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   BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17   

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https://dejure.org/2018,44161
BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 (https://dejure.org/2018,44161)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 (https://dejure.org/2018,44161)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 (https://dejure.org/2018,44161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine asylrechtliche Aufstockungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage syrischer Asylbewerber (hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage syrischer Asylbewerber (hier: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung)

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" zweier im relevanten Zeitpunkt höchst streitiger Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzt jeweils den Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die überzogenen Anforderungen an die Erfolgsaussichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und ihre Abweisung erst im klageabweisenden Urteil

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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. Bergner/Pernice, in: Emmenegger/ Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige und noch nicht geklärte oder hoch streitige Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    So sind etwa die Voraussetzungen (Kostenvorschusspflicht, Anwaltszwang) und weitere Modalitäten (Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens, Amtsermittlung, weiterer Rechtsmittelzug) des jeweiligen Rechtsschutzwegs zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17
    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).

    Zwar ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn zur Begründung der Versagung von Prozesskostenhilfe auf die Begründung einer Sachentscheidung Bezug genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten dient nicht dazu, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvR 2647/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 1050/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2018 - 2 BvR 2726/17 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Demnach haben die Gerichte in ihrer späteren Abweisung dieses Gesuchs eine unzulässige ex-post-Betrachtung zugrunde gelegt und verkannt, dass der Antrag des Beschwerdeführers bereits vor der Umgangsregelung im Parallelverfahren bewilligungsreif war (zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bewilligungsreife vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 25 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23

    Entscheidungsreife; Inobhutnahme; Prozesskostenhilfe; Zum maßgeblichen Zeitpunkt

    Hingegen dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 5).
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