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   BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97   

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https://dejure.org/1998,10249
BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97 (https://dejure.org/1998,10249)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97 (https://dejure.org/1998,10249)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1998 - 1 BvR 2114/97 (https://dejure.org/1998,10249)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97
    Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts sowie seine Auslegung und Anwendung im konkreten Fall müssen ein Ausmaß rechtlichen Gehörs eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 74, 220 [224]).

    Denn Art. 103 Abs. 1 GG erfordert nicht einen Schutz des nachlässigen Prozeßbeteiligten, der vorwerfbar ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten nicht ausschöpft, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 74, 220 [225]).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG greift das Bundesverfassungsgericht jedoch dann ein, wenn ein Richterspruch unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 [127]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG greift das Bundesverfassungsgericht jedoch dann ein, wenn ein Richterspruch unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 [127]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2114/97
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, daß die Gerichte die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 69, 233 [242]).
  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    aa) Eine unverschuldete Säumnis liegt vor, wenn die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist (§ 337 Satz 1 2. Halbsatz 2. Alt. ZPO) und die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt und dadurch die Vertagung mindestens ermöglicht hat, es sei denn, eine solche Mitteilung war der Partei nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich oder zumutbar (vgl. zu § 513 Abs. 2 ZPO aF BVerfG 6. April 1998 - 1 BvR 2114/97 - zu II 2 der Gründe mwN; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/93 - zu II 1 der Gründe; vgl. zu § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG LAG Schleswig-Holstein 29. November 2018 - 5 Sa 330/18 - zu I der Gründe; LAG Hamm 18. August 2006 - 10 Sa 177/06 - zu Absatz 5 der Gründe mwN; Schwab in: Schwab/Weth ArbGG 6. Aufl. § 64 Rn. 93 mwN) .
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