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BVerfG, 06.04.1989 - 1 BvR 337/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 14; BNotO § 25
Herausgabe eines aufgehobenen Erbertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
Haushaltsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 1 BvR 337/89
3. Art. 6 Abs. 1. GG gibt dem einzelnen ein Abwehrrecht gegen störende und schädigende Eingriffe des Staates in seine Familie (vgl. BVerfGE 6, 386, 388).