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   BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06   

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BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06 (https://dejure.org/2007,2896)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 BvL 10/06 (https://dejure.org/2007,2896)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 (https://dejure.org/2007,2896)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern und Betreuern, soweit die pauschale Vergütung von Berufsbetreuern keine Ausnahmen für Fälle besonders aufwändiger Betreuungen und besonderer Reisekosten vorsieht

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 21. April 2005 (VBVG); Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergütung eines Berufsbetreuers; Rechtmäßigkeit der Mischkalkulation bei der Vergütung von Berufsbetreuern

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Inklusivstundensätze, Keine Ausnahmefälle von Pauschalierung, Unzulässige Vorlage

  • Judicialis

    VBVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; ... VBVG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; VBVG § 4; ; VBVG § 4 Abs. 1; ; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VBVG § 4 Abs. 2; ; VBVG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VBVG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; VBVG § 5; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 4; ; VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 6; ; VBVG § 9 Satz 1; ; BGB § 670; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1898 Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; VBVG § 4 § 5
    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des VBVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 622
  • Rpfleger 2007, 317
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Auch insoweit bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ).

    Insoweit kann es auch erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Mit diesen Darlegungen genügt das vorlegende Gericht nicht den Anforderungen an eine Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten des Ausgangsfalls (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ).

    Damit fehlen der Vorlage wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Damit fehlen der Vorlage auch insoweit wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Selbst wenn man diesem Ansatz in Hinblick auf die individualrechtliche Schutzkonzeption des Grundgesetzes hier nicht folgen wollte, so müsste sich das vorlegende Gericht jedenfalls auch mit diesem Entscheidungsaspekt fundiert auseinander setzen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes sei nicht möglich (Hinweis auf BVerfGE 101, 331 ff.).

    cc) Vollständig unberücksichtigt ließ das vorlegende Gericht die Frage, ob es für die Verfassungswidrigkeit einer Vergütungsvorschrift schon ausreichen kann, dass - gegebenenfalls auf Grundlage besonders ungewöhnlicher Fallgestaltungen - die Vergütungsvorschriften in einem Einzelfall keine angemessene finanzielle Gegenleistung ermöglichen oder ob nicht vielmehr eine generalisierende Betrachtungsweise geboten wäre, die auf den gesamten Berufszweig und auf die Angemessenheit der Vergütungsvorschriften insoweit abstellt (vgl. dazu BVerfGE 101, 331 ).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 101, 331 ) bereits ausdrücklich festgestellt, dass es der freien Entscheidung des Berufsbetreuers überlassen bleibt, ob er zu den gesetzlichen Konditionen tätig werden will oder nicht.

    Es fehlt an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Grundsätzen zum gesetzgeberischen Spielraum bei der Ausgestaltung von Gebührenordnungen, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Vergütung von Berufsbetreuern entwickelt hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Insoweit kann es auch erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Damit fehlen der Vorlage wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Damit fehlen der Vorlage auch insoweit wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Hierbei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzt, die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ) und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingeht (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 48 ).

    Auch insoweit bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ).

    Mit diesen Darlegungen genügt das vorlegende Gericht nicht den Anforderungen an eine Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten des Ausgangsfalls (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Insoweit kann es auch erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Damit fehlen der Vorlage wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

    Damit fehlen der Vorlage auch insoweit wesentliche tatsächliche Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BVerfGE 70, 1 ) ausdrücklich nicht die Interessenlage des Einzelnen für maßgeblich erklärt, sondern auf eine generalisierende Betrachtungsweise hinsichtlich des betroffenen Wirtschaftszweigs insgesamt abgestellt.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Selbst wenn man diesem Ansatz in Hinblick auf die individualrechtliche Schutzkonzeption des Grundgesetzes hier nicht folgen wollte, so müsste sich das vorlegende Gericht jedenfalls auch mit diesem Entscheidungsaspekt fundiert auseinander setzen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    ee) Soweit das vorlegende Gericht in der mangelnden Differenzierung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern hinsichtlich vermögender und mittelloser Betreuter einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sieht (Bl. 24 f. d.A.), setzt es sich nicht mit der einschlägigen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.; NJW-RR 2000, S. 1241 f.) auseinander.
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 88, 70 ).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
    Nur aufgrund dieser Angaben - die erforderlichenfalls durch das vorlegende Gericht zuvor im Wege der Beweiserhebung festzustellen wären (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 79, 256 ) - kann das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob tatsächlich die vom Gesetzgeber angestrebte Mischkalkulation bei der Vergütung von Berufsbetreuern im Einzelfall fehlgeschlagen ist.
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Dabei hat es unter anderem auf das zwangsläufige Fehlen einer Leistungsäquivalenz bei Festlegung von Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen hingewiesen (BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 20; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    bb) Das Vorlagegericht setzt sich auch nicht mit den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pauschalierung von Vergütungsregelungen bereits erarbeiteten verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinander (zu den Begründungsanforderungen insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).

    (2) Das Vorlagegericht stellt zudem keine Überlegungen dazu an, ob es nicht verfassungsrechtlich hinzunehmen ist, dass Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen zwangsläufig dazu führen, dass in Einzelfällen die gesetzlich festgelegte Vergütung nicht leistungsäquivalent ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage - unter ausführlicher Darlegung der nach seiner Auffassung für eine zulässige Vorlage klärungsbedürftigen Fragen - als unzulässig zurückgewiesen (FamRZ 2007, 622).

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Vergütungsrechts wird - neben den bereits vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 622, 623 ff.) aufgezeigten Gesichtspunkten - zu erwägen sein, welche Möglichkeit das geltende Recht zur Verfügung stellt, um einen Betreuer losgelöst von den in §§ 4, 5 VBVG vorgegebenen Pauschalen in besonderen Einzelfällen angemessen zu vergüten.

  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13

    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines

    Dabei hat sich der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1123 Rn. 6) für ein Vergütungssystem auf der Grundlage einer Mischkalkulation entschieden, das zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen führen zwangsläufig dazu, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

    vielmehr ist das Kriterium der Auskömmlichkeit des Betreuereinkommens anhand einer generalisierenden Betrachtung für den gesamten Berufszweig zu beurteilen (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348 = BVerfGE 101, 331).

    cc) Darüber hinaus ist auch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz eine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Betreuungen nicht kennt (§ 1898 Abs. 2 BGB), so dass der Berufsbetreuer in seiner unternehmerischen Entscheidung frei ist, ob er eine ihm angetragene Betreuung zu den gesetzlichen Konditionen annehmen oder weiterführen will (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 347, 350 = BVerfGE 101, 331).

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2009 - 11 Wx 18/08

    Betreuervergütung: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die pauschale Vergütung

    Dieser Gestaltungsspielraum wird, wie das Bundesverfassungsgericht aus Anlass des von ihm als unzulässig erachteten Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Braunschweig ausgesprochen hat (Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06, FamRZ 2007, 622), erst dann überschritten, wenn aufgrund einer Beobachtung von Betreuungsfällen über einen größeren Zeitraum hinweg feststeht, dass die vom Gesetzgeber angestrebte Mischkalkulation fehlgeschlagen ist.

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht zum Maßstab des Artikels 3 Absatz 1 GG entschieden, dass Unterschiede zwischen den Vergütungen aus der Staatskasse und denjenigen aus dem Vermögen des Betreuten gerechtfertigt sein können, eine Ungleichbehandlung jedoch nicht grundsätzlich geboten sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06, FamRZ 2007, 622, m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Mindereinnahmen können zudem ggf. auch durch andere weniger aufwendungsintensive Betreuungen aufgefangen wird (s. dazu auch die Ausführungen des BVerfG zu der vom Gesetzgeber angestrebten Mischkalkulation, FamRZ 2007, 622 auf die Vorlage des OLG Braunschweig, FamRZ 2007, 303; LG Düsseldorf FamRZ 2007, 2108).
  • OLG Dresden, 21.03.2016 - 2 Ws 121/16

    Umfang des einem als selbständiger Betreuer tätigen Schöffen zu ersetzenden

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.3.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.8.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.8.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.02.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.03.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.08.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.08.2011, Az.: 1 BvL 10/11).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - L 4 KR 192/10

    Krankenversicherung

  • LG Düsseldorf, 25.05.2007 - 25 T 1187/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von

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