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   BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19   

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BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19 (https://dejure.org/2020,30278)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2020 - 2 BvC 32/19 (https://dejure.org/2020,30278)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 (https://dejure.org/2020,30278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer Ablehnungsgesuche und Erfolglosigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 7 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG
    Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit - Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io

    Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit - Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats; Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit; Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats; Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit; Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der ordnungsgemäßen Besetzung des Zweiten Senats - Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche aufgrund offensichtlicher Unzulässigkeit - Verwerfung der vom Beschwerdeführer erhobenen Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    aa) Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 131, 230 ).

    Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ordnungsgemäßheit seiner Wahl in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 131, 230 ).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Weder die Beteiligung an einem vorangegangenen Verfahren zu ähnlichen Rechtsfragen (vgl. BVerfGK 8, 59 ) noch die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3) ist ein Grund, der für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts zu begründen.

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).

    Beide sind im vorliegenden Verfahren nicht (mehr) zur Mitwirkung berufen (vgl. hierzu auch BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2020 - 2 BvR 198/18 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.

    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Weder die Beteiligung an einem vorangegangenen Verfahren zu ähnlichen Rechtsfragen (vgl. BVerfGK 8, 59 ) noch die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3) ist ein Grund, der für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts zu begründen.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    (1) Hinsichtlich des Präsidenten Harbarth, der Richter Britz, Ott und Radtke, des ehemaligen Präsidenten Voßkuhle und des ehemaligen Richters Masing vermag die Besetzungsrüge schon deshalb offensichtlich nicht durchzugreifen, weil diese Richter vorliegend nicht zur Entscheidung berufen sind (vgl. hierzu auch BVerfGE 144, 20 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).
  • BVerfG, 27.01.2020 - 2 BvR 198/18

    Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
    Beide sind im vorliegenden Verfahren nicht (mehr) zur Mitwirkung berufen (vgl. hierzu auch BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2020 - 2 BvR 198/18 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).

    Die Beteiligung an derartigen Vorentscheidungen kann jedoch ohne Hinzutreten weiterer Gründe die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BGH Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13 - NJW 2014, 2372 Rn. 12; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 11 mwN).

    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).

  • BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21

    Verwerfung der Anträge auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des Urteils als

    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZA 21/23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16

    Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit

    Sie enthalten - wie bereits die Gesuche der Antragstellerin vom 18. Februar 2022, 11. März 2022 und 12. März 2022 - lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 mit Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 19.10.2022 - RiZ 2/16

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Sie enthalten - wie bereits die Gesuche der Antragstellerin vom 18. Februar 2022, 11. März 2022, 12. März 2022, 16. April 2022, 22. April 2022 und 29. April 2022, die die Antragstellerin im Kern offensichtlich unzulässig wiederholt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17, juris Rn. 4) - lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19, juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 mit Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der

    Es enthält - wie bereits das Gesuch der Antragstellerin vom 18. Februar 2022 - lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 mit Beschluss vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 24.02.2022 - RiZ 2/16

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Befassung von Mitgliedern eines

    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris Rn. 10 und vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19, juris Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 und vom 16. Juni 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 1; die gegen die zuletzt genannten Beschlüsse eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. August 2021 - 2 BvR 1335/21 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 3/21

    2. Kammer des Zweiten Senats ordnungsgemäß besetzt und Verfassungsbeschwerde

    Die Kammer hat ihre ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 131, 230 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3).

    Hinsichtlich des Präsidenten Harbarth vermag die Besetzungsrüge schon deshalb offensichtlich nicht durchzugreifen, weil er vorliegend nicht zur Entscheidung berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 144, 20 ).

  • BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend

    2 BvC 32/19 (Bundesverfassungsgericht).
  • BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 967/21

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn dessen Begründung offensichtlich ungeeignet ist, den Ausschluss zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 133, 377 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2020 - 1 BvR 2318/19 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvR 2236/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

  • BVerfG, 27.06.2022 - 2 BvR 1000/22

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 4/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme

  • BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20

    Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose

  • BVerfG, 14.09.2021 - 2 BvR 966/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung und

  • BVerfG, 17.01.2023 - 1 BvR 2279/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde und

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 2079/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines unzulässigen

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