/1889, S 15) ist das Elterngeld im Grundsatz als leistungsorientierte, das Erwerbseinkommen ersetzende Familienleistung konzipiert, das einen "Wechsel von einer bedürftigkeitsabhängigen Unterstützungsleistung nach dem BErzGG hin zu einer einkommensorientierten Förderung nach dem BEEG" beinhaltete (vgl auch BVerfG Beschluss vom 5.12.2012 - 1 BvL 20/12 - juris RdNr 2) .

    Dass bei einer Ausgestaltung des Elterngeldes als Kompensationsleistung für geburtsbedingten Einkommensverlust Unterschiede der Förderung zwischen Familien je nach dem vorgeburtlichen Einkommen der Eltern entstehen, ist verfassungsrechtlich angesichts der gesetzlichen Zielsetzungen der vorrangigen Förderung bei Erziehenden mit kleinen und mittleren Einkünften und des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Art und Weise der Familienförderung hinnehmbar (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214; vgl auch BVerfG Beschluss vom 5.12.2012 - 1 BvL 20/12 - juris RdNr 2; BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris RdNr 9; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 40) .

  • VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 25 K 6604/12

    Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nach einer Außenprüfung

    Der Vorlagebeschluss muss ferner auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen, vgl. zum Vorstehenden Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 -.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Eine vom Vertrauensschutzgrundsatz erfasste Rechtsposition, die aufgrund des Fehlens einer Übergangsvorschrift zur Neuregelung des § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG gegen ihre nachträgliche Entwertung geschützt werden könnte, kann zudem erst mit einer auf den Weiterbewilligungsantrag folgenden Feststellung des Rechts auf Arbeitslosengeld II entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12, juris Rn. 40).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    In seinem Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 zur (unzulässigen) Richtervorlage zu § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führt das Bundesverfassungsgericht aus (juris Rn. 39): "Nach den Gründen des Beschlusses vom 7. Dezember 2010 (1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107) zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005, bewirkte die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe keine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12

    Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt;

    Eine schützenswerte Rechtsposition liegt daher nicht schon in der voraussichtlichen Einschlägigkeit bestimmter Vorschriften in der Zukunft (vgl. BVerfG, B.v. 7. Dezember 2010 - aaO mwN; B.v. 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 9 AS 417/13
    Die Vorschriften über die Anrechnung sind mit dem Bewilligungsabschnitt in Kraft getreten und der Beklagte hatte die Wirkungen in der Festsetzung der LSL vorweggenommen (vgl hierzu BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12, juris Rn 40).
  • LSG Hessen, 01.08.2013 - L 6 AS 378/13

    Anrechnung von Elterngeld auf die Leistungen nach dem SGB II (juris: SGB 2);

    In seinem Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12 zur (unzulässigen) Richtervorlage zu § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG führt das Bundesverfassungsgericht aus (juris Rn. 39): "Nach den Gründen des Beschlusses vom 7. Dezember 2010 (1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107) zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005, bewirkte die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe keine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung.
  • LSG Sachsen, 26.11.2013 - L 3 AS 1270/12

    Anrechnung von Elterngeld; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prozesskostenhilfe;

    Es hat festgehalten, dass eine Rechtsposition, die durch den Vertrauensschutzgrundsatz gegen ihre - im Hinblick auf die umfassende bedarfsmindernde Berücksichtigung der Elterngeldzahlung - nachträgliche Entwertung hätte geschützt werden können, erst mit der auf den Weiterbewilligungsantrag hin folgenden Feststellung eines Rechts der dortigen Klägerin auf Arbeitslosengeld II für die Zeit von Januar bis Juni 2011 entstanden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 BvL 20/12- JURIS-Dokument Rdnr. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 9 AS 1376/12
    Mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 (1 BvL 20/12 - juris) hat das BVerfG eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG als unzulässig verworfen und auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzprinzips und dabei insbesondere auf zur unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht verwiesen (vgl BVerfG v. 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107 zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 9 AS 1481/12
    Mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 (1 BvL 20/12 - Juris) hat das BVerfG eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5 Satz 1 BEEG als unzulässig verworfen und auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzprinzips und dabei insbesondere auf zur unechten Rückwirkung im Fürsorgerecht verwiesen (vgl BVerfG v. 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, 107 zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe).
  • SG Lüneburg, 16.04.2013 - S 31 AS 132/11

    Berücksichtigung von Elterngeld als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II;

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