Rechtsprechung
BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12, 2 BvR 1140/12, 2 BvR 1141/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Weinabgabe nach § 43 WeinG sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich - insb zur Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen sowie zur Gruppennützigkeit ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, Art 74 Abs 1 Nr 17 GG, Art 105 GG, Art 110 GG
Weinabgabe nach § 43 WeinG (juris: WeinG 1994) sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. (juris: WeinFöAbgG RP) als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich - insb zur Homogenität der Gruppe der ... - Wolters Kluwer
Erhebung einer Sonderabgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Sonderabgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Sonderabgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds
- rewis.io
Weinabgabe nach § 43 WeinG (juris: WeinG 1994) sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. (juris: WeinFöAbgG RP) als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich - insb zur Homogenität der Gruppe der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WeinG § 43 Abs. 1
Erhebung einer Sonderabgabe zur Finanzierung des Deutschen Weinfonds - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsweise Förderung des Weinabsatzes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
- haufe.de (Kurzinformation)
Abgaben für Weinwerbung auf Bundes-/Landesebene sind verfassungsgemäß
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene erfolglos - Regelungen genügen finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Erhebung von Sonderabgaben mit Finanzierungszweck
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09
- VG Neustadt, 10.06.2010 - 2 K 16/10
- VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 532/09
- VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 533/09
- VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 535/09
- VG Mainz, 24.06.2010 - 1 K 672/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2010 - 8 A 10246/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10882/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10960/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10985/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10996/10
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 10.11
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 11.11
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 32.10
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 5.11
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 6.11
- BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12, 2 BvR 1140/12, 2 BvR 1141/12
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 194
- NVwZ 2014, 1306
- DÖV 2014, 803
Wird zitiert von ... (28)
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Dies gilt vor allem dann, wenn öffentliche Gewalt durch Stellen ausgeübt wird, die nur über eine schwache demokratische Legitimation verfügen (vgl. BVerfGE 130, 76 ; 136, 194 ; 142, 123 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 146). - BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Dies gilt in gesteigertem Maße dann, wenn öffentliche Gewalt durch Stellen ausgeübt wird, die nur über eine schwache demokratische Legitimation verfügen (vgl. BVerfGE 130, 76 ; 136, 194 ). - BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Für die demokratische Legitimation staatlichen Handelns ist nicht deren Form entscheidend, sondern deren Effektivität; notwendig ist ein bestimmtes Legitimationsniveau (vgl. BVerfGE 136, 194 m.w.N.).Insoweit haben die personelle und die sachlich-inhaltliche, über die gesetzliche Steuerung und die staatliche Aufsicht vermittelte Legitimation nicht je für sich Bedeutung, sondern nur in ihrem Zusammenwirken (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ; 136, 194 ).
Je intensiver die in Betracht kommenden Entscheidungen etwa Grundrechte berühren, desto höher muss das Legitimationsniveau sein (vgl. BVerfGE 93, 37 ; 130, 76 ; 135, 155 ; 136, 194 ).
Dementsprechend sind für den Bereich der funktionalen Selbstverwaltung von dem Erfordernis lückenloser personeller Legitimation abweichende Formen der Beteiligung von Betroffenen an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gebilligt worden, wenn dies ausgeglichen wurde durch eine stärkere Geltung der gleichfalls im Gedanken der Selbstbestimmung und damit im demokratischen Prinzip wurzelnden Grundsätze der Selbstverwaltung und der Autonomie (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 136, 194 ).
Wo der Gesetzgeber solche Lockerungen vorsieht, müssen zudem die Möglichkeiten parlamentarischer Beobachtung und Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung unbeeinträchtigt bleiben (vgl. BVerfGE 135, 155 ; 136, 194 , m.w.N.).
Es bedarf ausreichender institutioneller Vorkehrungen dafür, dass die betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt und nicht einzelne Interessen bevorzugt werden (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 107, 59 ; 135, 155 ; 136, 194 m.w.N.).
- BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …
(a) Verfassungsrechtlich wird der notwendige Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft vor allem durch die Wahl des Parlaments, durch die von ihm beschlossenen Gesetze als Maßstab der vollziehenden Gewalt, durch den parlamentarischen Einfluss auf die Politik der Regierung sowie durch die grundsätzliche Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung hergestellt (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 136, 194 ; stRspr).Entscheidend ist nicht die Form der demokratischen Legitimation staatlichen Handelns, sondern deren Effektivität; notwendig ist ein bestimmtes Legitimationsniveau (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ; 130, 76 ; 136, 194 ).
Für die Beurteilung, ob ein hinreichendes Niveau an demokratischer Legitimation erreicht wird, haben die verschiedenen Formen der Legitimation nicht je für sich Bedeutung, sondern nur in ihrem Zusammenwirken (vgl. BVerfGE 107, 59 ; 130, 76 ; 136, 194 ).
Dies gilt in gesteigertem Maße dann, wenn öffentliche Gewalt durch Stellen ausgeübt wird, die nur über eine schwache demokratische Legitimation verfügen (vgl. BVerfGE 130, 76 ; 136, 194 ; 142, 123 ).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Die Gesetzgebungszuständigkeit für ein Regelungswerk kann sich in diesem Fall auch aus einer Kombination mehrerer Kompetenztitel ergeben (vgl. BVerfGE 136, 194 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2021 - 2 BvL 2/15 -, Rn. 68).Solche additiven Kompetenzbegründungen sind verfassungsrechtlich unproblematisch, wenn sie denselben Kompetenzträger berechtigen (vgl. BVerfGE 103, 197 ; 136, 194 ; 138, 261 ).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Sind Teilregelungen eines Gesetzes hingegen kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen oder ist das Gesetz nach seinem objektiven Regelungsgehalt auf mehrere gleichrangige Zwecke ausgerichtet, kann es mehreren Kompetenztiteln zuzuordnen sein (vgl. BVerfGE 103, 197 ; 136, 194 ; 138, 261 ). - BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
Die Gesetzgebungszuständigkeit für ein Regelungswerk kann sich in diesem Fall auch aus einer Kombination mehrerer Kompetenztitel ergeben (vgl. BVerfGE 136, 194 ).Solche additiven Kompetenzbegründungen sind verfassungsrechtlich unproblematisch, wenn sie denselben Kompetenzträger berechtigen (vgl. BVerfGE 103, 197 ; 136, 194 ; 138, 261 ).
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
Damit ist sogar den erhöhten Dokumentations- und Berichtspflichten hinreichend Genüge getan, die in Sondervermögen fließende Sonderabgaben zu erfüllen haben (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 124, 235 ; 136, 194 ). - VG Köln, 13.08.2015 - 8 K 969/15
Jagdabgabe verfassungsgemäß
2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe) und Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 - (Filmabgabe), alle juris, unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben.Eine geringe Nutzenziehung aus den abgabefinanzierten Maßnahmen kann zwar die Nichteinbeziehung der betreffenden (Teil-)Gruppe in die Gruppe der Abgabepflichtigen rechtfertigen, sie zwingt hierzu aber dann nicht, wenn mittels der Abgabe auch Leistungen erbracht werden, von denen die betreffende(Teil-)Gruppe unmittelbar profitieren kann, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe) und Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 - (Filmabgabe), beide juris.
Bei der Differenzierung kann auch eine geringere Nutzenziehung aus den abgabefinanzierten Maßnahmen berücksichtigt werden und die Nichteinbeziehung einer (Teil-)Gruppe in die Gruppe der Abgabepflichtigen rechtfertigen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe) und Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 - (Filmabgabe), beide juris.
Schwierigkeiten der Abgrenzung und Erfassung erweitern diese Spielräume, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe) und Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 - (Filmabgabe), beide juris.
Allein der Umstand aber, dass auch Außenstehende in gewissem Umfang von der Abgabe profitieren, zwingt jedoch nicht dazu, auch diesen Personenkreis in die Gruppe der Abgabepflichtigen einzubeziehen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe), juris.
Der Gesetzgeber kann sich daher insoweit an Zweckmäßigkeitserwägungen orientieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe) und Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 - (Filmabgabe), beide juris.
Es genügt, wenn es, unmittelbar oder mittelbar, überwiegend im Interesse der Gesamtgruppe verwendet wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe), juris.
Schließlich ist es unschädlich, wenn in vergleichsweise begrenztem Umfang auch andere Gruppen oder die Allgemeinheit Vorteile aus der Abgabenverwendung haben, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12 - (Weinabgabe), juris, wie dies möglicherweise hinsichtlich von Untersuchungen zur Wildschadenverhütung anzunehmen ist.
- BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 16/18 R
Rechtswidrigkeit eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von …
Die Gewährleistung einer angemessenen Betroffenenpartizipation, bei der nicht einzelne Interessen bevorzugt werden, ist - neben den oben bereits dargelegten Voraussetzungen der Normsetzungsbefugnis durch Selbstverwaltungsorgane - eine weitere, im Demokratieprinzip wurzelnde verfassungsrechtliche Anforderung an die Übertragung von Normsetzungsbefugnissen an die Selbstverwaltung (vgl hierzu BVerfGE 107, 59, 92 f; 111, 191, 216 ff; 136, 194 RdNr 169; 146, 164 RdNr 114).Vor dem Hintergrund der vom 6. Senat in diesem Zusammenhang zitierten Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 136, 194, RdNr 169), nach der eine nicht Einzelinteressen gleichheitswidrig begünstigende, sondern eine gemeinwohlorientierte und von Gleichachtung der Betroffenen geprägte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten ist, kann dies ebenfalls - wie hier - allein als "Verbot einer Bevorzugung" einzelner Interessen verstanden werden.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19
Gesamtvertragsnachlass
- LSG Hessen, 25.01.2023 - L 4 KA 17/22
- BGH, 31.07.2017 - II ZR 10/15
Kündigungsfrist in der Satzung eines Prüfungsverbandes: Wirksamkeit unter …
- BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 29/13 R
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Mitwirkung der Interessenvertretung der …
- BFH, 17.05.2021 - IX R 32/18
Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10578/16
Erhebung der Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz nicht verfassungswidrig
- LSG Hessen, 17.03.2022 - L 4 KA 3/22
Vertragsarztrecht (SGB V)
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 38/22
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 16/22
Vertragsarztrecht
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 20/22
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 19/22
- LSG Hessen, 27.07.2022 - L 4 KA 36/21
- VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15
Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen
- VG Berlin, 21.03.2016 - 22 K 161.14
Sitzverteilung in Gremien der WPK
- VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.2259
Flächenabgabe zum Deutschen Weinfonds; Erhebung durch Gemeinden / …
- OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Ausschreibung; …