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BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103... Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 81a Satz 1 BVerfGG; § 33 Abs. 1 AWG a.F.; § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG a.F.; § 5d Abs. 1 AWV a.F.; § 70 Abs. 1 Nr. 2 AWV a.F.
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung vom 4. November 2010 (Unvereinbarkeit einer Blankettstrafnorm mit den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen; konkrete Normenkontrolle; Darlegungsanforderungen an eine ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Vorlagebeschluss mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Vorschriften
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a S 1 BVerfGG
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 34 Abs 2 AWG aF iVm § 33 Abs 1 AWG aF mit Art 103 Abs 2, Art 104 Abs 1 S 1 GG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen" ... - Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die erforderliche Bestimmtheit von Gesetzen; Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Anforderungen an die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung ...
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 34 Abs 2 AWG aF iVm § 33 Abs 1 AWG aF mit Art 103 Abs 2, Art 104 Abs 1 S 1 GG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen" ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die erforderliche Bestimmtheit von Gesetzen; Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ); Anforderungen an die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung ...
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 34 Abs 2 AWG aF iVm § 33 Abs 1 AWG aF mit Art 103 Abs 2, Art 104 Abs 1 S 1 GG - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 16.05.2017 - 3 StE 1/16
- BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
- KG - 3 StE 1/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; stRspr).Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).
Auf dieser Grundlage kann die Feststellung einer erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm von zentraler Bedeutung ist, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).Auf dieser Grundlage kann die Feststellung einer erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm von zentraler Bedeutung ist, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).Auf dieser Grundlage kann die Feststellung einer erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm von zentraler Bedeutung ist, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).Auf dieser Grundlage kann die Feststellung einer erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm von zentraler Bedeutung ist, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen und insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen und insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen und insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).Auf dieser Grundlage kann die Feststellung einer erheblichen Gefährdung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm von zentraler Bedeutung ist, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen und insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Die Maßstäbe entnimmt es maßgeblich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rindfleischetikettierung (BVerfGE 143, 38 ff.). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband