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   BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09   

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BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09 (https://dejure.org/2011,2380)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09 (https://dejure.org/2011,2380)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 2011 - 1 BvR 1765/09 (https://dejure.org/2011,2380)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und BKGG andererseits mit Gleichheitssatz vereinbar - Substantiierungsanforderungen an Rüge einer unterlassenen Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 155 Abs 4 AO 1977, § 173 AO 1977
    Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und BKGG andererseits mit Gleichheitssatz vereinbar - Substantiierungsanforderungen an Rüge einer unterlassenen Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gegenüber einer Kindergeldleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG); Steuerliche Freistellung des existentiellen Bedarfs für die Kinder aller ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und BKGG andererseits mit Gleichheitssatz vereinbar - Substantiierungsanforderungen an Rüge einer unterlassenen Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und BKGG andererseits mit Gleichheitssatz vereinbar - Substantiierungsanforderungen an Rüge einer unterlassenen Richtervorlage gem Art 100 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld nach dem EStG gegenüber einer Kindergeldleistung nach dem BKGG; Steuerliche Freistellung des existentiellen Bedarfs für die Kinder aller Steuerpflichtigen auf Grundlage des Grundsatzes der ...

  • datenbank.nwb.de

    Berichtigung von nach dem EStG festgesetztem Kindergeld nur aufgrund der Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung nicht des SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 865
  • NVwZ-RR 2011, 627
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 125, 1 ; stRspr).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ).

    Denn Gesetze, die Massenvorgänge betreffen, dürfen, um praktikabel zu sein, typisieren und damit in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ; 110, 412 ).

    Für den Bereich des Kindergelds hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Grundsatz der horizontalen Steuergleichheit nach Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1GG die volle steuerliche Freistellung des existentiell notwendigen Bedarfs für die Kinder aller Steuerpflichtigen verlangt (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 99, 246 ; 110, 412 ; 124, 282 ).

    Für die einzelnen Rechtsgebiete und Teilsysteme, in denen der Familienleistungsausgleich zu verwirklichen ist, besteht im Übrigen grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 110, 412 ).

    Es war daher zumindest nicht verfassungswidrig, die Gewährung von Kindergeld, die gemäß § 31 Satz 2 EStG im überschießenden Bereich eine sozialrechtliche Förderung der Familie darstellt (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ), auch verfahrenstechnisch in diesem Zusammenhang und an dieser Stelle mitzuregeln.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 -, BVerfGE 112, 164 entschieden, dass bei unterschiedlichen Regelungssystemen für eine Materie auch bei Begünstigungen keine Schlechterstellung vorgenommen werden dürfe.

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ).

    Die Regelung des Familienleistungsausgleichs im Einkommensteuergesetz bot sich schon deshalb für den Gesetzgeber an, weil jedenfalls die Freistellung des steuerrechtlichen Existenzminimums für Kinder im Einkommensteuerrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 99, 246 ; 112, 164 ).

    So hat der Gesetzgeber die Regelungen des Familienleistungsausgleichs in ein abgestimmtes System von Steuerentlastung und Sozialleistung eingefügt (vgl. BVerfGE 112, 164 ).

    Es war daher zumindest nicht verfassungswidrig, die Gewährung von Kindergeld, die gemäß § 31 Satz 2 EStG im überschießenden Bereich eine sozialrechtliche Förderung der Familie darstellt (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ), auch verfahrenstechnisch in diesem Zusammenhang und an dieser Stelle mitzuregeln.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 125, 1 ; stRspr).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09 -, juris, Rn. 45; siehe auch BVerfGE 88, 87 ; 98, 365 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u.a.-, juris, Rn. 83).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 39 ; 125, 1 ; stRspr).

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 268 ; 117, 1 ; 122, 39 ; 123, 1 ).

    aa) Wird Kindergeld auf Grundlage der Regelungen des Einkommensteuergesetzes gewährt, wie dies bei nahezu 99 % der Kindergeldgewährungen der Fall ist (vgl. BVerfGE 122, 39 m.w.N.), so finden neben den speziellen Korrekturnormen des steuerlichen Kindergeldrechts in § 70 Abs. 2 bis 4 EStG die Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufhebung von Steuerverwaltungsakten nach §§ 129, 172 ff. AO über § 155 Abs. 4 AO, § 31 Satz 3 EStG Anwendung.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Für den Bereich des Kindergelds hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Grundsatz der horizontalen Steuergleichheit nach Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1GG die volle steuerliche Freistellung des existentiell notwendigen Bedarfs für die Kinder aller Steuerpflichtigen verlangt (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 99, 246 ; 110, 412 ; 124, 282 ).

    Die Regelung des Familienleistungsausgleichs im Einkommensteuergesetz bot sich schon deshalb für den Gesetzgeber an, weil jedenfalls die Freistellung des steuerrechtlichen Existenzminimums für Kinder im Einkommensteuerrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 99, 246 ; 112, 164 ).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 125, 1 ; stRspr).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 121, 108 ; 121, 317 ).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 125, 1 ; stRspr).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 39 ; 125, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 39 ; 125, 1 ; stRspr).

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 268 ; 117, 1 ; 122, 39 ; 123, 1 ).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 39 ; 125, 1 ; stRspr).

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 268 ; 117, 1 ; 122, 39 ; 123, 1 ).

  • BVerfG, 16.12.1982 - 1 BvR 1465/82
    Auszug aus BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
    Hierfür ist auch nichts ersichtlich (vgl. dazu auch die Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1982 - 1 BvR 1465/82 -, Information StW 1983, 313 und vom 2. März 1984 - 1 BvR 23/84 -, HFR 1984, 434).
  • BVerfG, 02.03.1984 - 1 BvR 23/84
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812; vgl. ferner BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 22; aA wohl Höpfner NZA 2011, 893, 898 mwN aus dem Schrifttum, der für seine Auffassung ua. Voßkuhle AöR 125 [2000], 177 zitiert, aber kenntlich macht, dass diese Ansicht der bisherigen st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts widerspricht ) .
  • BFH, 14.10.2015 - I R 20/15

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme

    aa) Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 224, unter D.I.; vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 812, unter IV.2.a; Jehlin, a.a.O., S. 151 f.).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 224, unter D.I.; vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 812, unter IV.2.a).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387; siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812) .

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl. etwa BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 41 mwN, HFR 2011, 812) .

    Gesetze, die Massenvorgänge betreffen, dürfen, um praktikabel zu sein, typisieren und damit in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falls vernachlässigen (vgl. zB BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 42 mwN, HFR 2011, 812) .

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 42 mwN, aaO) .

  • BFH, 18.12.2013 - I B 85/13

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. -

    Denn eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 224, unter D.I.; vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812, unter IV.2.a).
  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    aaa) Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 127, 224, BFH/NV 2011, 181; vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, BFH/NV 2011, 1277).
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z. B. BVerfG-Beschluss vom 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812 m. w. N.).
  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung -

    Er kann sich nicht der Ansicht der Klägerin anschließen, dass die Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. deshalb Art. 3 GG verletze, weil sie die Rückgewähr von Kapitalrücklagen den Gewinnausschüttungen gleichstelle und damit wesentlich ungleiche Sachverhalte gleich behandle (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. Mai 2013  2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BVerfGE 133, 377); vielmehr ist der Gesetzgeber auch unter diesem Gesichtspunkt berechtigt, zur Bewältigung einer Vielzahl von Verwaltungsvorgängen typisierende Anordnungen zu treffen und damit die Umstände des Einzelfalls zu vernachlässigen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 6. April 2011  1 BvR 1765/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 812).
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld

    Die verfahrensrechtlichen Regelungen im SGB X für die Gewährung von Kindergeld nach dem BKGG und denjenigen in der AO für die Bewilligung von Kindergeld nach dem EStG sind bedingt durch das jeweilige Rechtssystem, in das sie eingebunden sind, ohnehin verschieden (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 6.4.2011 - 1 BvR 1765/09 - Juris RdNr 45 ff; BFH Beschluss vom 6.3.2013 - III B 113/12 - Juris RdNr 14) .
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R

    Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen

    Dagegen ist das steuerrechtliche Kindergeld eine Steuervergütung (Abschlag auf die Steuererstattung) bzw Negativsteuer; es dient dem Zweck der Existenzsicherung des Kindes (BSG vom 18.6.2003 - aaO; BVerfG vom 6.4.2011 - 1 BvR 1765/09 - Juris RdNr 2), und, soweit es dafür nicht erforderlich ist, der Förderung der Familie (vgl BFH vom 18.3.2009 - BFHE 224, 508, 510).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15

    Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher

  • BFH, 08.12.2011 - III B 72/11

    Anwendung der Regelungen über die Festsetzungsverjährung bei der rückwirkenden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 06.05.2011 - III B 130/10

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine

  • SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15
  • BFH, 02.09.2011 - III B 163/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung

  • SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 BK 12/15

    Ablehnung einer Überprüfung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides nach

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 392/14

    Rechtmäßige Aufhebung der Gewährung von Kindergeld aufgrund des Erreichens des

  • BFH, 06.03.2013 - III B 113/12

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme

  • FG Hamburg, 06.08.2014 - 2 K 189/13

    Umsatzsteuer: keine Organschaft mit einer im Freihafen ansässigen

  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier:

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
  • BSG, 26.02.2016 - B 13 R 417/15 B
  • BSG, 24.02.2020 - B 14 AS 166/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 27.11.2012 - B 4 KG 4/12 B
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.07.2011 - 4 K 882/10

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger - Keine analoge Anwendung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 2 R 105/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 2 R 175/10
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