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   BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15   

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https://dejure.org/2016,32979
BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2016,32979)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2016,32979)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2016 - 1 BvR 1586/15 (https://dejure.org/2016,32979)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 40 GKG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004, VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Anhebung des Streitwertes in einem verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren um das ca 50-Fache (von 100.000 EUR auf 4.995.666 EUR) ohne Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme verletzt dessen Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren des öffentlichen Baurechts im Wege der Verfassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Keine überraschende Anhebung des Streitwerts um das 50-Fache

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Keine überraschende Anhebung des Streitwerts um das 50-Fache

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Anhebung des Streitwertes in einem verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren um das ca 50-Fache (von 100.000 EUR auf 4.995.666 EUR) ohne Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme verletzt dessen Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren des öffentlichen Baurechts im Wege der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BVerfGG § 93a Abs. 2b
    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren des öffentlichen Baurechts im Wege der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - bei der Streitwertfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 81
  • AnwBl 2016, 933
  • AnwBl Online 2016, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 34, 157 ; stRspr) hat das Bundesverfassungsgericht auch auf weitere Verfahren übertragen (vgl. BVerfGE 34, 1 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG verbietet Überraschungsentscheidungen umso mehr dann, wenn sie irreparabel, das heißt mit keinem Rechtsmittel mehr anfechtbar sind (vgl. BVerfGE 34, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ).

    Das gilt auch für gerichtskundige Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 32, 195 ; 64, 135 ).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ).

    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 65, 227 ).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ).

    Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz (vgl. dazu BVerfGE 60, 175 ) und hängt nicht davon ab, ob neue Tatsachen oder Beweisergebnisse vorliegen.

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 1 ; 57, 250 ).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Die im Beschluss über die Anhörungsrüge geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs läuft auf das unzumutbare Ergebnis hinaus, dass sich der Antragsteller eines Antrags auf Zulassung der Berufung nicht darauf beschränken darf, das verwaltungsgerichtliche Urteil anzugreifen, sondern auch den von ihm nicht beanstandeten Streitwertfestsetzungsbeschluss mit etwaigen weiteren Argumenten und weiterem tatsächlichem Vorbringen verteidigen muss für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof insoweit eine abweichende, ihm ungünstige Rechtsauffassung vertritt (vgl. zum rechtlichen Gehör im Berufungszulassungsverfahren BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 460 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Denn der Streitwert wird zur Bestimmung der vom Beschwerdeführer zu tragenden Gerichtsgebühren festgesetzt und ist auch für die von ihm geschuldete Rechtsanwaltsvergütung maßgeblich (vgl. allgemein zu Streitwertfestsetzungen als Gegenstand der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 83, 1 ; BVerfGK 6, 130 ).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 7, 275 ; 55, 1 ; 57, 250 ).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    Das gilt auch für gerichtskundige Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 32, 195 ; 64, 135 ).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
    aa) Der im Grundgesetz verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 74, 1 ; 74, 220 ).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Eine Festsetzung zum Nachteil des Beschwerdeführers ist nicht vorgenommen worden; im Gegenteil ist der Beschwerde teilweise stattgegeben worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15 -).
  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 589/18

    Unterlassen einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz damit

    Der Beschwerdeführer hätte sich somit auf den Standpunkt stellen können, dass das Oberverwaltungsgericht, indem es seiner Entscheidung eine Entfernung von 3 km zu Grunde legt, von sich aus eine Tatsache in den Prozess eingeführt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 1586/15 -, www.bverfg.de, Rn. 13) oder sich jedenfalls auf einen Gesichtspunkt gestützt hat, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752

    Häufigkeit der Nutzung von Feuerstätten

    Einer Anhörung der Beteiligten vor der Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung (vgl. BVerfG, B.v. 6.9.2016 - 1 BvR 1586/15 - NVwZ-RR 2017, 81) bedurfte es nicht, da sich die Herabsetzung ausschließlich zugunsten des kostenbelasteten Klägers auswirkt und im ersten Rechtszug keiner der Beteiligten durch einen Bevollmächtigten vertreten war.
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