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   BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14   

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https://dejure.org/2018,15553
BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 (https://dejure.org/2018,15553)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 (https://dejure.org/2018,15553)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 (https://dejure.org/2018,15553)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ...

  • Wolters Kluwer

    Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer als Pflicht des Staates bei gesetzlicher Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform i.R.d. Sozialstaatsprinzips; Rechtfertigung der mit ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer durch die gesetzliche Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform; Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in ...

  • Betriebs-Berater

    Das Vorbeschäftigungs-verbot aus § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Grundsätzlich keine mehrfache sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

  • Betriebs-Berater

    Das Vorbeschäftigungsverbot aus § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß

  • doev.de PDF

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer als Pflicht des Staates bei gesetzlicher Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform i.R.d. Sozialstaatsprinzips; Rechtfertigung der mit ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer durch die gesetzliche Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform; Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zum Anschlussverbot bei sachgrundloser Befristung verfassungswidrig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Handlungsbedarf bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Rechtsprechung zur Vorbeschäftigung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung von Arbeitsverhältnissen in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG grundsätzlich verfassungsgemäß

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigung muss wieder unbeschränkt geprüft werden

  • zeit.de (Pressemeldung, 13.06.2018)

    Arbeitsrecht: Kettenverträge bleiben verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Rechtsfortbildung - und ihre Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Kettenbefristungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mehrfache sachgrundlose Befristung unzulässig: Jeder nur ein Mal

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BVerfG kippt BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung nur einmal zulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mehrfach sachgrundlos befristen?

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung eingeschränkt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung und Zuvor-Beschäftigung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung: Arbeitnehmer erfolgreich

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung - BVerfG kippt 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Stärkerer Schutz vor Kettenbefristungen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    BVerfG kippt die 3-Jahres-Frist des BAG beim Vorbeschäftigungsverbot

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen - Verbot der Kettenbefristung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Kettenbefristungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung - Keine zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Datenschutz und Speicherungsdauer der Daten ehemaliger Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristungsrecht - Einschränkung der Zuvorbeschäftigung unvereinbar mit dem GG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der sachgrundlosen Befristung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristungen sind einmal erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigung verbietet auch Jahre später eine sachgrundlos befristete Wiedereinstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung - Drei-Jahres-Frist verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit von Kettenbefristungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuvorbeschäftigung nach § 14 II 2 TzBfG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung auf einmal beschränkt

  • esche.de (Kurzinformation)

    Sachgrundlose Befristung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Gesetzliche Regelungskonzept darf von Fachgerichten nicht übergangen und durch eigenes Konzept ersetzt werden

Besprechungen u.ä. (7)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachgrundlose Befristung nur bei Ersteinstellung: Auslegung im Wettstreit der Gerichte

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG; § 14 TzBfG

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Gesetzgeberwille als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung

  • arbrb.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen und das BVerfG - Neues Nachdenken über die Wortlautgrenze bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Todesstoß für die sachgrundlose Befristung?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot gekippt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 126
  • NJW 2018, 2542
  • ZIP 2018, 1260
  • MDR 2018, 942
  • NZA 2018, 774
  • BB 2018, 1847
  • DB 2018, 1671
  • DÖV 2018, 717
  • NZA-RR 2018, 403
 
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Wird zitiert von ... (273)Neu Zitiert selbst (60)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
    Später änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung und geht seitdem davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach "bereits zuvor" bestehende Arbeitsverhältnisse entscheidend seien, sei nicht eindeutig, sondern könne etwa "jemals zuvor", "irgendwann zuvor" oder "unmittelbar zuvor" bedeuten (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Daraus könne ebenso gefolgert werden, dass eine sachgrundlose Befristung zulässig sei, wenn der zeitliche Abstand zu einer vorangegangenen Beschäftigung deutlich mehr als sechs Monate betrage (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe sei nicht entscheidend (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Wer vor längerer Zeit schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei, habe diese Chance dann nicht (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Die damit verbundene Beschränkung der Berufsfreiheit der Beschäftigten sei unverhältnismäßig (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Diese Zeitspanne entspreche der gesetzgeberischen Wertung, die in der Dauer der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist nach § 195 BGB zum Ausdruck komme (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
    Später änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung und geht seitdem davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach "bereits zuvor" bestehende Arbeitsverhältnisse entscheidend seien, sei nicht eindeutig, sondern könne etwa "jemals zuvor", "irgendwann zuvor" oder "unmittelbar zuvor" bedeuten (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Daraus könne ebenso gefolgert werden, dass eine sachgrundlose Befristung zulässig sei, wenn der zeitliche Abstand zu einer vorangegangenen Beschäftigung deutlich mehr als sechs Monate betrage (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe sei nicht entscheidend (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Wer vor längerer Zeit schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei, habe diese Chance dann nicht (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    Die damit verbundene Beschränkung der Berufsfreiheit der Beschäftigten sei unverhältnismäßig (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).

    So liegt es etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit (vgl. Bauer, in: NZA 2011, S. 241 ; Löwisch, in: BB 2001, S. 254; Rudolf, in: BB 2011, S. 2808 ), bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 Rn. 2) oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht (vgl. Preis, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 620 BGB Rn. 182; ähnlich Löwisch, in: BB 2001, S. 254 f.).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
    Dies richtet sich gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken, also die Erlangung eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes behindern oder zur Annahme, Beibehaltung oder Aufgabe eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ).

    Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 97, 169 ; 123, 186 ).

    Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, wozu er die einander entgegenstehenden Belange hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit gewichten muss (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 134, 204 ; 142, 268 ).

    Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).

    Die Beeinträchtigung wiegt schwer, weil den Schutzinteressen derjenigen, die Erwerbsarbeit suchen, ein hoher Stellenwert zukommt (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon ebenso bestimmt wie gesellschaftliche Stellung und Selbstwertgefühl, gesellschaftliche Teilhabe und Zukunftschancen (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    (bb) Den Gesetzesmaterialien zu § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG und seiner Entstehungsgeschichte lässt sich ebenfalls kein klar erkennbarer Wille des Gesetzgebers entnehmen, der bei einem entsprechenden unionsrechtskonformen Verständnis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG übergangen oder verfälscht würde (vgl. zu dieser für die richterliche Rechtsfortbildung geltenden Grenze BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 75, BVerfGE 149, 126) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 74 f.; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 28, BAGE 155, 202) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Dies ergibt die Auslegung von § 3 Satz 1 MiLoG (vgl. zu den bei der Auslegung von Gesetzen anzuwendenden Auslegungsgrundsätzen im Einzelnen: BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356) .
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