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   BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68   

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https://dejure.org/1970,726
BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68 (https://dejure.org/1970,726)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1970 - 2 BvL 17/68 (https://dejure.org/1970,726)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1970 - 2 BvL 17/68 (https://dejure.org/1970,726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz des Inhalts - Unterbrechung der (Verfolgungs-) Verjährung - Verfolgungsverjährung - Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde - Rechtsstaatsprinzip - Allgemeines Willkürverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 419 Abs. 2 Reichsabgabenordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 148
  • DB 1970, 2252
  • BStBl II 1971, 10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 6. Juni 1967 (BVerfGE 22, 49 4) obliege auch in Steuerstrafsachen die Strafgewalt ausschließlich den Gerichten.

    4) BStBl 1967 III S. 443.

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Diese Fassung ist auch spätestens durch das AOStrafÄndG 1967 in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen worden, womit die Prüfungszuständigkeit des BVerfG gegeben ist (BVerfGE 18, 257 [264]).
  • BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60
    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Insbesondere könnte eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nur bei Willkür des Gesetzgebers angenommen werden (BVerfGE 9, 334 [337]; 15, 167 [201]).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 533/57
    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58

    Kartell-Bußgeldsachen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68
    Insbesondere könnte eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG nur bei Willkür des Gesetzgebers angenommen werden (BVerfGE 9, 334 [337]; 15, 167 [201]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Er hat zu entscheiden, welche Sachverhaltselemente so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (vgl. BVerfGE 9, 334 [337]; 29, 148 [153 f.]).
  • BGH, 18.06.1974 - 5 StR 63/74

    Hinterziehung von Einfuhrzoll und Umsatzausgleichssteuer - Eintritt der

    Die Ansicht der Revisionsführer, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens könne eine verjährungsunterbrechende Wirkung nur haben, wenn sie von einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt oder einem Sachgebietsleiter ausgesprochen werde, läßt sich weder aus dem Gesetz noch aus dem von ihnen erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 148) begründen, daß § 419 Abs. 2 AbgO in der Fassung vom 22. Mai 1931 mit dem Grundgesetz vereinbar war.
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