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   BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15   

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https://dejure.org/2016,23872
BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 (https://dejure.org/2016,23872)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 (https://dejure.org/2016,23872)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 (https://dejure.org/2016,23872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 17a Abs 2 S 3 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verwaltungsprozess - Beschränkung des Zugangs zu Transplantationsorganen als gewichtiger ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit der Meldung als "nicht transplantabel" durch ein Transplantationszentrum; Rüge einer Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG); Abhängigkeit der Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens vom ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verwaltungsprozess - Beschränkung des Zugangs zu Transplantationsorganen als gewichtiger ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der Organtransplantation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Aber ich habe doch Recht gehabt!"

  • lto.de (Pressebericht, 12.08.2016)

    Nach Streit um Spenderniere: Kein Rechtsschutz gegen Einstufung als "nicht transplantabel"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der Organtransplantation

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 15.08.2016)

    Organspende: Neue Niere macht Rechtsschutz entbehrlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz im Fall einer Organtransplantation erfolglos - Zulässigkeit eines Rechtsschutzbegehrens darf vom Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses abhängig gemacht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 545
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert den Rechtsweg nicht nur bei aktuell anhaltenden, sondern grundsätzlich auch bei Rechtsverletzungen, die in der Vergangenheit erfolgt sind, allerdings unter dem Vorbehalt eines darauf bezogenen Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist es grundsätzlich vereinbar, wenn die Fachgerichte ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben ansehen, wie ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Die angewandten Maßstäbe stimmen jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; hierauf bezugnehmend auch BVerwGE 146, 303 ).

    Hinsichtlich der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kommt es entscheidend darauf an, ob im Hauptsacheverfahren das ursprüngliche Rechtsschutzziel - hier: die Meldung als "transplantabel" - noch erreicht werden kann, oder ob sich letzteres typischerweise so kurzfristig erledigt, dass eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 107, 395 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne die Möglichkeit fachgerichtlicher Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist es grundsätzlich vereinbar, wenn die Fachgerichte ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben ansehen, wie ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Damit der Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht unzumutbar beschränkt wird, dürfen aber an ein solches Rechtsschutzbedürfnis keine aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 110, 77 ; stRspr).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes ist es grundsätzlich vereinbar, wenn die Fachgerichte ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben ansehen, wie ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfGE 110, 77 ; vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).

    Die angewandten Maßstäbe stimmen jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; hierauf bezugnehmend auch BVerwGE 146, 303 ).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Die Ausführungen der Beschwerdeführerin erschöpfen sich darin, auf den hohen Stellenwert des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit hinzuweisen, was für sich genommen, zur Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzureichend ist (für den Anspruch auf Krankenversorgung gegenüber einer Krankenkasse in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vgl. BVerfGE 115, 25 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2015 - 1 BvR 2056/12 -, NJW 2016, S. 1505 , Rn. 12).

    Für den hier betroffenen Bereich der Zuteilung von Organen kann die Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 115, 25 ), es gebieten, einem an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung leidenden Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, auch wenn hiermit gegebenenfalls eine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist.

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits entschieden, dass es dem Gebot einer Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes, wie Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sie enthalten, zuwiderläuft, solche Schwierigkeiten auf dem Rücken des Rechtsuchenden auszutragen (vgl. BVerfGE 57, 9 ).
  • LG Essen, 21.11.2007 - 1 O 312/07

    Anspruch auf Aufnahme in eine Warteliste eines Transplantationszentrums für eine

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, es sei völlig unklar, vor welchem Gericht um - gegebenenfalls auch einstweiligen - Rechtsschutz nachzusuchen sei, ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt (vgl. hierzu etwa Gutmann, in: Schroth/König/Gutmann/Oduncu, TPG, 1. Auflage 2005, § 10 Rn. 14; Lang, in: Höfling, TPG, 2. Aufl. 2013, Einführung, S. 85 ff.; Clement, Der Rechtsschutz der potentiellen Organempfänger nach dem Transplantationsgesetz, 2007, S. 165 f.; LG Essen, Urteil vom 21. November 2007 - 1 O 312/07 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 18.08.2014 - 1 BvR 2271/14

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Die Fachgerichte müssen in dringenden Fällen binnen kürzester Zeit Eilrechtsschutz gewähren und diesen auch bei unklarer Rechtsweglage durch Verweisung sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Auch bei Annahme eines staatlichen Eingriffs, der angesichts des betroffenen Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) als gewichtig anzusehen sein dürfte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, NJW 2013, S. 1727), ist Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vorliegend nicht verletzt.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
    Auch bei Annahme eines staatlichen Eingriffs, der angesichts des betroffenen Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) als gewichtig anzusehen sein dürfte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, NJW 2013, S. 1727), ist Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vorliegend nicht verletzt.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Zunächst würde diese Auffassung im Blick auf nach wie vor völlig ungeklärte Fragen des Rechtsschutzes (dazu Lang in Höfling, aaO, Einführung IV Rn. 25 ff., Gutmann, aaO, § 12 Rn. 39 ff.; Schmidt-Aßmann, aaO, S. 109 ff., jeweils mwN) in Verbindung mit der Situation des vor einer lebensnotwendigen Operation stehenden Arztes - ungeachtet der insoweit verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung eines Eilrechtsschutzes (vgl. BVerfG, NJW 2017, 545; 2013, 1727; Beschluss vom 18. August 2014 - 1 BvR 2271/14) - faktisch auf eine kaum zu begründende "Schicksalsgemeinschaft bis in den Tod hinein' hinauslaufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 -, juris Rn. 11, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 -, juris Rn. 69, Beschlüsse vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28 f., und vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, juris Rn. 36; BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris Rn. 26 ff., und vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 29 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 -, juris Rn. 11, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 -, jurisRn.
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