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   BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77   

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https://dejure.org/1977,277
BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77 (https://dejure.org/1977,277)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1977 - 1 BvR 3/77 (https://dejure.org/1977,277)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1977 - 1 BvR 3/77 (https://dejure.org/1977,277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 422
  • NJW 1977, 1959
  • MDR 1977, 909
  • DNotZ 1978, 42
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Sie schränkt das Grundrecht der Berufsfreiheit zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein (vgl. BVerfGE 37, 67 (77) zur Prozeßfähigkeit eines Rechtsanwalts).

    Deshalb muß um so sorgfältiger auf eine streng rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens geachtet werden, in dem über Zweifel an der Amtsfähigkeit entschieden wird (vgl. BVerfGE 37, 67 (77 f.) zur Prozeßfähigkeit eines Rechtsanwalts).

  • BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62

    Bestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat jedoch grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung; das Oberlandesgericht kann lediglich unter analoger Anwendung des § 24 Abs. 3 FGG die Vollziehung der angefochtenen Maßnahme aussetzen (BGHZ 39, 162).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Wenn aber Entscheidungen der Verwaltungsbehörde vor der gerichtlichen Überprüfung vollzogen und damit vollendete Tatsachen geschaffen werden, deren Wirkungen sich im Laufe der Zeit noch weiter verfestigen, dann gehört es zu der rechtsstaatlich gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes, daß er alsbald verwirklicht wird (BVerfGE 35, 382 (405)).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO , wonach ein Notar seines Amtes zu entheben ist, wenn er wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Amtes "dauernd" unfähig ist, hält sich im Rahmen des Regelungsvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 GG (zur Anwendung des Art. 12 Abs. 1 GG auf den staatlich gebundenen Notarberuf vgl. BVerfGE 16, 6 (21 ff.); 17, 371 (377 ff.)).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO , wonach ein Notar seines Amtes zu entheben ist, wenn er wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Amtes "dauernd" unfähig ist, hält sich im Rahmen des Regelungsvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 GG (zur Anwendung des Art. 12 Abs. 1 GG auf den staatlich gebundenen Notarberuf vgl. BVerfGE 16, 6 (21 ff.); 17, 371 (377 ff.)).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Die Möglichkeit, Eilmaßnahmen dieser Art zu treffen, ist unerläßlich und - wie in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt wurde - verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. zuletzt Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 - 1 BvR 124/76 - = NJW 1977, S. 892 , zum vorläufigen Berufsverbot für Rechtsanwälte).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Ob im Einzelfall ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine dauernde Amtsunfähigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO vorliegen und ob deshalb die Aufsichtsbehörde von ihrer Befugnis zur vorläufigen Amtsenthebung Gebrauch macht, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die den zuständigen Fachgerichten obliegt und verfassungsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbar ist (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); 42, 143 (147 ff.)).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Gerade bei der Anordnung und Aufrechterhaltung einstweiliger Sicherungsmaßnahmen muß aber vermieden werden, den Betroffenen durch Art und Dauer des Verfahrensablaufs unverhältnismäßig zu belasten (vgl. auch BVerfGE 32, 87 (93) für den Fall eines Haftbefehls).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77
    Ob im Einzelfall ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine dauernde Amtsunfähigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO vorliegen und ob deshalb die Aufsichtsbehörde von ihrer Befugnis zur vorläufigen Amtsenthebung Gebrauch macht, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die den zuständigen Fachgerichten obliegt und verfassungsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbar ist (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.); 42, 143 (147 ff.)).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Das gilt auch für die Garantie effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2021 - 2 BvR 1144/21 -, Rn. 15; offen gelassen in BVerfGE 61, 82 ; 107, 299 ; Sachs, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 19 Rn. 50; Schenke, in: Bonner Kommentar GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 214 ; Ernst, in: v. Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021, Art. 19 Rn. 97; a.A. Stern, Staatsrecht, III/1, 1988, S. 1147; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR IX, 3. Aufl. 2011, § 199 Rn. 70; Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 3 Rn. 42), deren Schutzbereich sich im Hinblick auf ihre Durchsetzbarkeit teilweise mit dem der materiellen Grundrechte deckt (vgl. BVerfGE 35, 348 ; 37, 132 ; 39, 276 ; 44, 105 ; 45, 297 ; 45, 422 ; 46, 325 ; 49, 220 ; 49, 252 ; 51, 324 ; 56, 216 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Die gleiche Beurteilung wurde für andere vorläufige Verfahren herangezogen; so für Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordnungen (BVerfGE 51, 130 mw Nachw), vorläufige Dienstenthebungen (BVerfGE 46, 17 (25)) und insbesondere in solchen Fällen, in den Grundrechtsverletzungen speziell durch vorläufige Maßnahmen gerügt wurden (BVerfGE 40, 179; 44, 105; 45, 422; 46, 166; 48, 292; 48, 300; 51, 268).

    Gleiche verfahrensrechtliche Konsequenzen wurden aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gezogen (BVerfGE 39, 276 (294) - Passivlegitimation für Zulassungsklagen; BVerfGE 41, 251 (265) - schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen; BVerfGE 44, 105 (119ff); 45, 422 (430ff); 48, 292 (297f) - vorläufige Berufsverbote und Amtsenthebungen; BVerfGE 50, 16 (30) - Anfechtbarkeit von Mißbilligungen); um eine grundrechtskonforme Prüfung der Prozeßfähigkeit eines Anwalts zu gewährleisten, müßten notfalls sogar verfahrensrechtliche Lücken geschlossen werden (BVerfGE 37, 67 (81)).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Eine verfassungskonforme Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts gebieten ebenso die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 = EuGRZ 1979, S. 470; Beschluß vom 3. Oktober 1979, NJW 1979, S. 2607) und aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 37, 67 [77] - prozeßunfähiger Anwalt; BVerfGE 39, 276 [294] - Passivlegitimation für Zulassungsklagen; BVerfGE 41, 251 [265] - schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen; BVerfGE 44, 105 [119 ff.]; 45, 422 [430 ff.]; 48, 292 [297f] - vorläufige Berufsverbote und Amtsenthebungen; BVerfGE 50, 16 [30] - Anfechtbarkeit von Mißbilligungen).
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