Rechtsprechung
BVerfG, 06.06.2012 - 1 BvR 503/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gesetz über Feststellung des Haushaltsplans betrifft einzelne Steuerpflichtige nicht unmittelbar
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 110 Abs 3 GG, § 1 HG 2009
Nichtannahmebeschluss: Gesetz über Feststellung des Haushaltsplans betrifft einzelne Steuerpflichtige nicht unmittelbar - hier: Verwendung von Steuermitteln für militärische Zwecke - Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen das Haushaltsgesetz 2009 (juris: HG 2009) ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 110 Abs 3 GG, § 1 HG 2009
Nichtannahmebeschluss: Gesetz über Feststellung des Haushaltsplans betrifft einzelne Steuerpflichtige nicht unmittelbar - hier: Verwendung von Steuermitteln für militärische Zwecke - Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen das Haushaltsgesetz 2009 (juris: HG 2009) ... - Wolters Kluwer
Verwendung von Steuern ausschließlich für zivile Zwecke vor dem Hintergrund der Gewissensneutralität des Bundeshaushaltsplans
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Gesetz über Feststellung des Haushaltsplans betrifft einzelne Steuerpflichtige nicht unmittelbar - hier: Verwendung von Steuermitteln für militärische Zwecke - Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen das Haushaltsgesetz 2009 (juris: HG 2009) ...
- ra.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Dr. Rolf Lamprecht, Karlsruhe - "Ist das BVerfG noch gesetzlicher Richter?"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 110 Abs. 2; BVerfGG § 93a
Verwendung von Steuern ausschließlich für zivile Zwecke vor dem Hintergrund der Gewissensneutralität des Bundeshaushaltsplans - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 06.06.2012 - 1 BvR 503/09
Setzt das Gesetz für seinen Vollzug rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflussten Vollziehungsakt voraus, so fehlt es an der unmittelbaren Betroffenheit (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 55, 349 ; 102, 197 ).Haushaltsgesetz und Haushaltsplan ermächtigen lediglich die Exekutive, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (vgl. § 3 Bundeshaushaltsordnung; BVerfGE 55, 349 ).
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen
Auszug aus BVerfG, 06.06.2012 - 1 BvR 503/09
Sie wirken daher in aller Regel nur im Organbereich zwischen Bundestag und Bundesregierung (vgl. BVerfGE 38, 121 ;… Bethge, in: Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 210 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 06.06.2012 - 1 BvR 503/09
Setzt das Gesetz für seinen Vollzug rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflussten Vollziehungsakt voraus, so fehlt es an der unmittelbaren Betroffenheit (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 55, 349 ; 102, 197 ). - BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02
Schutzbereich der Gewissensfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) durch Steuerzahlungspflicht …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2012 - 1 BvR 503/09
Für einzelne Steuerpflichtige ist weder rechtserheblich noch ersichtlich, in welchen Haushalt Steuerzahlungen fließen und welchem konkreten Verwendungszweck sie innerhalb eines bestimmten Haushalts dienen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, NJW 2003, S. 2600). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (
Setzt ein Gesetz für seinen Vollzug rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflussten Vollziehungsakt voraus, fehlt es an der unmittelbaren Betroffenheit (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6.6.2012 - 1 BvR 503/09 -, Juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu …
Setzt ein Gesetz für seinen Vollzug rechtsnotwendig einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflussten Vollziehungsakt voraus, fehlt es an der unmittelbaren Betroffenheit (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6.6.2012 - 1 BvR 503/09 -, Juris Rn. 3 m.w.N.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.05.2022 - LVG 7/22
Verwendung von Steuergeldern
Haushaltsgesetz und Haushaltsplan wirken in der Regel nur im Organbereich zwischen Parlament und Regierung; die parlamentarische Entscheidung über die Verwendung des Steueraufkommens erfolgt zudem im Rahmen der Budgetverantwortung, losgelöst von der Beteiligung des einzelnen Steuerzahlers (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschl. v. 06.06.2012 - 1 BvR 503/09 -).