Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,387
BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65 (https://dejure.org/1965,387)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1965 - 2 BvR 141/65 (https://dejure.org/1965,387)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1965 - 2 BvR 141/65 (https://dejure.org/1965,387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Dreier-Ausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 440
  • NJW 1965, 1014
  • MDR 1965, 547
  • DVBl 1965, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 30/58

    Zulassung als Beistand - Keine Anfechtbarkeit der Beschlüsse des

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65
    Im Rahmen seiner Kompetenz zur Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist der nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG gebildete Ausschuß - ebenso wie die bisher nach § 91 a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (vgl. dazu BVerfGE 7, 241 [243]) - das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 37 [38]).

    Der Gesetzgeber konnte daher - ebenso wie zuvor schon in § 91 a BVerfGG - durch einfaches Gesetz bestimmen, daß ein Ausschuß des zuständigen Senats über eine Verfassungsbeschwerde entscheidet, wenn die dafür vom Gesetzgeber bestimmten Voraussetzungen vorliegen (vgl. dazu des Näheren BVerfGE 7, 241 [242f.]).

  • BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1965 - 2 BvR 141/65
    Im Rahmen seiner Kompetenz zur Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde ist der nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG gebildete Ausschuß - ebenso wie die bisher nach § 91 a BVerfGG gebildeten Ausschüsse (vgl. dazu BVerfGE 7, 241 [243]) - das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 37 [38]).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Einzuräumen ist dem Beschwerdeführer, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jemand seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden kann, daß ein Gericht seine Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (vgl. BVerfGE 18, 440 [447]; 23, 288 [319]; 42, 237 [241]; 45, 142 [181], Beschluß vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1 = NJW 1983, 2766 [BVerfG 12.04.1983 - 2 BvR 678/81]).
  • BVerfG, 03.11.2003 - 2 BvR 168/02

    Zur steuerlichen Behandlung einer schweizerischen Universität in Deutschland -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann sich eine ausländische juristische Person im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GG jedenfalls auf die Prozessgrundrechte berufen (vgl. BVerfGE 18, 440 ; 64, 1 ).
  • BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65

    Ausschuß

    Bei dieser Verfassungslage ist der Gesetzgeber, der durch einfaches Gesetz ohne einen bindenden Auftrag des Grundgesetzes die Verfassungsbeschwerde eingeführt und damit die Arbeitslast des Bundesverfassungsgerichts wesentlich erweitert hat, auch berechtigt, das Verfahren zur Erledigung der Verfassungsbeschwerden abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen zu regeln; er konnte deshalb auch, um die Senate von der Bearbeitung aussichtsloser Verfassungsbeschwerden zu entlasten, eine Vorprüfung durch einen Ausschuß einführen sowie diesem die Kompetenz zur Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde aus den in § 93a Abs. 3 BVerfGG bezeichneten Gründen erteilen (BVerfGE 18, 440 [441]).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 851/03

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts mangels den

    Beschlüsse der Kammern des Bundesverfassungsgerichts gehören nicht zu den Akten öffentlicher Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 18, 440; 19, 88 ).
  • BGH, 28.10.1965 - III ZR 166/63

    Auslegung des Begriffes "Urteile in einer Rechtssache" im Sinne des § 839 Abs. 2

    Zur weiteren Begründung kann dazu auf dies Ausführungen in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 7, 241, 243 [BVerfG 23.01.1958 - 1 BvR 30/58] und NJW 1965, 1014 und 1707 verwiesen werden, denen der erkennende Senat beipflichtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht