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   BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99   

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https://dejure.org/1999,10568
BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99 (https://dejure.org/1999,10568)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1999 - 2 BvR 325/99 (https://dejure.org/1999,10568)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1999 - 2 BvR 325/99 (https://dejure.org/1999,10568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296a § 528 Abs. 1
    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückhalten von Verteidigungsvorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Allerdings können Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Nichtberücksichtigung verspäteten Vorbringens es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 67, 39 [41]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Die Subsumtionsvorgänge bei der Anwendung der Verfahrensnormen über die Nichtberücksichtigung verspäteten Vorbringens (hier: §§ 296a, 528 Abs. 1 ZPO ) sind der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, solange nicht Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 103 Abs. 1 GG , insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 69, 126 [138 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Das Oberlandesgericht war nicht zu einem Hinweis verpflichtet, bevor es zur Verwertung von unstreitigem Parteivorbringen zu einem Saldowiderspruch und angetretenen Beweisen zu späteren Saldoänderungen schritt (vgl. BVerfGE 67, 90 [95 f.]).
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 208/97
    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Hier mußte das Landgericht nicht darauf hinweisen, daß das Zurückhalten von Verteidigungsvorbringen durch die Beschwerdeführer wegen ihrer fehlerhaften Annahme mangelnder Konkretisierung des Klagegrundes und der Unwirksamkeit der Forderungsabtretung im Hinblick auf das Bankgeheimnis (vom BGH, Beschl. vom 27. Januar 1998 - XI ZR 208/97 -, als "abwegig" bezeichnet), nicht sachgerecht war.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Zivilrichters (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]), deren Erfüllung vor der Anwendung von Vorschriften über die Nichtberücksichtigung verspäteten Vorbringens zu verlangen wäre.
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 325/99
    Notwendig ist stets, daß eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BVerfGE 81, 264 [273] m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren;

    Insoweit kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen eine fehlerhafte Anwendung des § 87 b Abs. 3 VwGO zur Zurückweisung verspäteten Vorbringens zugleich auch einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. zu den Präklusionsbestimmungen im Zivilprozess BVerfG, Beschl. v. 6.4.1999 - 2 BvR 325/99 -, m. w. N.).
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