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   BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15   

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https://dejure.org/2015,27457
BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15 (https://dejure.org/2015,27457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 2a Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 58 Abs 3 ArbGG, § 99 ArbGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes (juris: TarifEinhG) - Folgenabwägung: zeitnaher Eintritt gravierender, irreversibler Nachteile nicht zu erwarten

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes; Geltung des Mehrheitsprinzips in Orientierung an der Zahl der in einem Betrieb von konkurrierenden Gewerkschaften organisierten abhängig Beschäftigten

  • hensche.de

    Tarifeinheit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes (juris: TarifEinhG) - Folgenabwägung: zeitnaher Eintritt gravierender, irreversibler Nachteile nicht zu erwarten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 4a
    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs des Tarifeinheitsgesetzes; Geltung des Mehrheitsprinzips in Orientierung an der Zahl der in einem Betrieb von konkurrierenden Gewerkschaften organisierten abhängig Beschäftigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruher Tarifeinheit

  • lto.de (Pressebericht)

    Tarifeinheitsgesetz - Gewerkschaften scheitern mit Eilantrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Spartengewerkschaften scheitern mit Anträgen auf einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz zurückgewiesen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Tarifeinheitsgesetz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilantrag zum Tarifeinheitsgesetz abgelehnt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.07.2017)

    Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbar

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 108 (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung des Vollzugs des Gesetz zur Tarifeinheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifeinheit bleibt zunächst - aber mit Maßgaben

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eilanträge gegen Tarifeinheitsgesetz gescheitert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 140, 211
  • NJW 2015, 3294
  • ZIP 2015, 85
  • NZA 2015, 1271
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    b) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes darüber hinaus besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; 122, 342 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 12; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).

    b) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr).

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese hat der Erste Senat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 abgelehnt (BVerfGE 140, 211).

    Zu Recht geht das Urteil davon aus, dass auch die Möglichkeit besteht, § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht so auszulegen, dass die Verdrängung eines kollidierenden Tarifvertrags ipso jure eintritt, sondern diesen Verlust an den ex tunc wirkenden Beschluss des Arbeitsgerichts im Verfahren nach § 99 ArbGG zu binden (Rn. 175 f.; vgl. BVerfGE 140, 211 ; auch Preis, in: FA 2014, S. 354 ).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind (vgl. BVerfGE 118, 111 ; 140, 211 ; stRspr), um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen.
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen ganz besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 46, 337 ; 85, 167 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 117, 126 ; 122, 342 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Ersten Senats vom 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 13; stRspr).
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